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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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müssen jr auch stewr geben / dann sie seind Gottes Diener Rom. 13. 1. Pet. 2./ die solchen schutz sollen handt haben / etc. Rom a. 13. 1. Pet. 2.

Den Ehemännern.

IR Männer liebet ewere Weiber / gleich wie Ephes. 5.Christus geliebet hat sein Gemeyn / etc. Ephes. 5. Ir Männer liebet ewere Weiber / vnd seyt nicht Coloss. 3.bitter gegen jhnen / Coloss. 3.

Ir Männer wonet bey ewern Weibern mit vernunfft / vnd gebt dem Weibischen als dem schwechsten Werzeug sein Ehr / als auch Miterben der gnaden des lebens / auff das ewer Gebett nicht verhindert werde / 1. Pet. 3.1. Pet. 3.

Den Eheweibern.

IR Weiber seydt vnterthan ewern Männern als dem Herrn / wie sichs gebürt / dann der Ephes. 5.Mann ist des Weibs Haupt / gleich wie auch Christus Coloss. 3.dz Haupt ist seiner gemeyn / Ephe. 5. Col. 3. Die wei ber sollen jren Männern vnterthan sein / auff das auch die / so nit glauben an das wort / durch der weiber wandel on wort gewonnen werden / wenn sie ansehen ewern keu schen wandel in der forcht / welcher geschmuck sol nicht außwendig sein / mit haarflechten vnd Goldt vmbhencken oder Kleyder anlegen / sonder der verborgen mensch des hertzen ohn verruckt / mit sanfft vnnd stillem Geist / das ist köstlich für Gott / Denn also haben sich auch vor zeiten die heiligen Weiber geschmückt / die jr hoffnung

müssen jr auch stewr geben / dann sie seind Gottes Diener Rom. 13. 1. Pet. 2./ die solchen schutz sollen handt haben / etc. Rom a. 13. 1. Pet. 2.

Den Ehemännern.

IR Männer liebet ewere Weiber / gleich wie Ephes. 5.Christus geliebet hat sein Gemeyn / etc. Ephes. 5. Ir Männer liebet ewere Weiber / vnd seyt nicht Coloss. 3.bitter gegen jhnen / Coloss. 3.

Ir Männer wonet bey ewern Weibern mit vernunfft / vnd gebt dem Weibischen als dem schwechsten Werzeug sein Ehr / als auch Miterben der gnaden des lebens / auff das ewer Gebett nicht verhindert werde / 1. Pet. 3.1. Pet. 3.

Den Eheweibern.

IR Weiber seydt vnterthan ewern Männern als dem Herrn / wie sichs gebürt / dann der Ephes. 5.Mañ ist des Weibs Haupt / gleich wie auch Christus Coloss. 3.dz Haupt ist seiner gemeyn / Ephe. 5. Col. 3. Die wei ber sollen jren Mäñern vnterthan sein / auff das auch die / so nit glauben an das wort / durch der weiber wandel on wort gewoñen werdẽ / wenn sie ansehẽ ewern keu schen wandel in der forcht / welcher geschmuck sol nicht außwendig sein / mit haarflechten vnd Goldt vmbhencken oder Kleyder anlegen / sonder der verborgẽ mensch des hertzen ohn verruckt / mit sanfft vnnd stillem Geist / das ist köstlich für Gott / Denn also haben sich auch vor zeiten die heiligen Weiber geschmückt / die jr hoffnung

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/30>, abgerufen am 19.04.2024.