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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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net vnd geheiliget / Darumb sagt der Psalm von dem Mann / WolPsal. 128. dem der den Herren fürchtet / vnd auff seinem weg gehet / du würst dich neeren mit deiner hand arbeit / wol dir du hasts güt. So schreibt auch Paulus vom Weib also / das Weib würdt seelig von Kinder zeügen / so sie bleibt im Glauben / vnd in der Lieb / vnd in der heiligung sampt der zucht.

Nach disem verlesen sprech der Kirchendiener also.

Jr newen Eeleüt / wöllend jr auff solche fürgeleßne stuck / ewer Ehelich pflicht bestätigen lassen / so kumpt herzü.

So dann beid Eheleüt für den Pfarher kommen / sprech er zü dem Mann.

net vnd geheiliget / Darumb sagt der Psalm von dem Mann / WolPsal. 128. dem der den Herren fürchtet / vnd auff seinem weg gehet / du würst dich neeren mit deiner hand arbeit / wol dir du hasts güt. So schreibt auch Paulus vom Weib also / das Weib würdt seelig von Kinder zeügen / so sie bleibt im Glauben / vnd in der Lieb / vnd in der heiligung sampt der zucht.

Nach disem verlesen sprech der Kirchendiener also.

Jr newen Eeleüt / wöllend jr auff solche fürgeleßne stuck / ewer Ehelich pflicht bestätigen lassen / so kumpt herzü.

So dann beid Eheleüt für den Pfarher kommen / sprech er zü dem Mann.

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[LXXXVIII/0179] net vnd geheiliget / Darumb sagt der Psalm von dem Mann / Wol dem der den Herren fürchtet / vnd auff seinem weg gehet / du würst dich neeren mit deiner hand arbeit / wol dir du hasts güt. So schreibt auch Paulus vom Weib also / das Weib würdt seelig von Kinder zeügen / so sie bleibt im Glauben / vnd in der Lieb / vnd in der heiligung sampt der zucht. Psal. 128. Nach disem verlesen sprech der Kirchendiener also. Jr newen Eeleüt / wöllend jr auff solche fürgeleßne stuck / ewer Ehelich pflicht bestätigen lassen / so kumpt herzü. So dann beid Eheleüt für den Pfarher kommen / sprech er zü dem Mann.

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Anmerkungen zur Transkription:

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. LXXXVIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/179>, abgerufen am 29.03.2024.