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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.

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1. Buch. Vom Gelde.
Verrükkung des Pari in der baaren Umwechselung
Cap. 5. §. 4. gesagt habe, auch von dem Wechsel-
Pari Statt. Wenn man weiß oder erfährt, daß
dieser oder jener Staat seinen Münzfuß verändert,
ein anderes Verhältnis zwischen Gold und Silber be-
liebt hat, oder seine Bank bezahlt nur in Kupfer, oder
in Zetteln, oder in Staats-Papieren, so sagt kein
Kruse, oder ein andres Buch der Art uns das
Wahre, und, wer auf einen solchen Staat handelt,
muß eine andre Rechnung machen, und muß gelernt
haben, wie er sie anstellen müsse.

§. 24.

Aber auch ohne dergleichen Umstände bleibt der
Wechselcurs zwischen handelnden Nationen nicht
lange im Pari, sondern weicht von demselben ab,
wenn die eine Nation mehr zu fodern, als die andere
zu bezahlen hat. Wenn z. E. an dem nächsten Post-
tage in Hamburg an der Börse 50000 Fl. Remessen
auf Holland gesucht werden, und nur für 40000 Fl.
Tratten angeboten werden können, so werden zuvör-
derst diejenigen, welche diese Tratten abzugeben ha-
ben, dies als eine Gelegenheit ansehen, um ihr
Holländisches Geld teurer zu verkaufen. Sie wer-
den z. E. nicht 33 3/8 Stüber, sondern nur etwa 33
Stüber für 2 Mk. Banco verkaufen wollen. Oder
Männer, welche auch auf Credit ziehen können,

1. Buch. Vom Gelde.
Verruͤkkung des Pari in der baaren Umwechſelung
Cap. 5. §. 4. geſagt habe, auch von dem Wechſel-
Pari Statt. Wenn man weiß oder erfaͤhrt, daß
dieſer oder jener Staat ſeinen Muͤnzfuß veraͤndert,
ein anderes Verhaͤltnis zwiſchen Gold und Silber be-
liebt hat, oder ſeine Bank bezahlt nur in Kupfer, oder
in Zetteln, oder in Staats-Papieren, ſo ſagt kein
Kruſe, oder ein andres Buch der Art uns das
Wahre, und, wer auf einen ſolchen Staat handelt,
muß eine andre Rechnung machen, und muß gelernt
haben, wie er ſie anſtellen muͤſſe.

§. 24.

Aber auch ohne dergleichen Umſtaͤnde bleibt der
Wechſelcurs zwiſchen handelnden Nationen nicht
lange im Pari, ſondern weicht von demſelben ab,
wenn die eine Nation mehr zu fodern, als die andere
zu bezahlen hat. Wenn z. E. an dem naͤchſten Poſt-
tage in Hamburg an der Boͤrſe 50000 Fl. Remeſſen
auf Holland geſucht werden, und nur fuͤr 40000 Fl.
Tratten angeboten werden koͤnnen, ſo werden zuvoͤr-
derſt diejenigen, welche dieſe Tratten abzugeben ha-
ben, dies als eine Gelegenheit anſehen, um ihr
Hollaͤndiſches Geld teurer zu verkaufen. Sie wer-
den z. E. nicht 33⅜ Stuͤber, ſondern nur etwa 33
Stuͤber fuͤr 2 Mk. Banco verkaufen wollen. Oder
Maͤnner, welche auch auf Credit ziehen koͤnnen,

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[90/0112] 1. Buch. Vom Gelde. Verruͤkkung des Pari in der baaren Umwechſelung Cap. 5. §. 4. geſagt habe, auch von dem Wechſel- Pari Statt. Wenn man weiß oder erfaͤhrt, daß dieſer oder jener Staat ſeinen Muͤnzfuß veraͤndert, ein anderes Verhaͤltnis zwiſchen Gold und Silber be- liebt hat, oder ſeine Bank bezahlt nur in Kupfer, oder in Zetteln, oder in Staats-Papieren, ſo ſagt kein Kruſe, oder ein andres Buch der Art uns das Wahre, und, wer auf einen ſolchen Staat handelt, muß eine andre Rechnung machen, und muß gelernt haben, wie er ſie anſtellen muͤſſe. §. 24. Aber auch ohne dergleichen Umſtaͤnde bleibt der Wechſelcurs zwiſchen handelnden Nationen nicht lange im Pari, ſondern weicht von demſelben ab, wenn die eine Nation mehr zu fodern, als die andere zu bezahlen hat. Wenn z. E. an dem naͤchſten Poſt- tage in Hamburg an der Boͤrſe 50000 Fl. Remeſſen auf Holland geſucht werden, und nur fuͤr 40000 Fl. Tratten angeboten werden koͤnnen, ſo werden zuvoͤr- derſt diejenigen, welche dieſe Tratten abzugeben ha- ben, dies als eine Gelegenheit anſehen, um ihr Hollaͤndiſches Geld teurer zu verkaufen. Sie wer- den z. E. nicht 33⅜ Stuͤber, ſondern nur etwa 33 Stuͤber fuͤr 2 Mk. Banco verkaufen wollen. Oder Maͤnner, welche auch auf Credit ziehen koͤnnen,

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/112>, abgerufen am 29.03.2024.