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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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10. Du solt dich nicht lassen gelüsten deines Nechsten Weibs / noch seines Knechts / noch seiner Magdt / noch seines Ochsen / noch seines Esels / noch alles was dein Nechster hat.

Frag.

Warzü seind vns diese Zehen Gebot geben?

Antwort.

Züm Ersten / seind vns dise Gebott Gottes darzü geben / das wir darauß lernen vnsere Sünde vor Gott erkennen. Züm Andern / das wir darauß lernen die Werck erkennen / die Gott wolgefallen / vnd die wir thün sollen / das wir ein ehrlich leben füren.

Frag.

Vermügen wir auch die Gebot Gottes vollkommenlich erfüllen?

Antwort.

Neyn / Dann wir sind von Natur böß vnd geborne Sünder / darumb sind vnsere güte Werck nicht vollkomen güt. Aber das vns geholffen werde / so hat Gott der Vatter vns geschenckt Jesum Christum seinen eingebornen Son / der nie kein Sünde gethan / vnd alle gebot Gottes vollkommenlich erfüllet hat. Darumb so wir an Jesum Christum glauben / so helt vns Gott / auß lauter gnad / von wegen Ihesu Christi darfür / als hetten wir alle seine Gebot erfüllet.

Frag.

Warumb sollen wir dann güte Werck thun?

Antwort.

Nicht darumb / das wir mit vnsern Wercken die Sünde büssen / vnd das ewige Leben verdienen sollen /

10. Du solt dich nicht lassen gelüsten deines Nechsten Weibs / noch seines Knechts / noch seiner Magdt / noch seines Ochsen / noch seines Esels / noch alles was dein Nechster hat.

Frag.

Warzü seind vns diese Zehen Gebot geben?

Antwort.

Züm Ersten / seind vns dise Gebott Gottes darzü geben / das wir darauß lernen vnsere Sünde vor Gott erkennen. Züm Andern / das wir darauß lernen die Werck erkennen / die Gott wolgefallen / vnd die wir thün sollen / das wir ein ehrlich leben füren.

Frag.

Vermügen wir auch die Gebot Gottes vollkommenlich erfüllen?

Antwort.

Neyn / Dann wir sind von Natur böß vnd geborne Sünder / darumb sind vnsere güte Werck nicht vollkomen güt. Aber das vns geholffen werde / so hat Gott der Vatter vns geschenckt Jesum Christum seinen eingebornen Son / der nie kein Sünde gethan / vnd alle gebot Gottes vollkommenlich erfüllet hat. Darumb so wir an Jesum Christum glauben / so helt vns Gott / auß lauter gnad / von wegen Ihesu Christi darfür / als hetten wir alle seine Gebot erfüllet.

Frag.

Warumb sollen wir dann güte Werck thun?

Antwort.

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[0040] 10. Du solt dich nicht lassen gelüsten deines Nechsten Weibs / noch seines Knechts / noch seiner Magdt / noch seines Ochsen / noch seines Esels / noch alles was dein Nechster hat. Frag. Warzü seind vns diese Zehen Gebot geben? Antwort. Züm Ersten / seind vns dise Gebott Gottes darzü geben / das wir darauß lernen vnsere Sünde vor Gott erkennen. Züm Andern / das wir darauß lernen die Werck erkennen / die Gott wolgefallen / vnd die wir thün sollen / das wir ein ehrlich leben füren. Frag. Vermügen wir auch die Gebot Gottes vollkommenlich erfüllen? Antwort. Neyn / Dann wir sind von Natur böß vnd geborne Sünder / darumb sind vnsere güte Werck nicht vollkomen güt. Aber das vns geholffen werde / so hat Gott der Vatter vns geschenckt Jesum Christum seinen eingebornen Son / der nie kein Sünde gethan / vnd alle gebot Gottes vollkommenlich erfüllet hat. Darumb so wir an Jesum Christum glauben / so helt vns Gott / auß lauter gnad / von wegen Ihesu Christi darfür / als hetten wir alle seine Gebot erfüllet. Frag. Warumb sollen wir dann güte Werck thun? Antwort. Nicht darumb / das wir mit vnsern Wercken die Sünde büssen / vnd das ewige Leben verdienen sollen /

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/40>, abgerufen am 29.03.2024.