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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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O Allmechtiger Herr Gott / der du der Ellenden seüfftzen nicht verschmechst / vnd der Betrübten hertzen verlangen nit verachtest / sihe doch an vnser Gebett / wölches wir dir in vnser not fürbringen / vnd erhöre vns gnädiglich / das alles so beide von Teüffel vnd menschen / wider vns strebt / zü nicht / vnd von der Gnad deiner Gütte zertrennt werde / auff das wir von aller Anfechtung vnuerseret / dir in deiner Gemein dancken / vnd dich allzeit loben / durch Ihesum Christum vnsern Herrn / Amen.

Für ein gemeinen Frid.

Laßt vns auch gar ernstlich vmb einen gemeinen Landtfriden bitten / das der recht Gotsdienst / vnder vns auffwachse vnd Christenliche zucht züneme.

Bittend also.

O Allmechtiger Herr Gott / der du der Ellendẽ seüfftzen nicht verschmechst / vnd der Betrübten hertzen verlangen nit verachtest / sihe doch an vnser Gebett / wölches wir dir in vnser not fürbringen / vnd erhöre vns gnädiglich / das alles so beide von Teüffel vnd menschen / wider vns strebt / zü nicht / vnd von der Gnad deiner Gütte zertrennt werde / auff das wir von aller Anfechtung vnuerseret / dir in deiner Gemein dancken / vnd dich allzeit loben / durch Ihesum Christum vnsern Herrn / Amen.

Für ein gemeinen Frid.

Laßt vns auch gar ernstlich vmb einen gemeinen Landtfriden bitten / das der recht Gotsdienst / vnder vns auffwachse vñ Christenliche zucht züneme.

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[0124] O Allmechtiger Herr Gott / der du der Ellendẽ seüfftzen nicht verschmechst / vnd der Betrübten hertzen verlangen nit verachtest / sihe doch an vnser Gebett / wölches wir dir in vnser not fürbringen / vnd erhöre vns gnädiglich / das alles so beide von Teüffel vnd menschen / wider vns strebt / zü nicht / vnd von der Gnad deiner Gütte zertrennt werde / auff das wir von aller Anfechtung vnuerseret / dir in deiner Gemein dancken / vnd dich allzeit loben / durch Ihesum Christum vnsern Herrn / Amen. Für ein gemeinen Frid. Laßt vns auch gar ernstlich vmb einen gemeinen Landtfriden bitten / das der recht Gotsdienst / vnder vns auffwachse vñ Christenliche zucht züneme. Bittend also.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/124>, abgerufen am 29.03.2024.