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Büchner, Georg: Sämmtliche Werke und handschriftlicher Nachlaß. Frankfurt (Main), 1879.

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39.


..... Es ist nicht im Entferntesten daran zu denken,
daß im Augenblick ein Staat das Asylrecht aufgibt, weil
ein solches Aufgeben ihn den Staaten gegenüber, auf deren
Verlangen es geschieht, politisch annulliren würde. Die
Schweiz würde durch einen solchen Schritt sich von den
liberalen Staaten, zu denen sie ihrer Verfassung nach natür-
lich gehört, lossagen und sich an die absoluten anschließen,
ein Verhältniß, woran unter den jetzigen politischen Con-
stellationen nicht zu denken ist. Daß man aber Flüchtlinge,
welche die Sicherheit des Staates, der sie aufgenommen, und
das Verhältniß desselben zu den Nachbarstaaten compromittiren,
ausweist, ist ganz natürlich und hebt das Asylrecht nicht auf.
Auch hat die Tagsatzung bereits ihren Beschluß erlassen. Es
werden nur diejenigen Flüchtlinge ausgewiesen, welche als
Theilnehmer an dem Savoyer Zuge schon früher
waren ausgewiesen
worden, und diejenigen, welche
an den letzten Vorfällen Theil genommen haben.
Dieß ist authentisch. Die Mehrzahl der Flüchtlinge bleibt
also ungefährdet, und es bleibt Jedem unbenommen, sich in
die Schweiz zu begeben. Nur ist man in vielen Kantonen
gezwungen, eine Caution zu stellen, was sich aber schon seit
längerer Zeit so verhält. Meiner Reise nach Zürich steht
also kein Hinderniß im Weg. -- Ihr wißt, daß unsere Re-
gierung uns hier chicanirt, und daß die Rede davon war,
uns auszuweisen, weil wir mit den Narren in der Schweiz
in Verbindung ständen. Der Präfect wollte genaue Aus-
kunft, wie wir uns hier beschäftigten. Ich gab dem Polizei-

39.


..... Es iſt nicht im Entfernteſten daran zu denken,
daß im Augenblick ein Staat das Aſylrecht aufgibt, weil
ein ſolches Aufgeben ihn den Staaten gegenüber, auf deren
Verlangen es geſchieht, politiſch annulliren würde. Die
Schweiz würde durch einen ſolchen Schritt ſich von den
liberalen Staaten, zu denen ſie ihrer Verfaſſung nach natür-
lich gehört, losſagen und ſich an die abſoluten anſchließen,
ein Verhältniß, woran unter den jetzigen politiſchen Con-
ſtellationen nicht zu denken iſt. Daß man aber Flüchtlinge,
welche die Sicherheit des Staates, der ſie aufgenommen, und
das Verhältniß deſſelben zu den Nachbarſtaaten compromittiren,
ausweiſt, iſt ganz natürlich und hebt das Aſylrecht nicht auf.
Auch hat die Tagſatzung bereits ihren Beſchluß erlaſſen. Es
werden nur diejenigen Flüchtlinge ausgewieſen, welche als
Theilnehmer an dem Savoyer Zuge ſchon früher
waren ausgewieſen
worden, und diejenigen, welche
an den letzten Vorfällen Theil genommen haben.
Dieß iſt authentiſch. Die Mehrzahl der Flüchtlinge bleibt
alſo ungefährdet, und es bleibt Jedem unbenommen, ſich in
die Schweiz zu begeben. Nur iſt man in vielen Kantonen
gezwungen, eine Caution zu ſtellen, was ſich aber ſchon ſeit
längerer Zeit ſo verhält. Meiner Reiſe nach Zürich ſteht
alſo kein Hinderniß im Weg. — Ihr wißt, daß unſere Re-
gierung uns hier chicanirt, und daß die Rede davon war,
uns auszuweiſen, weil wir mit den Narren in der Schweiz
in Verbindung ſtänden. Der Präfect wollte genaue Aus-
kunft, wie wir uns hier beſchäftigten. Ich gab dem Polizei-

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[367/0563] 39. Straßburg im Juni 1836. ..... Es iſt nicht im Entfernteſten daran zu denken, daß im Augenblick ein Staat das Aſylrecht aufgibt, weil ein ſolches Aufgeben ihn den Staaten gegenüber, auf deren Verlangen es geſchieht, politiſch annulliren würde. Die Schweiz würde durch einen ſolchen Schritt ſich von den liberalen Staaten, zu denen ſie ihrer Verfaſſung nach natür- lich gehört, losſagen und ſich an die abſoluten anſchließen, ein Verhältniß, woran unter den jetzigen politiſchen Con- ſtellationen nicht zu denken iſt. Daß man aber Flüchtlinge, welche die Sicherheit des Staates, der ſie aufgenommen, und das Verhältniß deſſelben zu den Nachbarſtaaten compromittiren, ausweiſt, iſt ganz natürlich und hebt das Aſylrecht nicht auf. Auch hat die Tagſatzung bereits ihren Beſchluß erlaſſen. Es werden nur diejenigen Flüchtlinge ausgewieſen, welche als Theilnehmer an dem Savoyer Zuge ſchon früher waren ausgewieſen worden, und diejenigen, welche an den letzten Vorfällen Theil genommen haben. Dieß iſt authentiſch. Die Mehrzahl der Flüchtlinge bleibt alſo ungefährdet, und es bleibt Jedem unbenommen, ſich in die Schweiz zu begeben. Nur iſt man in vielen Kantonen gezwungen, eine Caution zu ſtellen, was ſich aber ſchon ſeit längerer Zeit ſo verhält. Meiner Reiſe nach Zürich ſteht alſo kein Hinderniß im Weg. — Ihr wißt, daß unſere Re- gierung uns hier chicanirt, und daß die Rede davon war, uns auszuweiſen, weil wir mit den Narren in der Schweiz in Verbindung ſtänden. Der Präfect wollte genaue Aus- kunft, wie wir uns hier beſchäftigten. Ich gab dem Polizei-

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Zitationshilfe: Büchner, Georg: Sämmtliche Werke und handschriftlicher Nachlaß. Frankfurt (Main), 1879, S. 367. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buechner_werke_1879/563>, abgerufen am 29.03.2024.