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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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als solt hiemit der recht Gotsdienst aller ding volnbracht sein. Sonder das mänigklich durch das Gsang / Gottes worts / so darinn verfaßt / erinnert / vnd darauß an rechter erkanntnuß Gottes / an Glaube / Liebe / Geduldt / vnd an allen andern Tugenden gebessert werde. Es soll auch kein Gsang in der Kirchen gesungen werden / es sei dann Christlich vnd in der heiligen Schrifft gegründt / auch mit vorwissen vnd rath vnser Superattendenten / jedes orts zür besserung der Kirchen fürgenommen.

Von der Kirchenkleidung.

Es haben etlich Kirchen / darinn das heilig Enangelion rein geprediget / die alten gewonlichen Kirchenkleider / wie auch sonst vil derselbigen Ceremonien in

als solt hiemit der recht Gotsdienst aller ding volnbracht sein. Sonder das mänigklich durch das Gsang / Gottes worts / so darinn verfaßt / erinnert / vnd darauß an rechter erkanntnuß Gottes / an Glaube / Liebe / Geduldt / vnd an allen andern Tugenden gebessert werde. Es soll auch kein Gsang in der Kirchen gesungen werden / es sei dann Christlich vnd in der heiligen Schrifft gegründt / auch mit vorwissen vñ rath vnser Superattendenten / jedes orts zür besserung der Kirchen fürgenommen.

Von der Kirchenkleidung.

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[0154] als solt hiemit der recht Gotsdienst aller ding volnbracht sein. Sonder das mänigklich durch das Gsang / Gottes worts / so darinn verfaßt / erinnert / vnd darauß an rechter erkanntnuß Gottes / an Glaube / Liebe / Geduldt / vnd an allen andern Tugenden gebessert werde. Es soll auch kein Gsang in der Kirchen gesungen werden / es sei dann Christlich vnd in der heiligen Schrifft gegründt / auch mit vorwissen vñ rath vnser Superattendenten / jedes orts zür besserung der Kirchen fürgenommen. Von der Kirchenkleidung. Es haben etlich Kirchen / darinn das heilig Enangelion rein geprediget / die alten gewonlichen Kirchenkleider / wie auch sonst vil derselbigen Ceremonien in

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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/154>, abgerufen am 29.03.2024.