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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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das Nachtmal nit empfahen / doch helffen beten / vnd jrer künfftigen not hiemit erinnert werden.

Ordnung der Begrebnuß.

ES bringt zwar denen / so in vnserm HErren Ihesu Christo auß disem zeitlichen leben verschiden sein / vnser dienst auff Erden kein nutz / dann dieweil Iohan. 11.Christus sagt: Ich bin die Vrstend vnd das Leben / wer an mich glaubt der wirdt Leben / ob er gleich stürbe Iohan. 5./ vnd wer da lebt / vnd glaubt an mich / der wirdt nimmermehr sterben. So seind wir gnügsam vergewißt / das welcher in dem Glauben vnd vertrawen auff vnsern einigen HErrn vnnd Heyland Christum von diser Welt abscheydet / der hab allbereyt on all vnser wündschen / begierd / fürbitt / hülff vnnd züthün / die rüw des ewigen seligen Lebens / vnd werde mit freuden besitzen die herrligkeit des Himmelreichs am Jüngsten tag / durch vnsern HERREN CHRistum auch leiblich / der Leib vergehe gleich inn der Erden / im Wasser / im Lufft / oder Fewr / wie er wöll / von den Todten aufferstehen.

Nichts dester weniger sollen wir vnsere verschidenen vnd abgestorbnen / ehrlich vnd gebürlich zür Erden mit solchen diensten / so vns / die noch im leben sein / zü nutz erschiessen mögen / bestätigen / damit wir die lieb / so wir gegen jhnen in jhrem leben gehabt / vor mennigklich beweisen / auch vnsern Glauben / den wir in Christum haben / zür vrstend von den Todten hiemit

das Nachtmal nit empfahen / doch helffen beten / vnd jrer künfftigen not hiemit erinnert werden.

Ordnung der Begrebnuß.

ES bringt zwar denen / so in vnserm HErren Ihesu Christo auß disem zeitlichen leben verschidẽ sein / vnser dienst auff Erden kein nutz / dañ dieweil Iohan. 11.Christus sagt: Ich bin die Vrstend vnd das Leben / wer an mich glaubt der wirdt Leben / ob er gleich stürbe Iohan. 5./ vnd wer da lebt / vñ glaubt an mich / der wirdt nimmermehr sterben. So seind wir gnügsam vergewißt / das welcher in dem Glauben vnd vertrawen auff vnsern einigen HErrn vnnd Heyland Christum von diser Welt abscheydet / der hab allbereyt on all vnser wündschen / begierd / fürbitt / hülff vnnd züthün / die rüw des ewigen seligen Lebens / vnd werde mit freuden besitzen die herrligkeit des Himmelreichs am Jüngsten tag / durch vnsern HERREN CHRistum auch leiblich / der Leib vergehe gleich inn der Erden / im Wasser / im Lufft / oder Fewr / wie er wöll / von den Todten aufferstehen.

Nichts dester weniger sollen wir vnsere verschidenen vnd abgestorbnen / ehrlich vnd gebürlich zür Erden mit solchen diensten / so vns / die noch im leben sein / zü nutz erschiessen mögẽ / bestätigen / damit wir die lieb / so wir gegen jhnen in jhrem leben gehabt / vor mennigklich beweisen / auch vnsern Glauben / den wir in Christum haben / zür vrstend von den Todten hiemit

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[0100] das Nachtmal nit empfahen / doch helffen beten / vnd jrer künfftigen not hiemit erinnert werden. Ordnung der Begrebnuß. ES bringt zwar denen / so in vnserm HErren Ihesu Christo auß disem zeitlichen leben verschidẽ sein / vnser dienst auff Erden kein nutz / dañ dieweil Christus sagt: Ich bin die Vrstend vnd das Leben / wer an mich glaubt der wirdt Leben / ob er gleich stürbe / vnd wer da lebt / vñ glaubt an mich / der wirdt nimmermehr sterben. So seind wir gnügsam vergewißt / das welcher in dem Glauben vnd vertrawen auff vnsern einigen HErrn vnnd Heyland Christum von diser Welt abscheydet / der hab allbereyt on all vnser wündschen / begierd / fürbitt / hülff vnnd züthün / die rüw des ewigen seligen Lebens / vnd werde mit freuden besitzen die herrligkeit des Himmelreichs am Jüngsten tag / durch vnsern HERREN CHRistum auch leiblich / der Leib vergehe gleich inn der Erden / im Wasser / im Lufft / oder Fewr / wie er wöll / von den Todten aufferstehen. Iohan. 11. Iohan. 5. Nichts dester weniger sollen wir vnsere verschidenen vnd abgestorbnen / ehrlich vnd gebürlich zür Erden mit solchen diensten / so vns / die noch im leben sein / zü nutz erschiessen mögẽ / bestätigen / damit wir die lieb / so wir gegen jhnen in jhrem leben gehabt / vor mennigklich beweisen / auch vnsern Glauben / den wir in Christum haben / zür vrstend von den Todten hiemit

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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/100>, abgerufen am 19.04.2024.