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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Welche Bücher in der Schul gelesen sollen werden.

AVff das nun die Knaben / mit andern Büchern nicht beladen / noch jre eltern mit viel Bücher zukauffen beschwert werden / darzu die Schulmeister mit den Examinibus vnd progressionibus, so Jerlich in allen Schulen gehalten / jres thuns desto richtiger mögen antwort geben / Oder so die Knaben von einer Schul in die andern gefürdert / mit vngleicheit der Bücher nicht jrre gemacht. So sollen hinfurt in allen Schulen / nun einerley Bücher / vnd kein anders / dann die in dieser Ordnung hernach verzeichnet / gelesen / die auch keins wegs verendert / sonder zu bestimpter zeit außgelesen / vnd nachmals vornen wieder angefangen werden.

Von den Stunden in der Schul.

AVff das die Schulknaben / vnd jre Eltern / Item die Paedagogi wissen / zu welcher zeit sie sich zu der Schul schicken sollen / so ordnen vnd wöllen wir / das hinfurt / wann kein Feyertag ist / in allen Schulen teglich / drey stundt vor mittag / nemlich / Sommers zeiten / von der sechsten

Welche Bücher in der Schul gelesen sollen werden.

AVff das nun die Knaben / mit andern Büchern nicht beladen / noch jre eltern mit viel Bücher zukauffen beschwert werden / darzu die Schulmeister mit den Examinibus vnd progressionibus, so Jerlich in allen Schulen gehalten / jres thuns desto richtiger mögen antwort geben / Oder so die Knaben von einer Schul in die andern gefürdert / mit vngleicheit der Bücher nicht jrre gemacht. So sollen hinfurt in allen Schulen / nun einerley Bücher / vnd kein anders / dann die in dieser Ordnung hernach verzeichnet / gelesen / die auch keins wegs verendert / sonder zu bestimpter zeit außgelesen / vnd nachmals vornen wieder angefangen werden.

Von den Stunden in der Schul.

AVff das die Schulknaben / vnd jre Eltern / Item die Paedagogi wissen / zu welcher zeit sie sich zu der Schul schicken sollen / so ordnen vnd wöllen wir / das hinfurt / wann kein Feyertag ist / in allen Schulen teglich / drey stundt vor mittag / nemlich / Som̃ers zeiten / von der sechsten

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[315/0463] Welche Bücher in der Schul gelesen sollen werden. AVff das nun die Knaben / mit andern Büchern nicht beladen / noch jre eltern mit viel Bücher zukauffen beschwert werden / darzu die Schulmeister mit den Examinibus vnd progressionibus, so Jerlich in allen Schulen gehalten / jres thuns desto richtiger mögen antwort geben / Oder so die Knaben von einer Schul in die andern gefürdert / mit vngleicheit der Bücher nicht jrre gemacht. So sollen hinfurt in allen Schulen / nun einerley Bücher / vnd kein anders / dann die in dieser Ordnung hernach verzeichnet / gelesen / die auch keins wegs verendert / sonder zu bestimpter zeit außgelesen / vnd nachmals vornen wieder angefangen werden. Von den Stunden in der Schul. AVff das die Schulknaben / vnd jre Eltern / Item die Paedagogi wissen / zu welcher zeit sie sich zu der Schul schicken sollen / so ordnen vnd wöllen wir / das hinfurt / wann kein Feyertag ist / in allen Schulen teglich / drey stundt vor mittag / nemlich / Som̃ers zeiten / von der sechsten

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 315. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/463>, abgerufen am 24.04.2024.