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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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N. Ich tauffe dich in dem Nammen Gottes des Vatters / vnd des Sons / vnd des heiligen Geists.

Vnd spreche darauff.

Der Allmechtige Gott vnd Vatter vnsers HErrn Ihesu Christi / der dich N. anderwerts durch Wasser vnd heiligen Geist geborn / vnd dir alle deine sünd / durch seinen lieben Son vnsern Herrn Jesum Christum vergeben hat / der stercke dich mit seiner gnad im heiligen Geist / züm ewigen leben / Amen.

Darauff soll der Kirchendiener das Volck zür danckbarkeit vnd Gebet ermanen / also sprechend.
Vermanung zür danckbarkeit / nach dem Tauff.

IHr lieben in Christo Ihesu / dieweil der Allmechtig Gott diß Kindlin zü dem Tauff vnsers lieben Herrn Ihesu Christi / hat gnädigklich kommen lassen / sollen wir jm lob vnd danck sagen / vnd bitten / das er jm wölle das Kindt in allen gnaden befohlen sein lassen.

Sprechend also:

ALmechtiger / barmhertziger Gott vnd Vatter / wir sagen dir lob vnnd danck / das du dein Kirch gnädigklich erhaltest vnd mehrest / vnnd diesem Kind verliehen hast / das es durch den heiligen Tauff widergeborn / vnd deinem lieben Son vnserm Herren / vnd einigen Heyland Jesu Christo eingeleibt / dein Kind vnd erbe deiner Himmlischen güter worden ist. Wir bitten dich gantz gehorsamlich / das du diß Kind so nün mehr dein kind worden ist / bey der empfangnen güthat gnädigklich

N. Ich tauffe dich in dem Nammen Gottes des Vatters / vnd des Sons / vnd des heiligen Geists.

Vnd spreche darauff.

Der Allmechtige Gott vnd Vatter vnsers HErrn Ihesu Christi / der dich N. anderwerts durch Wasser vnd heiligen Geist geborn / vñ dir alle deine sünd / durch seinen lieben Son vnsern Herrn Jesum Christum vergebẽ hat / der stercke dich mit seiner gnad im heiligẽ Geist / züm ewigen leben / Amen.

Darauff soll der Kirchendiener das Volck zür danckbarkeit vnd Gebet ermanen / also sprechend.
Vermanung zür danckbarkeit / nach dem Tauff.

IHr lieben in Christo Ihesu / dieweil der Allmechtig Gott diß Kindlin zü dem Tauff vnsers lieben Herrn Ihesu Christi / hat gnädigklich kom̃en lassen / sollen wir jm lob vñ danck sagen / vnd bitten / das er jm wölle das Kindt in allen gnadẽ befohlen sein lassen.

Sprechend also:

ALmechtiger / barmhertziger Gott vñ Vatter / wir sagen dir lob vnnd danck / das du dein Kirch gnädigklich erhaltest vnd mehrest / vnnd diesem Kind verliehen hast / das es durch den heiligen Tauff widergeborn / vnd deinem lieben Son vnserm Herren / vnd einigen Heyland Jesu Christo eingeleibt / dein Kind vnd erbe deiner Him̃lischen güter worden ist. Wir bittẽ dich gantz gehorsamlich / das du diß Kind so nün mehr dein kind worden ist / bey der empfangnẽ güthat gnädigklich

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[8/0019] N. Ich tauffe dich in dem Nammen Gottes des Vatters / vnd des Sons / vnd des heiligen Geists. Vnd spreche darauff. Der Allmechtige Gott vnd Vatter vnsers HErrn Ihesu Christi / der dich N. anderwerts durch Wasser vnd heiligen Geist geborn / vñ dir alle deine sünd / durch seinen lieben Son vnsern Herrn Jesum Christum vergebẽ hat / der stercke dich mit seiner gnad im heiligẽ Geist / züm ewigen leben / Amen. Darauff soll der Kirchendiener das Volck zür danckbarkeit vnd Gebet ermanen / also sprechend. Vermanung zür danckbarkeit / nach dem Tauff. IHr lieben in Christo Ihesu / dieweil der Allmechtig Gott diß Kindlin zü dem Tauff vnsers lieben Herrn Ihesu Christi / hat gnädigklich kom̃en lassen / sollen wir jm lob vñ danck sagen / vnd bitten / das er jm wölle das Kindt in allen gnadẽ befohlen sein lassen. Sprechend also: ALmechtiger / barmhertziger Gott vñ Vatter / wir sagen dir lob vnnd danck / das du dein Kirch gnädigklich erhaltest vnd mehrest / vnnd diesem Kind verliehen hast / das es durch den heiligen Tauff widergeborn / vnd deinem lieben Son vnserm Herren / vnd einigen Heyland Jesu Christo eingeleibt / dein Kind vnd erbe deiner Him̃lischen güter worden ist. Wir bittẽ dich gantz gehorsamlich / das du diß Kind so nün mehr dein kind worden ist / bey der empfangnẽ güthat gnädigklich

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/19>, abgerufen am 23.04.2024.