das mit den Gründen des Wechselrechts nicht zu ver- einigen ist.
§. 35.
So sehr das Wechselgeschäfte jezt in Europa ausstudirt ist, so kann doch keineswegs ein jeder Handelsplaz auch ein Wechselplaz werden, auf wel- chen man nach Gefallen trassiren und remittiren könnte. Und wenn dies auch in dem Bezirk Eines ungeteilten Staats Statt hat, so geht doch nicht jedes Wechselgeschäfte von jedem Handelsplaze desselben über dessen Gränzen hinaus. In den grossen Rei- chen Europens sind nur wenig Wechselplätze fürs Ausland. Portugal hat nur Lissabon und Porto; Spanien Madrid, Cadix, Bilbao und St. Seba- stian; Frankreich Paris, Bourdeaux und Lion; Grosbritanien und Irland das einzige London; die vereinigten Niederlande Amsterdam und in gewisser Maasse Rotterdam; Dänemark samt Norwegen nur Copenhagen; Schweden Stockholm und Go- thenburg; Rußland hauptsächlich nur Petersburg.
Von denen Staaten, in welche Deutschland ge- teilt ist, hat fast jeder größere einen Wechselplatz, und manche Reichsstadt z. B. Nürnberg, Frankfurt, Augsburg, ist ein Wechselplatz für sich. Hamburg ist unstreitig von allen der vornehmste, und die nächsts
Cap. 6. Von den Wechſeln.
das mit den Gruͤnden des Wechſelrechts nicht zu ver- einigen iſt.
§. 35.
So ſehr das Wechſelgeſchaͤfte jezt in Europa ausſtudirt iſt, ſo kann doch keineswegs ein jeder Handelsplaz auch ein Wechſelplaz werden, auf wel- chen man nach Gefallen traſſiren und remittiren koͤnnte. Und wenn dies auch in dem Bezirk Eines ungeteilten Staats Statt hat, ſo geht doch nicht jedes Wechſelgeſchaͤfte von jedem Handelsplaze deſſelben uͤber deſſen Graͤnzen hinaus. In den groſſen Rei- chen Europens ſind nur wenig Wechſelplaͤtze fuͤrs Ausland. Portugal hat nur Liſſabon und Porto; Spanien Madrid, Cadix, Bilbao und St. Seba- ſtian; Frankreich Paris, Bourdeaux und Lion; Grosbritanien und Irland das einzige London; die vereinigten Niederlande Amſterdam und in gewiſſer Maaſſe Rotterdam; Daͤnemark ſamt Norwegen nur Copenhagen; Schweden Stockholm und Go- thenburg; Rußland hauptſaͤchlich nur Petersburg.
Von denen Staaten, in welche Deutſchland ge- teilt iſt, hat faſt jeder groͤßere einen Wechſelplatz, und manche Reichsſtadt z. B. Nuͤrnberg, Frankfurt, Augsburg, iſt ein Wechſelplatz fuͤr ſich. Hamburg iſt unſtreitig von allen der vornehmſte, und die naͤchſts
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Cap. 6. Von den Wechſeln.
das mit den Gruͤnden des Wechſelrechts nicht zu ver-
einigen iſt.
§. 35.
So ſehr das Wechſelgeſchaͤfte jezt in Europa
ausſtudirt iſt, ſo kann doch keineswegs ein jeder
Handelsplaz auch ein Wechſelplaz werden, auf wel-
chen man nach Gefallen traſſiren und remittiren
koͤnnte. Und wenn dies auch in dem Bezirk Eines
ungeteilten Staats Statt hat, ſo geht doch nicht jedes
Wechſelgeſchaͤfte von jedem Handelsplaze deſſelben
uͤber deſſen Graͤnzen hinaus. In den groſſen Rei-
chen Europens ſind nur wenig Wechſelplaͤtze fuͤrs
Ausland. Portugal hat nur Liſſabon und Porto;
Spanien Madrid, Cadix, Bilbao und St. Seba-
ſtian; Frankreich Paris, Bourdeaux und Lion;
Grosbritanien und Irland das einzige London; die
vereinigten Niederlande Amſterdam und in gewiſſer
Maaſſe Rotterdam; Daͤnemark ſamt Norwegen
nur Copenhagen; Schweden Stockholm und Go-
thenburg; Rußland hauptſaͤchlich nur Petersburg.
Von denen Staaten, in welche Deutſchland ge-
teilt iſt, hat faſt jeder groͤßere einen Wechſelplatz,
und manche Reichsſtadt z. B. Nuͤrnberg, Frankfurt,
Augsburg, iſt ein Wechſelplatz fuͤr ſich. Hamburg
iſt unſtreitig von allen der vornehmſte, und die naͤchſts
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/133>, abgerufen am 18.04.2024.
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