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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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vmb IHesu CHristi vnsers HERREN willen / Amen.

Dar auff lasse er die Kirch ein Vatter vnser beten / vnd beschliesse mit dem gewönlichen Segen. Der Herr segne dich vnd behüte dich / etc.

Von dem Kirchen Gesang.

EHe wir ordnen die andern gemeynen Kirchendienst vnd ämpter / so auff die Feyertag vnd Wercktag verricht werden sollen / wöllen wir züuor vnser bedencken von dem Kirchen Gesang vnnd Kleydung anzeygen / Dann freylich niemands Christlichs verstands daran zweiffelt / das Psalmen vnd Geistliche Lieder in der Kirchen zügebrauchen / vnnd züsingen seyen / aber das bißanher gemeynlich alle Kirchendienst / ja auch züm grössern theil / die Predig selbs bey vns Teutschen / in Lateinischer vnd der gemeynen Kirchen vnbekanter Spraach / verricht worden sein / halten wir nicht allein für vnnützlich vnnd vergebenlich / sondernEsa. 28. auch für ein straff Gottes / wie Esaias vnd Paulus1. Cor. 14. anzeygen / das Gottes Wort nür in einer frembden vnbekanten Spraach geprediget werde.

Gleich er gestalt ist es auch wider den Hauptpuncten / der Christlichen Lehr / das solch Kirchen Gesang / so in vnbekanter Spraach geschehen / solle seines wercks verdiensts halben / Gottes zorn versönen / vnd alles glück von Gott erlangen.

Hierauff wöllen vnd ordnen wir / das die Kirchen gesang / bey vns Teutschen / in den Kirchen vnsers Für-

vmb IHesu CHristi vnsers HERREN willen / Amen.

Dar auff lasse er die Kirch ein Vatter vnser beten / vnd beschliesse mit dem gewönlichen Segen. Der Herr segne dich vnd behüte dich / etc.

Von dem Kirchen Gesang.

EHe wir ordnen die andern gemeynen Kirchendienst vnd ämpter / so auff die Feyertag vnd Wercktag verricht werden sollen / wöllen wir züuor vnser bedencken von dem Kirchen Gesang vnnd Kleydung anzeygen / Dann freylich niemands Christlichs verstands daran zweiffelt / das Psalmen vñ Geistliche Lieder in der Kirchen zügebrauchen / vnnd züsingen seyen / aber das bißanher gemeynlich alle Kirchendienst / ja auch züm grössern theil / die Predig selbs bey vns Teutschen / in Lateinischer vnd der gemeynen Kirchen vnbekanter Spraach / verricht worden sein / halten wir nicht allein für vnnützlich vnnd vergebenlich / sondernEsa. 28. auch für ein straff Gottes / wie Esaias vnd Paulus1. Cor. 14. anzeygen / das Gottes Wort nür in einer frembden vnbekanten Spraach geprediget werde.

Gleich er gestalt ist es auch wider den Hauptpuncten / der Christlichen Lehr / das solch Kirchen Gesang / so in vnbekanter Spraach geschehẽ / solle seines wercks verdiensts halben / Gottes zorn versönen / vñ alles glück von Gott erlangen.

Hierauff wöllen vnd ordnen wir / das die Kirchen gesang / bey vns Teutschen / in den Kirchen vnsers Für-

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[39/0081] vmb IHesu CHristi vnsers HERREN willen / Amen. Dar auff lasse er die Kirch ein Vatter vnser beten / vnd beschliesse mit dem gewönlichen Segen. Der Herr segne dich vnd behüte dich / etc. Von dem Kirchen Gesang. EHe wir ordnen die andern gemeynen Kirchendienst vnd ämpter / so auff die Feyertag vnd Wercktag verricht werden sollen / wöllen wir züuor vnser bedencken von dem Kirchen Gesang vnnd Kleydung anzeygen / Dann freylich niemands Christlichs verstands daran zweiffelt / das Psalmen vñ Geistliche Lieder in der Kirchen zügebrauchen / vnnd züsingen seyen / aber das bißanher gemeynlich alle Kirchendienst / ja auch züm grössern theil / die Predig selbs bey vns Teutschen / in Lateinischer vnd der gemeynen Kirchen vnbekanter Spraach / verricht worden sein / halten wir nicht allein für vnnützlich vnnd vergebenlich / sondern auch für ein straff Gottes / wie Esaias vnd Paulus anzeygen / das Gottes Wort nür in einer frembden vnbekanten Spraach geprediget werde. Esa. 28. 1. Cor. 14. Gleich er gestalt ist es auch wider den Hauptpuncten / der Christlichen Lehr / das solch Kirchen Gesang / so in vnbekanter Spraach geschehẽ / solle seines wercks verdiensts halben / Gottes zorn versönen / vñ alles glück von Gott erlangen. Hierauff wöllen vnd ordnen wir / das die Kirchen gesang / bey vns Teutschen / in den Kirchen vnsers Für-

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/81>, abgerufen am 29.03.2024.