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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Demnach sollen die Praeceptores anfangs ein Praeceptum oder zwey / ex Erotematis Philippi, Grammatice interpretieren / vnd darnach rem ipsam per exempla wol declarieren. Damit aber weder die Praeceptores mit dem dictieren / noch die Knaben mit zuuiel außwendig zulernen / nicht so hoch beschweret werden / So sollen sie allein die praecepta / wie jnen Quaestiones / auß dem Philippo zusammen gezogen / verordnet / vnd durch die Superintendenten assigniert / außwendig lernen.

Vnd damit die Dialectic alle Jar ein mal / gar außgelesen möcht werden / Sol der Praeceptor alle Tag darinnen lesen / vnnd allewegen des andern Tags / dasselbige vor der Lection wieder repetieren.

Die ander vnd Dritte Stund vor Mittag Primae Classis.

VOn acht biß neun ahr / sol der Praeceptor in diesem Classe / die grösser Grammaticam Philippi, vltimam aeditionem vnder die Hand nemen / vnd von den Knaben erfordern / das sie es selbs explicieren / vnd wo von nöten / jnen hülfflich sein / vnd alle vocabula Latinis verbis explicieren / vnd vleiß thun / das sie die Praecepta hurtig außwendig recitiren können / vnd behalten. Vnd wann die Grammatic ördentlich zum ende gebracht / sol er die Prosodiam / so in dieser Grammatic stehet / vleissig expli-

Demnach sollen die Praeceptores anfangs ein Praeceptum oder zwey / ex Erotematis Philippi, Grammatice interpretieren / vnd darnach rem ipsam per exempla wol declarieren. Damit aber weder die Praeceptores mit dem dictieren / noch die Knaben mit zuuiel außwendig zulernen / nicht so hoch beschweret werden / So sollen sie allein die praecepta / wie jnen Quaestiones / auß dem Philippo zusammen gezogen / verordnet / vnd durch die Superintendenten assigniert / außwendig lernen.

Vnd damit die Dialectic alle Jar ein mal / gar außgelesen möcht werden / Sol der Praeceptor alle Tag darinnen lesen / vnnd allewegen des andern Tags / dasselbige vor der Lection wieder repetieren.

Die ander vnd Dritte Stund vor Mittag Primae Classis.

VOn acht biß neun ahr / sol der Praeceptor in diesem Classe / die grösser Grammaticam Philippi, vltimam aeditionem vnder die Hand nemen / vnd von den Knaben erfordern / das sie es selbs explicieren / vnd wo von nöten / jnen hülfflich sein / vnd alle vocabula Latinis verbis explicieren / vnd vleiß thun / das sie die Praecepta hurtig außwendig recitiren können / vnd behalten. Vnd wann die Grammatic ördentlich zum ende gebracht / sol er die Prosodiam / so in dieser Grammatic stehet / vleissig expli-

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[332/0480] Demnach sollen die Praeceptores anfangs ein Praeceptum oder zwey / ex Erotematis Philippi, Grammatice interpretieren / vnd darnach rem ipsam per exempla wol declarieren. Damit aber weder die Praeceptores mit dem dictieren / noch die Knaben mit zuuiel außwendig zulernen / nicht so hoch beschweret werden / So sollen sie allein die praecepta / wie jnen Quaestiones / auß dem Philippo zusammen gezogen / verordnet / vnd durch die Superintendenten assigniert / außwendig lernen. Vnd damit die Dialectic alle Jar ein mal / gar außgelesen möcht werden / Sol der Praeceptor alle Tag darinnen lesen / vnnd allewegen des andern Tags / dasselbige vor der Lection wieder repetieren. Die ander vnd Dritte Stund vor Mittag Primae Classis. VOn acht biß neun ahr / sol der Praeceptor in diesem Classe / die grösser Grammaticam Philippi, vltimam aeditionem vnder die Hand nemen / vnd von den Knaben erfordern / das sie es selbs explicieren / vnd wo von nöten / jnen hülfflich sein / vnd alle vocabula Latinis verbis explicieren / vnd vleiß thun / das sie die Praecepta hurtig außwendig recitiren können / vnd behalten. Vnd wann die Grammatic ördentlich zum ende gebracht / sol er die Prosodiam / so in dieser Grammatic stehet / vleissig expli-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 332. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/480>, abgerufen am 23.04.2024.