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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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chet / in die Kirchen zü dem Catechismo getrewlich fürdern / Darmit es wol vnnd gründtlich erkennen lerne / was grosser vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jhm von Gott im heiligen Tauffe / geschenckt vnnd vbergeben seind / vnnd auß dem dann seinen glauben in der gemeyn Gottes selbs gern vnd von hertzen bekenne / vnnd verjehe: Sage wircklich vnd mit der that ab dem Teuffel vnd der Welt / mit allen jren wercken vnd lusten / ergebe vnd stelle sich dar / dem HErrn vnnd seiner heiligen Kirchen / in gantzem gehorsam seines heiligen Euan gelions: bleibe / vnnd lebe bey vnserm HErrn Christo / biß ans ende: vnd bringe als ein lebendigs glied Christi / vnd fruchtbare Reben die an dem Rebstock Christi gesundtIohan. 15. bleibt / viel frucht / zü dem preiß Gottes vnd besserung seiner heiligen Kirchen / Amen.

Züm Beschluss spreche der Kirchendiener.

Der HErr gesegne euch vnd behüte euch.

Der HErr erleuchte sein angesicht vber euch / vnd sey euch gnädig.

Der HErr erhebe sein angesicht auff euch / vnnd gebe euch den frieden / Amen.

Wir halten auch für nützlich / so ausserhalb der gemeynen Predigt oder Kirchenversammlung ein kindt getaufft werden sol / das ein zeichen mit einer Glocken geschehe / damit ander leute dadurch züm Tauff handel zü kommen ermanet werden.

chet / in die Kirchen zü dem Catechismo getrewlich fürdern / Darmit es wol vnnd gründtlich erkennen lerne / was grosser vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jhm von Gott im heiligen Tauffe / geschenckt vnnd vbergeben seind / vnnd auß dem dann seinen glauben in der gemeyn Gottes selbs gern vnd von hertzen bekenne / vnnd verjehe: Sage wircklich vnd mit der that ab dem Teuffel vnd der Welt / mit allen jren wercken vnd lusten / ergebe vnd stelle sich dar / dem HErrn vnnd seiner heiligen Kirchen / in gantzem gehorsam seines heiligẽ Euan gelions: bleibe / vnnd lebe bey vnserm HErrn Christo / biß ans ende: vnd bringe als ein lebendigs glied Christi / vnd fruchtbare Reben die an dem Rebstock Christi gesundtIohan. 15. bleibt / viel frucht / zü dem preiß Gottes vnd besserung seiner heiligen Kirchen / Amen.

Züm Beschluss spreche der Kirchendiener.

Der HErr gesegne euch vnd behüte euch.

Der HErr erleuchte sein angesicht vber euch / vnd sey euch gnädig.

Der HErr erhebe sein angesicht auff euch / vnnd gebe euch den frieden / Amen.

Wir halten auch für nützlich / so ausserhalb der gemeynen Predigt oder Kirchenversam̃lung ein kindt getaufft werden sol / das ein zeichen mit einer Glocken geschehe / damit ander leute dadurch züm Tauff handel zü kom̃en ermanet werden.
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[9/0021] chet / in die Kirchen zü dem Catechismo getrewlich fürdern / Darmit es wol vnnd gründtlich erkennen lerne / was grosser vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jhm von Gott im heiligen Tauffe / geschenckt vnnd vbergeben seind / vnnd auß dem dann seinen glauben in der gemeyn Gottes selbs gern vnd von hertzen bekenne / vnnd verjehe: Sage wircklich vnd mit der that ab dem Teuffel vnd der Welt / mit allen jren wercken vnd lusten / ergebe vnd stelle sich dar / dem HErrn vnnd seiner heiligen Kirchen / in gantzem gehorsam seines heiligẽ Euan gelions: bleibe / vnnd lebe bey vnserm HErrn Christo / biß ans ende: vnd bringe als ein lebendigs glied Christi / vnd fruchtbare Reben die an dem Rebstock Christi gesundt bleibt / viel frucht / zü dem preiß Gottes vnd besserung seiner heiligen Kirchen / Amen. Iohan. 15. Züm Beschluss spreche der Kirchendiener. Der HErr gesegne euch vnd behüte euch. Der HErr erleuchte sein angesicht vber euch / vnd sey euch gnädig. Der HErr erhebe sein angesicht auff euch / vnnd gebe euch den frieden / Amen. Wir halten auch für nützlich / so ausserhalb der gemeynen Predigt oder Kirchenversam̃lung ein kindt getaufft werden sol / das ein zeichen mit einer Glocken geschehe / damit ander leute dadurch züm Tauff handel zü kom̃en ermanet werden.

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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/21>, abgerufen am 24.04.2024.