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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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stenthumbs Teutsch gesungen / wie auch die andern ämpter / mit fürlesen vnnd fürsprechen inn Teutscher Spraach geschehen sollen. Jedoch nach dem S. Paulus die frembd / doch etlichen bekannte Spraach / zü seiner zeit in der Kirchen zür besserung zülest / so mögen die Schüler zü zeiten ein Lateinischen Gesang auß der heiligen Schrifft oder derselbigen gemeß / jnen zür vbung in der Kirchen singen / fürnemlich aber dieweil dem grössern theil der Kirchen / allein die Teutsche Spraach bekannt / soll auch der mehrertheil der Gesang Teutsch verrichtet werden.

Vnd sollen die Kirchendiener das volck ermanen / das sie die verordneten Geseng lernen / vnd mit gemeynem Kirchen Gesang vnsern Herren Gott / helffen loben vnd preisen / doch nicht dieser meynung / als solt hiemit der rechte Gotteßdienst aller ding volnbracht sein. Sondern das mennigklich durch das Gesang / Gottes Worts / so darinn verfaßt / erinnert / vnd darauß an rechter erkanntnuß Gottes / an Glaube / Liebe / Gedult / vnd an allen andern tugenden gebessert werde. Es sol auch kein Gesang inn der Kirchen gesungen werden / es sey dann Christlich vnd in der heiligen Schrifft gegründt / auch mit vorwissen vnd rath vnser Superattendenten / jedes orts zür besserung der Kirchen fürgenommen.

Von der Kirchenkleydung.

ES haben etliche Kirchen / darinn das heilige Euangelion reyn geprediget / die alten gewönlichen Kirchenkleyder / wie auch sonst viel derselbigen Ceremonien in jren Kirchenämptern / behalten / So

stenthumbs Teutsch gesungen / wie auch die andern ämpter / mit fürlesen vnnd fürsprechen inn Teutscher Spraach geschehen sollen. Jedoch nach dem S. Paulus die frembd / doch etlichen bekañte Spraach / zü seiner zeit in der Kirchẽ zür besserung zülest / so mögen die Schüler zü zeiten ein Lateinischen Gesang auß der heiligen Schrifft oder derselbigen gemeß / jnen zür vbung in der Kirchẽ singen / fürnemlich aber dieweil dem grössern theil der Kirchen / allein die Teutsche Spraach bekannt / soll auch der mehrertheil der Gesang Teutsch verrichtet werden.

Vnd sollen die Kirchendiener das volck ermanen / das sie die verordneten Geseng lernen / vnd mit gemeynem Kirchen Gesang vnsern Herren Gott / helffen loben vnd preisen / doch nicht dieser meynung / als solt hiemit der rechte Gotteßdienst aller ding volnbracht sein. Sondern das mennigklich durch das Gesang / Gottes Worts / so dariñ verfaßt / erinnert / vnd darauß an rechter erkañtnuß Gottes / an Glaube / Liebe / Gedult / vnd an allen andern tugenden gebessert werde. Es sol auch kein Gesang inn der Kirchen gesungen werden / es sey dann Christlich vnd in der heiligen Schrifft gegründt / auch mit vorwissen vnd rath vnser Superattendenten / jedes orts zür besserung der Kirchen fürgenommen.

Von der Kirchenkleydung.

ES haben etliche Kirchen / darinn das heilige Euangelion reyn geprediget / die alten gewönlichen Kirchenkleyder / wie auch sonst viel derselbigen Ceremonien in jren Kirchenämptern / behalten / So

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[0082] stenthumbs Teutsch gesungen / wie auch die andern ämpter / mit fürlesen vnnd fürsprechen inn Teutscher Spraach geschehen sollen. Jedoch nach dem S. Paulus die frembd / doch etlichen bekañte Spraach / zü seiner zeit in der Kirchẽ zür besserung zülest / so mögen die Schüler zü zeiten ein Lateinischen Gesang auß der heiligen Schrifft oder derselbigen gemeß / jnen zür vbung in der Kirchẽ singen / fürnemlich aber dieweil dem grössern theil der Kirchen / allein die Teutsche Spraach bekannt / soll auch der mehrertheil der Gesang Teutsch verrichtet werden. Vnd sollen die Kirchendiener das volck ermanen / das sie die verordneten Geseng lernen / vnd mit gemeynem Kirchen Gesang vnsern Herren Gott / helffen loben vnd preisen / doch nicht dieser meynung / als solt hiemit der rechte Gotteßdienst aller ding volnbracht sein. Sondern das mennigklich durch das Gesang / Gottes Worts / so dariñ verfaßt / erinnert / vnd darauß an rechter erkañtnuß Gottes / an Glaube / Liebe / Gedult / vnd an allen andern tugenden gebessert werde. Es sol auch kein Gesang inn der Kirchen gesungen werden / es sey dann Christlich vnd in der heiligen Schrifft gegründt / auch mit vorwissen vnd rath vnser Superattendenten / jedes orts zür besserung der Kirchen fürgenommen. Von der Kirchenkleydung. ES haben etliche Kirchen / darinn das heilige Euangelion reyn geprediget / die alten gewönlichen Kirchenkleyder / wie auch sonst viel derselbigen Ceremonien in jren Kirchenämptern / behalten / So

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/82>, abgerufen am 29.03.2024.