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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Auff Zwölff Vhr biß Zwey in Secunda Classe.

ZV dieser Stund nach der Music / sollen die Praeceptores die erst Comoediam Terentij Andriam, vnd so solche absoluiert / libellum Ciceronis de Amicitia lesen. Nach demselben / die andern Comoediam Terentij Eunuchum / vnd auff volendung derselben / libellum Ciceronis de Senectute / vnd also durchauss alternatim fürnemen vnd halten.

Die vbrige zeit / sol der Praeceptor den gantzen Syntaxim ördentlich nach einander repetieren / wie er in tertia Classe zu dieser Stund gelesen ist worden.

Nach dem er aber den Syntaxim ein mal volendet / sol er jn lassen anstehen / vnd an statt desselbigen / die principia Prosodiae / wie sie per Quaestiones gestelt / für sich nehmen / vnd nach volendung derselbigen den Syntaxim wiederumb dauornen anfahen.

Von Drey Vhr biß Vier in Secunda Classe.

ZV dieser Stund sollen Rudimenta Graecae Grammaticae per quaestiones gelesen vnd tractiert werden.

Auff Zwölff Vhr biß Zwey in Secunda Classe.

ZV dieser Stund nach der Music / sollen die Praeceptores die erst Comoediam Terentij Andriam, vnd so solche absoluiert / libellum Ciceronis de Amicitia lesen. Nach demselben / die andern Comoediam Terentij Eunuchum / vnd auff volendung derselben / libellum Ciceronis de Senectute / vnd also durchauss alternatim fürnemen vnd halten.

Die vbrige zeit / sol der Praeceptor den gantzen Syntaxim ördentlich nach einander repetieren / wie er in tertia Classe zu dieser Stund gelesen ist worden.

Nach dem er aber den Syntaxim ein mal volendet / sol er jn lassen anstehen / vnd an statt desselbigen / die principia Prosodiae / wie sie per Quaestiones gestelt / für sich nehmen / vnd nach volendung derselbigen den Syntaxim wiederumb dauornen anfahen.

Von Drey Vhr biß Vier in Secunda Classe.

ZV dieser Stund sollen Rudimenta Graecae Grammaticae per quaestiones gelesen vnd tractiert werden.

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[330/0478] Auff Zwölff Vhr biß Zwey in Secunda Classe. ZV dieser Stund nach der Music / sollen die Praeceptores die erst Comoediam Terentij Andriam, vnd so solche absoluiert / libellum Ciceronis de Amicitia lesen. Nach demselben / die andern Comoediam Terentij Eunuchum / vnd auff volendung derselben / libellum Ciceronis de Senectute / vnd also durchauss alternatim fürnemen vnd halten. Die vbrige zeit / sol der Praeceptor den gantzen Syntaxim ördentlich nach einander repetieren / wie er in tertia Classe zu dieser Stund gelesen ist worden. Nach dem er aber den Syntaxim ein mal volendet / sol er jn lassen anstehen / vnd an statt desselbigen / die principia Prosodiae / wie sie per Quaestiones gestelt / für sich nehmen / vnd nach volendung derselbigen den Syntaxim wiederumb dauornen anfahen. Von Drey Vhr biß Vier in Secunda Classe. ZV dieser Stund sollen Rudimenta Graecae Grammaticae per quaestiones gelesen vnd tractiert werden.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 330. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/478>, abgerufen am 16.04.2024.