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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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Rebstock Christi gesund bleibt / vnd frucht zü dem preiß Gottes vnnd besserung seiner heiligen Kirchen / Amen.

Züm beschluß spreche der Kirchendiener.

Der Herr gesegne eüch vnnd behüte eüch.

Der Herr erleüchte sein angesicht über eüch vnnd sei eüch gnädig.

Der Herr erhebe sein angesicht auff eüch vnd gebe eüch den friden / Amen.

Wir halten auch für nutzlich / so ausserhalb der gemeinen Predig oder Kirchen versamlung ein Kind getaufft werden soll / das ein zeichen mit einer Glocken geschehe / damit ander leüt dardurch züm Tauff handel zü kommen ermanet werden.

Von der Gahetauff.

Rebstock Christi gesund bleibt / vñ frucht zü dem preiß Gottes vnnd besserung seiner heiligen Kirchen / Amen.

Züm beschluß spreche der Kirchendiener.

Der Herr gesegne eüch vnnd behüte eüch.

Der Herr erleüchte sein angesicht über eüch vnnd sei eüch gnädig.

Der Herr erhebe sein angesicht auff eüch vnd gebe eüch den friden / Amen.

Wir halten auch für nutzlich / so ausserhalb der gemeinen Predig oder Kirchen versamlung ein Kind getaufft werden soll / das ein zeichen mit einer Glocken geschehe / damit ander leüt dardurch züm Tauff handel zü kommen ermanet werden.

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[XVIII/0039] Rebstock Christi gesund bleibt / vñ frucht zü dem preiß Gottes vnnd besserung seiner heiligen Kirchen / Amen. Züm beschluß spreche der Kirchendiener. Der Herr gesegne eüch vnnd behüte eüch. Der Herr erleüchte sein angesicht über eüch vnnd sei eüch gnädig. Der Herr erhebe sein angesicht auff eüch vnd gebe eüch den friden / Amen. Wir halten auch für nutzlich / so ausserhalb der gemeinen Predig oder Kirchen versamlung ein Kind getaufft werden soll / das ein zeichen mit einer Glocken geschehe / damit ander leüt dardurch züm Tauff handel zü kommen ermanet werden. Von der Gahetauff.

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XVIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/39>, abgerufen am 29.03.2024.