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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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Cap. 1. Von der Schiffahrt.
bien, Indien und China, wo aber die Handlung
nicht so gemischt und mannigfaltig, als in Europa
ist, haben die Schiffe gröstenteils nur Einen Be-
frachter, der auch deren Eigner ist.

Unter diesen Umständen war und ist noch die
Schiffahrt an sich kein Gegenstand des Gewinns für
deren Eigner. Dieser wird die Kosten des Schiffs
mit in die Rechnung der Handlung schlagen, welche
er mit diesem Schiffe betreibt, und den Wehrt dessel-
ben als ein auf Gewinn und Verlust laufendes
Capital ansehen, das ihm nur durch den Gewinn
von seiner Handlung ersezt werden kann. Auf eben
diesen Fuß wird gewissermassen, wie ich weiter unten
§. 10 zeigen werde, die Rechnung von den Eignern
der Schiffe, wenigstens in unsern Gegenden, geführt.

§. 3.

In unsern Zeiten giebt vorzüglich der Colonie-
Handel Kaufleuten, die aus demselben ihr Haupt-
werk machen, Anlaß zur Erbauung oder Anschaffung
eigner Schiffe zum Behuf dieses ihres eigenen Han-
dels. Man nennt dieselben in Frankreich Arma-
töre
, (von armer ein Schiff ausrüsten,) wie denn
diese Worte überhaupt für das gelten, was wir in
Deutschland Rehder und ausrehden nennen.
Noch mehr bedürfen eigener Schiffe die im Mutter-

A 2

Cap. 1. Von der Schiffahrt.
bien, Indien und China, wo aber die Handlung
nicht ſo gemiſcht und mannigfaltig, als in Europa
iſt, haben die Schiffe groͤſtenteils nur Einen Be-
frachter, der auch deren Eigner iſt.

Unter dieſen Umſtaͤnden war und iſt noch die
Schiffahrt an ſich kein Gegenſtand des Gewinns fuͤr
deren Eigner. Dieſer wird die Koſten des Schiffs
mit in die Rechnung der Handlung ſchlagen, welche
er mit dieſem Schiffe betreibt, und den Wehrt deſſel-
ben als ein auf Gewinn und Verluſt laufendes
Capital anſehen, das ihm nur durch den Gewinn
von ſeiner Handlung erſezt werden kann. Auf eben
dieſen Fuß wird gewiſſermaſſen, wie ich weiter unten
§. 10 zeigen werde, die Rechnung von den Eignern
der Schiffe, wenigſtens in unſern Gegenden, gefuͤhrt.

§. 3.

In unſern Zeiten giebt vorzuͤglich der Colonie-
Handel Kaufleuten, die aus demſelben ihr Haupt-
werk machen, Anlaß zur Erbauung oder Anſchaffung
eigner Schiffe zum Behuf dieſes ihres eigenen Han-
dels. Man nennt dieſelben in Frankreich Arma-
toͤre
, (von armer ein Schiff ausruͤſten,) wie denn
dieſe Worte uͤberhaupt fuͤr das gelten, was wir in
Deutſchland Rehder und ausrehden nennen.
Noch mehr beduͤrfen eigener Schiffe die im Mutter-

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[3/0011] Cap. 1. Von der Schiffahrt. bien, Indien und China, wo aber die Handlung nicht ſo gemiſcht und mannigfaltig, als in Europa iſt, haben die Schiffe groͤſtenteils nur Einen Be- frachter, der auch deren Eigner iſt. Unter dieſen Umſtaͤnden war und iſt noch die Schiffahrt an ſich kein Gegenſtand des Gewinns fuͤr deren Eigner. Dieſer wird die Koſten des Schiffs mit in die Rechnung der Handlung ſchlagen, welche er mit dieſem Schiffe betreibt, und den Wehrt deſſel- ben als ein auf Gewinn und Verluſt laufendes Capital anſehen, das ihm nur durch den Gewinn von ſeiner Handlung erſezt werden kann. Auf eben dieſen Fuß wird gewiſſermaſſen, wie ich weiter unten §. 10 zeigen werde, die Rechnung von den Eignern der Schiffe, wenigſtens in unſern Gegenden, gefuͤhrt. §. 3. In unſern Zeiten giebt vorzuͤglich der Colonie- Handel Kaufleuten, die aus demſelben ihr Haupt- werk machen, Anlaß zur Erbauung oder Anſchaffung eigner Schiffe zum Behuf dieſes ihres eigenen Han- dels. Man nennt dieſelben in Frankreich Arma- toͤre, (von armer ein Schiff ausruͤſten,) wie denn dieſe Worte uͤberhaupt fuͤr das gelten, was wir in Deutſchland Rehder und ausrehden nennen. Noch mehr beduͤrfen eigener Schiffe die im Mutter- A 2

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 3. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/11>, abgerufen am 19.04.2024.