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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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Von dem Tauff.

Wiewol zü diser zeit nicht vil alt menschen / sonder züm merertheil kinder getaufft / wie es dann auch recht vnd Christlich ist / das die kinder getaufft werden / jedoch so man recht zü hertzen fasset / von wem der Tauff gestifft vnd eingesetzt / auch was grosse gütthat vns auß Gottes gnaden durch den Tauff angebotten / vnnd übergeben / so würdt er on allen zweifel für kein liederlich kinderspil / sonder für den Hochwichtigsten treffenlichsten werckzeüg einen / dardurch der heilig geist in vns krefftig vnd thätig gehalten. Dann nach dem derEsa. 40. Tauff / durch den Teüffer JohannemMatth. 3. auß Gottes berüff angefangenMar. 1. / hat der Son Gottes vnser lieberLuc. 3. Herr Ihesus Christus / den selbenJoan. 1. nicht allein selbs empfangen / sonderMatt. 28. auch bestätigt vnd beuolhen / das

Von dem Tauff.

Wiewol zü diser zeit nicht vil alt menschen / sonder züm merertheil kinder getaufft / wie es dann auch recht vnd Christlich ist / das die kinder getaufft werden / jedoch so man recht zü hertzen fasset / von wem der Tauff gestifft vñ eingesetzt / auch was grosse gütthat vns auß Gottes gnaden durch den Tauff angebotten / vnnd übergeben / so würdt er on allen zweifel für kein liederlich kinderspil / sonder für den Hochwichtigsten treffenlichsten werckzeüg einen / dardurch der heilig geist in vns krefftig vñ thätig gehalten. Dann nach dem derEsa. 40. Tauff / durch den Teüffer JohannemMatth. 3. auß Gottes berüff angefangenMar. 1. / hat der Son Gottes vnser lieberLuc. 3. Herr Ihesus Christus / den selbenJoan. 1. nicht allein selbs empfangen / sonderMatt. 28. auch bestätigt vnd beuolhen / das

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[VII/0017] Von dem Tauff. Wiewol zü diser zeit nicht vil alt menschen / sonder züm merertheil kinder getaufft / wie es dann auch recht vnd Christlich ist / das die kinder getaufft werden / jedoch so man recht zü hertzen fasset / von wem der Tauff gestifft vñ eingesetzt / auch was grosse gütthat vns auß Gottes gnaden durch den Tauff angebotten / vnnd übergeben / so würdt er on allen zweifel für kein liederlich kinderspil / sonder für den Hochwichtigsten treffenlichsten werckzeüg einen / dardurch der heilig geist in vns krefftig vñ thätig gehalten. Dann nach dem der Tauff / durch den Teüffer Johannem auß Gottes berüff angefangen / hat der Son Gottes vnser lieber Herr Ihesus Christus / den selben nicht allein selbs empfangen / sonder auch bestätigt vnd beuolhen / das Esa. 40. Matth. 3. Mar. 1. Luc. 3. Joan. 1. Matt. 28.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. VII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/17>, abgerufen am 28.03.2024.