Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite
Wie es hinfurt in den Jungfrawen Clöstern dieses Fürstenthumbs gehalten werden soll.

NAch dem anfangs vnd vrsprunglich die Jungfrawen Clöster anders nichts / dann Zucht heuser / vnd Gottselige Schulen gewesen / darinnen die Jungfrawen inn rechter warhafftiger erkantnuß vnd furcht Gottes zu aller Zucht vnd Erbarkeit aufferzogen / vnd aber leider durch lenge der zeit / in einen beschwerlichen Mißbrauch geraten / Erkennen wir vns / von wegen vnsers von Gott dem HERrn beuohlenen vnd tragenden Ampts / als der Landtsfürst / schüldig / hierinn ein gebürlich einsehen geschehen zulassen / Damit solche nicht weniger / als die Mans Clöster / wiederumb in den alten / vnd Gottseligen Christlichen Brauch gebracht werden mögen.

Demnach vnd zum ersten / Weil die glübde oder verheissungen / so anfangs den Jungfrawen / welche in die Clöster eingenommen / aufferlegt / sich nicht weiter erstrecket haben / denn das eine jede Jungfraw / so inn dem Closter zu sein / sich auß gehorsam gegen deren Eltern / bewilliget / der Dominae / als der Mutter / verheissen vnd versprechen müssen / derselben inn allem / das Erbar / vnnd nicht

Wie es hinfurt in den Jungfrawen Clöstern dieses Fürstenthumbs gehalten werden soll.

NAch dem anfangs vnd vrsprunglich die Jungfrawen Clöster anders nichts / dann Zucht heuser / vnd Gottselige Schulen gewesen / darinnen die Jungfrawen inn rechter warhafftiger erkantnuß vñ furcht Gottes zu aller Zucht vnd Erbarkeit aufferzogen / vñ aber leider durch lenge der zeit / in einen beschwerlichen Mißbrauch geraten / Erkennen wir vns / von wegen vnsers von Gott dem HERrn beuohlenen vnd tragenden Ampts / als der Landtsfürst / schüldig / hierinn ein gebürlich einsehen geschehen zulassen / Damit solche nicht weniger / als die Mans Clöster / wiederumb in den alten / vnd Gottseligen Christlichen Brauch gebracht werden mögen.

Demnach vnd zum ersten / Weil die glübde oder verheissungen / so anfangs den Jungfrawen / welche in die Clöster eingenom̃en / aufferlegt / sich nicht weiter erstrecket haben / denn das eine jede Jungfraw / so inn dem Closter zu sein / sich auß gehorsam gegen deren Eltern / bewilliget / der Dominae / als der Mutter / verheissen vnd versprechen müssen / derselben inn allem / das Erbar / vnnd nicht

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0551" n="402"/>
      </div>
      <div>
        <head>Wie es hinfurt in den Jungfrawen Clöstern dieses Fürstenthumbs gehalten werden soll.<lb/></head>
        <p>NAch dem anfangs vnd vrsprunglich die Jungfrawen Clöster anders nichts / dann Zucht heuser / vnd Gottselige Schulen gewesen / darinnen die Jungfrawen inn rechter warhafftiger erkantnuß vn&#x0303; furcht Gottes zu aller Zucht vnd Erbarkeit aufferzogen / vn&#x0303; aber leider durch lenge der zeit / in einen beschwerlichen Mißbrauch geraten / Erkennen wir vns / von wegen vnsers von Gott dem HERrn beuohlenen vnd tragenden Ampts / als der Landtsfürst / schüldig / hierinn ein gebürlich einsehen geschehen zulassen / Damit solche nicht weniger / als die Mans Clöster / wiederumb in den alten / vnd Gottseligen Christlichen Brauch gebracht werden mögen.</p>
        <p>Demnach vnd zum ersten / Weil die glübde oder verheissungen / so anfangs den Jungfrawen / welche in die Clöster eingenom&#x0303;en / aufferlegt / sich nicht weiter erstrecket haben / denn das eine jede Jungfraw / so inn dem Closter zu sein / sich auß gehorsam gegen deren Eltern / bewilliget / der Dominae / als der Mutter / verheissen vnd versprechen müssen / derselben inn allem / das Erbar / vnnd nicht
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[402/0551] Wie es hinfurt in den Jungfrawen Clöstern dieses Fürstenthumbs gehalten werden soll. NAch dem anfangs vnd vrsprunglich die Jungfrawen Clöster anders nichts / dann Zucht heuser / vnd Gottselige Schulen gewesen / darinnen die Jungfrawen inn rechter warhafftiger erkantnuß vñ furcht Gottes zu aller Zucht vnd Erbarkeit aufferzogen / vñ aber leider durch lenge der zeit / in einen beschwerlichen Mißbrauch geraten / Erkennen wir vns / von wegen vnsers von Gott dem HERrn beuohlenen vnd tragenden Ampts / als der Landtsfürst / schüldig / hierinn ein gebürlich einsehen geschehen zulassen / Damit solche nicht weniger / als die Mans Clöster / wiederumb in den alten / vnd Gottseligen Christlichen Brauch gebracht werden mögen. Demnach vnd zum ersten / Weil die glübde oder verheissungen / so anfangs den Jungfrawen / welche in die Clöster eingenom̃en / aufferlegt / sich nicht weiter erstrecket haben / denn das eine jede Jungfraw / so inn dem Closter zu sein / sich auß gehorsam gegen deren Eltern / bewilliget / der Dominae / als der Mutter / verheissen vnd versprechen müssen / derselben inn allem / das Erbar / vnnd nicht

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/551
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 402. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/551>, abgerufen am 24.04.2024.