Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

Bild:
<< vorherige Seite

Darauff sol der Kirchendiener vor dem Altar / auff welchem das Nachtmal außgetheilt / nachfolgende vermanung gegen dem volck fürlesen.

Vermannung zum Nachtmal.

IR aller liebsten inn Christo Ihesu / dieweil wir jetzt das gnadenreich Abendtmal vnsers lieb sten Heylands begehn vnd halten wöllen / darinn er vns sein warhafftigen Leib zü einer Speiß / vnd sein eigen Blüt zü einem Tranck / den glauben damit züstercken / gegeben hat / Sollen wir billich mit grossem fleiß vnd einbrünstiger andacht vns selbs / wie Sanct Paulus vermanet / prüffen. Dann diß heilige Sacrament ist1. Cor. 11. zü einem sondern trost vnd stercke gegeben den armen betrübten Gewissen / die jre Sünde im hertzen entpfinden vnd bekennen / Gottes zorn vnd den todt förchten / vnd nach der gerechtigkeit hungerig vnd durstig sein.

So wir aber vns selbs prüffen / vnd ein jeglicher in sein gewissen gehen wirdt / werden wir gewißlich nichts anders finden / dann allerley grewliche Sünd vnd den ewigen Todt / den wir mit der sünd verschuldet haben / Dann der Soldt der Sünden ist der Todt / wie Paulus sagt / vnd künnen doch vns selbs in keinen weg darauß helffen.

Darumb hat vnser lieber HErr Ihesus Christus sich vber vns erbarmet / vnd ist vmb vnser Sünde willen Mensch worden / auff das er das Gesetz vnd allen willen Gottes für vns vnnd vns zü güt erfüllet / vnnd den Todt vnd alles was wir mit vnsern sünden verschuldt

Darauff sol der Kirchendiener vor dem Altar / auff welchem das Nachtmal außgetheilt / nachfolgende vermanung gegen dem volck fürlesen.

Vermannung zum Nachtmal.

IR aller liebsten inn Christo Ihesu / dieweil wir jetzt das gnadenreich Abendtmal vnsers lieb sten Heylands begehn vñ halten wöllen / darinn er vns sein warhafftigen Leib zü einer Speiß / vnd sein eigen Blüt zü einem Tranck / den glauben damit züstercken / gegeben hat / Sollen wir billich mit grossem fleiß vnd einbrünstiger andacht vns selbs / wie Sanct Paulus vermanet / prüffen. Dann diß heilige Sacrament ist1. Cor. 11. zü einem sondern trost vnd stercke gegeben den armen betrübten Gewissen / die jre Sünde im hertzen entpfinden vnd bekennen / Gottes zorn vnd den todt förchten / vnd nach der gerechtigkeit hungerig vnd durstig sein.

So wir aber vns selbs prüffen / vnd ein jeglicher in sein gewissen gehen wirdt / werdẽ wir gewißlich nichts anders finden / dann allerley grewliche Sünd vnd den ewigen Todt / den wir mit der sünd verschuldet haben / Dann der Soldt der Sünden ist der Todt / wie Paulus sagt / vnd künnen doch vns selbs in keinen weg darauß helffen.

Darumb hat vnser lieber HErr Ihesus Christus sich vber vns erbarmet / vñ ist vmb vnser Sünde willen Mensch worden / auff das er das Gesetz vnd allen willen Gottes für vns vnnd vns zü güt erfüllet / vnnd den Todt vnd alles was wir mit vnsern sünden verschuldt

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0055" n="26"/>
        <p>Darauff sol der Kirchendiener vor dem Altar / auff welchem das Nachtmal                      außgetheilt / nachfolgende vermanung gegen dem volck fürlesen.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Vermannung zum Nachtmal.<lb/></head>
        <p>IR aller liebsten inn Christo Ihesu / dieweil wir jetzt das gnadenreich Abendtmal                      vnsers lieb sten Heylands begehn vn&#x0303; halten wöllen / darinn er vns                      sein warhafftigen Leib zü einer Speiß / vnd sein eigen Blüt zü einem Tranck /                      den glauben damit züstercken / gegeben hat / Sollen wir billich mit grossem                      fleiß vnd einbrünstiger andacht vns selbs / wie Sanct Paulus vermanet / prüffen.                      Dann diß heilige Sacrament ist<note place="right">1. Cor. 11.</note> zü                      einem sondern trost vnd stercke gegeben den armen betrübten Gewissen / die jre                      Sünde im hertzen entpfinden vnd bekennen / Gottes zorn vnd den todt förchten /                      vnd nach der gerechtigkeit hungerig vnd durstig sein.</p>
        <p>So wir aber vns selbs prüffen / vnd ein jeglicher in sein gewissen gehen wirdt /                          werde&#x0303; wir gewißlich nichts anders finden / dann allerley                      grewliche Sünd vnd den ewigen Todt / den wir mit der sünd verschuldet haben /                      Dann der Soldt der Sünden ist der Todt / wie Paulus sagt / vnd künnen doch vns                      selbs in keinen weg darauß helffen.</p>
        <p>Darumb hat vnser lieber HErr Ihesus Christus sich vber vns erbarmet / vn&#x0303; ist vmb vnser Sünde willen Mensch worden / auff das er das                      Gesetz vnd allen willen Gottes für vns vnnd vns zü güt erfüllet / vnnd den Todt                      vnd alles was wir mit vnsern sünden verschuldt
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[26/0055] Darauff sol der Kirchendiener vor dem Altar / auff welchem das Nachtmal außgetheilt / nachfolgende vermanung gegen dem volck fürlesen. Vermannung zum Nachtmal. IR aller liebsten inn Christo Ihesu / dieweil wir jetzt das gnadenreich Abendtmal vnsers lieb sten Heylands begehn vñ halten wöllen / darinn er vns sein warhafftigen Leib zü einer Speiß / vnd sein eigen Blüt zü einem Tranck / den glauben damit züstercken / gegeben hat / Sollen wir billich mit grossem fleiß vnd einbrünstiger andacht vns selbs / wie Sanct Paulus vermanet / prüffen. Dann diß heilige Sacrament ist zü einem sondern trost vnd stercke gegeben den armen betrübten Gewissen / die jre Sünde im hertzen entpfinden vnd bekennen / Gottes zorn vnd den todt förchten / vnd nach der gerechtigkeit hungerig vnd durstig sein. 1. Cor. 11. So wir aber vns selbs prüffen / vnd ein jeglicher in sein gewissen gehen wirdt / werdẽ wir gewißlich nichts anders finden / dann allerley grewliche Sünd vnd den ewigen Todt / den wir mit der sünd verschuldet haben / Dann der Soldt der Sünden ist der Todt / wie Paulus sagt / vnd künnen doch vns selbs in keinen weg darauß helffen. Darumb hat vnser lieber HErr Ihesus Christus sich vber vns erbarmet / vñ ist vmb vnser Sünde willen Mensch worden / auff das er das Gesetz vnd allen willen Gottes für vns vnnd vns zü güt erfüllet / vnnd den Todt vnd alles was wir mit vnsern sünden verschuldt

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/55
Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/55>, abgerufen am 16.04.2024.