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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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Oder also.

Gott sey vns gnedig vnd barmhertzig / vnnd gebe vns seinen Göttlichen segen / er laß vns sein angesicht leuchten / vnd gebe vns seinen frieden / Amen.

Oder also.

Gesegne vnnd behüte vns Gott der Vatter / vnnd Son / vnd heiliger Geist / Amen.

Ordnung des gemeynen Gebets vnd Letaney.

DAs gemeyne Gebet offentlich in der Kirchen zü halten / ist nit auß eignem selbs ertichtem menschlichen gütbeduncken auffkommen / Sondern ist von den heiligen Patriarchen / Propheten vnd Aposteln / auß bewegung des heiligen Geists / fürnemlich in grossen schweren anligen / vnnd gefehrligkeit / als ein mittel Göttliche hülff zü erlangen / gebrauchet worden. So hat es auch ein offentlichen Apostolischen 1. Tim. 2.befelch / Ich ermane sagt Paulus / das man vor allen dingen zü erst thüe Bitt / Gebet / Fürbitt / vnnd Dancksagung für alle menschen / für die König vnd alle Oberkeit / etc.

Vnd das am ernstlichsten zübedencken ist / so hat vnser Herr Christus selbs dem gemeynen Gebet / ein treffenliche Matt. 18.züsagung gethan / vnd sagt: Wo zwen vnder euch eins werden auff Erden / warumm es ist / das sie bitten wöllen / das sol jnen widerfaren von meinem Vatter im Himmel. Darumb nach dem der Kirchen allerley noth

Oder also.

Gott sey vns gnedig vnd barmhertzig / vnnd gebe vns seinen Göttlichen segen / er laß vns sein angesicht leuchten / vnd gebe vns seinen frieden / Amen.

Oder also.

Gesegne vnnd behüte vns Gott der Vatter / vnnd Son / vnd heiliger Geist / Amen.

Ordnung des gemeynen Gebets vnd Letaney.

DAs gemeyne Gebet offentlich in der Kirchen zü halten / ist nit auß eignem selbs ertichtem menschlichen gütbeduncken auffkommen / Sondern ist von den heiligen Patriarchen / Propheten vnd Aposteln / auß bewegung des heiligen Geists / fürnemlich in grossen schweren anligen / vnnd gefehrligkeit / als ein mittel Göttliche hülff zü erlangen / gebrauchet worden. So hat es auch ein offentlichen Apostolischen 1. Tim. 2.befelch / Ich ermane sagt Paulus / das man vor allen dingen zü erst thüe Bitt / Gebet / Fürbitt / vnnd Dancksagung für alle menschen / für die König vnd alle Oberkeit / etc.

Vnd das am ernstlichsten zübedencken ist / so hat vnser Herr Christus selbs dem gemeynen Gebet / ein treffenliche Matt. 18.züsagung gethan / vnd sagt: Wo zwen vnder euch eins werden auff Erden / warum̃ es ist / das sie bitten wöllen / das sol jnen widerfarẽ von meinem Vatter im Him̃el. Darumb nach dem der Kirchen allerley noth

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[0062] Oder also. Gott sey vns gnedig vnd barmhertzig / vnnd gebe vns seinen Göttlichen segen / er laß vns sein angesicht leuchten / vnd gebe vns seinen frieden / Amen. Oder also. Gesegne vnnd behüte vns Gott der Vatter / vnnd Son / vnd heiliger Geist / Amen. Ordnung des gemeynen Gebets vnd Letaney. DAs gemeyne Gebet offentlich in der Kirchen zü halten / ist nit auß eignem selbs ertichtem menschlichen gütbeduncken auffkommen / Sondern ist von den heiligen Patriarchen / Propheten vnd Aposteln / auß bewegung des heiligen Geists / fürnemlich in grossen schweren anligen / vnnd gefehrligkeit / als ein mittel Göttliche hülff zü erlangen / gebrauchet worden. So hat es auch ein offentlichen Apostolischen befelch / Ich ermane sagt Paulus / das man vor allen dingen zü erst thüe Bitt / Gebet / Fürbitt / vnnd Dancksagung für alle menschen / für die König vnd alle Oberkeit / etc. 1. Tim. 2. Vnd das am ernstlichsten zübedencken ist / so hat vnser Herr Christus selbs dem gemeynen Gebet / ein treffenliche züsagung gethan / vnd sagt: Wo zwen vnder euch eins werden auff Erden / warum̃ es ist / das sie bitten wöllen / das sol jnen widerfarẽ von meinem Vatter im Him̃el. Darumb nach dem der Kirchen allerley noth Matt. 18.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/62>, abgerufen am 24.04.2024.