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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Von der Zucht in den Spittalen.

ES sollen alle Spittaler / Mans vnnd Frawen personen / so verpfründet / oder vmb Gottes willen auffgenommen worden / das heilige Göttliche Wort / vnd die Predigen alle Sontag vnd Feyrtag / vnd dieselbigen keins wegs / ohne ehehaffte / redliche vrsachen / versaumen / besuchen / bey abbruch desselbigen tags seiner gebürender pfründ / oder des fleisches / oder anderm / nach gestalt der sachen.

Wo aber einer / oder eine / solches so gar verechtlicher vnd muthwilliger weiß / erlassen / Der oder dieselben sollen nach gestalt vnd gelegenheit der sachen vnd vberfarung mit dem Thurn / oder in ander weg / ernstlich gestrafft werden.

Darzu keine Mans oder Weibs person / das Heilige Euangelium vnd Gottes Wort / wie es nach Göttlicher Schrifft gepredigt wirdt / schmehen / lestern / oder mit jemandt sich deshalb in einige zenckische Disputation begeben / bey einer schweren Straff / oder verwirckung seiner pfründ / dem vberfahrer / je nach gelegenheit der Sachen vnd vbertrettung / auffzulegen.

Item / das auch zu allen Malzeiten / Morgens vnnd Abends / vor vnd nach dem Tisch / durch einen Jungen Knaben oder Töchterlein / so die im Spittal weren / wo nicht / durch die Alten / eins vmb das ander / in allen Gemachen / öffentlich mit lauten worten / Nemlich / vor dem Tisch / das Benedicite / vnd nach dem Tisch / das Gratias Deudsch / allwegen mit einem Vater vnser / wie vngeferlich

Von der Zucht in den Spittalen.

ES sollen alle Spittaler / Mans vnnd Frawen personen / so verpfründet / oder vmb Gottes willen auffgenommen worden / das heilige Göttliche Wort / vnd die Predigen alle Sontag vnd Feyrtag / vnd dieselbigen keins wegs / ohne ehehaffte / redliche vrsachen / versaumen / besuchen / bey abbruch desselbigen tags seiner gebürender pfründ / oder des fleisches / oder anderm / nach gestalt der sachen.

Wo aber einer / oder eine / solches so gar verechtlicher vnd muthwilliger weiß / erlassen / Der oder dieselben sollen nach gestalt vnd gelegenheit der sachen vnd vberfarung mit dem Thurn / oder in ander weg / ernstlich gestrafft werden.

Darzu keine Mans oder Weibs person / das Heilige Euangelium vnd Gottes Wort / wie es nach Göttlicher Schrifft gepredigt wirdt / schmehen / lestern / oder mit jemandt sich deshalb in einige zenckische Disputation begeben / bey einer schweren Straff / oder verwirckung seiner pfründ / dem vberfahrer / je nach gelegenheit der Sachen vnd vbertrettung / auffzulegen.

Item / das auch zu allen Malzeiten / Morgens vnnd Abends / vor vnd nach dem Tisch / durch einen Jungen Knaben oder Töchterlein / so die im Spittal weren / wo nicht / durch die Alten / eins vmb das ander / in allen Gemachen / öffentlich mit lauten worten / Nemlich / vor dem Tisch / das Benedicite / vnd nach dem Tisch / das Gratias Deudsch / allwegen mit einem Vater vnser / wie vngeferlich

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[447/0596] Von der Zucht in den Spittalen. ES sollen alle Spittaler / Mans vnnd Frawen personen / so verpfründet / oder vmb Gottes willen auffgenommen worden / das heilige Göttliche Wort / vnd die Predigen alle Sontag vnd Feyrtag / vnd dieselbigen keins wegs / ohne ehehaffte / redliche vrsachen / versaumen / besuchen / bey abbruch desselbigen tags seiner gebürender pfründ / oder des fleisches / oder anderm / nach gestalt der sachen. Wo aber einer / oder eine / solches so gar verechtlicher vnd muthwilliger weiß / erlassen / Der oder dieselben sollen nach gestalt vnd gelegenheit der sachen vnd vberfarung mit dem Thurn / oder in ander weg / ernstlich gestrafft werden. Darzu keine Mans oder Weibs person / das Heilige Euangelium vnd Gottes Wort / wie es nach Göttlicher Schrifft gepredigt wirdt / schmehen / lestern / oder mit jemandt sich deshalb in einige zenckische Disputation begeben / bey einer schweren Straff / oder verwirckung seiner pfründ / dem vberfahrer / je nach gelegenheit der Sachen vnd vbertrettung / auffzulegen. Item / das auch zu allen Malzeiten / Morgens vnnd Abends / vor vnd nach dem Tisch / durch einen Jungen Knaben oder Töchterlein / so die im Spittal weren / wo nicht / durch die Alten / eins vmb das ander / in allen Gemachen / öffentlich mit lauten worten / Nemlich / vor dem Tisch / das Benedicite / vnd nach dem Tisch / das Gratias Deudsch / allwegen mit einem Vater vnser / wie vngeferlich

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 447. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/596>, abgerufen am 29.03.2024.