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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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Christi / sprich ich euch aller ewer Sünde / frey ledig vnd loß / das sie euch allzümal sollen vergeben sein / so reichlich vnd volkommen / als der Herr Ihesus Christus dasselbig durch sein leiden verdient / vnd durchs Euangelion in alle Welt zü predigen befohlen hat / im Nammen Gott des Vatters / vnnd des Sons / vnnd des heiligen Geists / Amen. Die gnad des Herrn beware euch / Geht hin im frieden.

Wir wöllen vnd ordnen auch / so ein Jungs vorhin das Sacrament des Nachtmals nit empfangen / das es nicht ehe zügelassen werde / es sey dann züuor dem Pfarrherr fürgestelt / das es von der Lehr der Religion befraget / verhöret vnd bericht werden mög. Damit es das Sacrament des Nachtmals nicht mit vnuerstand zür ergernuß der Kirchen / vnd zü nachtheil seiner seligkeit empfahe.

Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Ihesu Christi.

JE ernstlicher vnser lieber Herr Ihesus Christus sein Nachtmal gestifft vnnd verordnet hat / vnnd je heiliger vnnd nützlicher es ist / je schwerer grewlicher jrrthumb vnd mißbrauch durch den Satan darein gefüret worden sein.

Dann auff einer seiten / ist es nicht ein außtheilung des verordneten Nachtmals Christi blieben / sondern ist zü einem Schawspiel vnnd fürnemlich dahin mißbraucht worden / das es solt seines Wercks halben / ein

Christi / sprich ich euch aller ewer Sünde / frey ledig vnd loß / das sie euch allzümal sollen vergeben sein / so reichlich vnd volkommen / als der Herr Ihesus Christus dasselbig durch sein leiden verdient / vnd durchs Euangelion in alle Welt zü predigen befohlen hat / im Nam̃en Gott des Vatters / vnnd des Sons / vnnd des heiligen Geists / Amen. Die gnad des Herrn beware euch / Geht hin im frieden.

Wir wöllen vnd ordnen auch / so ein Jungs vorhin das Sacrament des Nachtmals nit empfangen / das es nicht ehe zügelassen werde / es sey dann züuor dem Pfarrherr fürgestelt / das es von der Lehr der Religion befraget / verhöret vnd bericht werden mög. Damit es das Sacrament des Nachtmals nicht mit vnuerstand zür ergernuß der Kirchen / vnd zü nachtheil seiner seligkeit empfahe.

Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Ihesu Christi.

JE ernstlicher vnser lieber Herr Ihesus Christus sein Nachtmal gestifft vnnd verordnet hat / vnnd je heiliger vnnd nützlicher es ist / je schwerer grewlicher jrrthumb vnd mißbrauch durch den Satan darein gefüret worden sein.

Dann auff einer seiten / ist es nicht ein außtheilung des verordneten Nachtmals Christi blieben / sondern ist zü einem Schawspiel vnnd fürnemlich dahin mißbraucht worden / das es solt seines Wercks halben / ein

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[0052] Christi / sprich ich euch aller ewer Sünde / frey ledig vnd loß / das sie euch allzümal sollen vergeben sein / so reichlich vnd volkommen / als der Herr Ihesus Christus dasselbig durch sein leiden verdient / vnd durchs Euangelion in alle Welt zü predigen befohlen hat / im Nam̃en Gott des Vatters / vnnd des Sons / vnnd des heiligen Geists / Amen. Die gnad des Herrn beware euch / Geht hin im frieden. Wir wöllen vnd ordnen auch / so ein Jungs vorhin das Sacrament des Nachtmals nit empfangen / das es nicht ehe zügelassen werde / es sey dann züuor dem Pfarrherr fürgestelt / das es von der Lehr der Religion befraget / verhöret vnd bericht werden mög. Damit es das Sacrament des Nachtmals nicht mit vnuerstand zür ergernuß der Kirchen / vnd zü nachtheil seiner seligkeit empfahe. Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Ihesu Christi. JE ernstlicher vnser lieber Herr Ihesus Christus sein Nachtmal gestifft vnnd verordnet hat / vnnd je heiliger vnnd nützlicher es ist / je schwerer grewlicher jrrthumb vnd mißbrauch durch den Satan darein gefüret worden sein. Dann auff einer seiten / ist es nicht ein außtheilung des verordneten Nachtmals Christi blieben / sondern ist zü einem Schawspiel vnnd fürnemlich dahin mißbraucht worden / das es solt seines Wercks halben / ein

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/52>, abgerufen am 18.04.2024.