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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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sie das sie das Volck alle zeit richten / Exodi 18. Sehend zü was jr thüt / dann jr halten das Gericht nit den menschen / sonder dem Herrn / vnd er ist mit eüch im Gericht / darumb laßt die forcht des Herrn bei eüch sein / vnnd hüttend eüch vnnd thüts / dann bei dem Herrn vnserm Gott / ist kein vnrecht noch ansehen der person / noch annemen des Geschencks. 2. Chronicorum 19.2. Chronicor. 19.

Der Weltlichen Oberkeit vnd Vnderthonen.

Jederman sei vnderthon / derRom. 13 1. Pet. 2. Oberkeit / die gewalt über jhn hat / dann es ist kein Oberkeit / on von Gott / wa aber Oberkeit ist / die ist von Gott verordnet / Wer sich nun wider die Oberkeit setzet / der widerstrebt Gottes ordnung / die aber widerstrebent / die werden über sich ein vrteil empfahen / dann die

sie das sie das Volck alle zeit richten / Exodi 18. Sehend zü was jr thüt / dann jr halten das Gericht nit den menschen / sonder dem Herrn / vnd er ist mit eüch im Gericht / darumb laßt die forcht des Herrn bei eüch sein / vnnd hüttend eüch vnnd thüts / dann bei dem Herrn vnserm Gott / ist kein vnrecht noch ansehen der person / noch annemen des Geschencks. 2. Chronicorum 19.2. Chronicor. 19.

Der Weltlichen Oberkeit vnd Vnderthonen.

Jederman sei vnderthon / derRom. 13 1. Pet. 2. Oberkeit / die gewalt über jhn hat / dann es ist kein Oberkeit / on von Gott / wa aber Oberkeit ist / die ist von Gott verordnet / Wer sich nun wider die Oberkeit setzet / der widerstrebt Gottes ordnung / die aber widerstrebent / die werden über sich ein vrteil empfahen / dann die

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[XXV/0053] sie das sie das Volck alle zeit richten / Exodi 18. Sehend zü was jr thüt / dann jr halten das Gericht nit den menschen / sonder dem Herrn / vnd er ist mit eüch im Gericht / darumb laßt die forcht des Herrn bei eüch sein / vnnd hüttend eüch vnnd thüts / dann bei dem Herrn vnserm Gott / ist kein vnrecht noch ansehen der person / noch annemen des Geschencks. 2. Chronicorum 19. 2. Chronicor. 19. Der Weltlichen Oberkeit vnd Vnderthonen. Jederman sei vnderthon / der Oberkeit / die gewalt über jhn hat / dann es ist kein Oberkeit / on von Gott / wa aber Oberkeit ist / die ist von Gott verordnet / Wer sich nun wider die Oberkeit setzet / der widerstrebt Gottes ordnung / die aber widerstrebent / die werden über sich ein vrteil empfahen / dann die Rom. 13 1. Pet. 2.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XXV. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/53>, abgerufen am 16.04.2024.