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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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gwaltigen seind nicht den gütten wercken / sonder den bösen zü förchten. Wilt du dich aber nit fürchten für der Oberkeit / so thü güts / so würstu lob von derselbigen haben / dann sie ist Gottes Dienerin dir zü güt / thüst du aber böß / so fürcht dich / dann sie tregt das Schwerdt nit vmb sunst / sie ist Gottes Dienerin / ein Recherin zür straff über den der böses thüt. So seind nun auß not vnderthon nicht allein vmb der straff willen / sonder auch vmb des gwissens willen / derhalben müssen jr auch steür geben / dann sie seind Gottes Diener / die solchen schutz sollen handthaben Rom. 13. 1. Pet. 2./ etc. Roma. 13. 1. Pet. 2.

Den Eemännern.

Jr Männer lieben ewere Weiber / gleich wie Christus geliebt Ephes. 5.hat sein Gemein / etc. Ephes. 5. Jr Männer liebend ewere Weiber /

gwaltigen seind nicht den gütten wercken / sonder den bösen zü förchten. Wilt du dich aber nit fürchten für der Oberkeit / so thü güts / so würstu lob von derselbigen haben / dann sie ist Gottes Dienerin dir zü güt / thüst du aber böß / so fürcht dich / dann sie tregt das Schwerdt nit vmb sunst / sie ist Gottes Dienerin / ein Recherin zür straff über den der böses thüt. So seind nun auß not vnderthon nicht allein vmb der straff willen / sonder auch vmb des gwissens willen / derhalben müssen jr auch steür geben / dann sie seind Gottes Diener / die solchen schutz sollen handthaben Rom. 13. 1. Pet. 2./ etc. Roma. 13. 1. Pet. 2.

Den Eemännern.

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[0054] gwaltigen seind nicht den gütten wercken / sonder den bösen zü förchten. Wilt du dich aber nit fürchten für der Oberkeit / so thü güts / so würstu lob von derselbigen haben / dann sie ist Gottes Dienerin dir zü güt / thüst du aber böß / so fürcht dich / dann sie tregt das Schwerdt nit vmb sunst / sie ist Gottes Dienerin / ein Recherin zür straff über den der böses thüt. So seind nun auß not vnderthon nicht allein vmb der straff willen / sonder auch vmb des gwissens willen / derhalben müssen jr auch steür geben / dann sie seind Gottes Diener / die solchen schutz sollen handthaben / etc. Roma. 13. 1. Pet. 2. Rom. 13. 1. Pet. 2. Den Eemännern. Jr Männer lieben ewere Weiber / gleich wie Christus geliebt hat sein Gemein / etc. Ephes. 5. Jr Männer liebend ewere Weiber / Ephes. 5.

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/54>, abgerufen am 23.04.2024.