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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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4. Buch. Von Hülfsgeschäften der Handl.
§. 2.

Der wesentliche Zwek der Rechnung eines Kauf-
manns ist freilich dieser, daß er seine Ausgabe und
Einnahme, so oft er will, geschwind und richtig ver-
gleichen könne. Um sich dazu in Stand zu sezen,
muß er ein Verzeichnis aller seiner Kaufmännischen
Geschäfte, mit Beziehung auf alle Umstände, welche
den Geld Belauf in denselben bestimmen, zu Pa-
pier bringen, um seine Rechnung daraus ziehen zu
können.

Dies Verzeichnis hat den Nahmen des Memo-
rials
, und keine Handlung, wie auch Buch in der-
selben gehalten werden mag, kann ohne dasselbe sein.

§. 3.

Aus diesem Memorial kann nun auf eine sehr
einfache Art die Rechnung gezogen werden, wer dem
Eigner der Handlung und, wem er selbst schuldig ge-
worden sei, und zu bestimmter Zeit, insonderheit
am Ende eines Jahrs, ob und wie weit Einnahme
und Ausgabe einander übersteigen, wie hoch der
Cassen-Vorraht sei, und was an Schulden noch aus-
stehe. Eine solche Art der Rechnung war vor Alters
allgemein gebräuchlich, und führt noch den Nahmen
des Deutschen Buchhaltens. Mit ihr kann
sich eine sehr einfache Handlung, die nicht mancherlei

4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
§. 2.

Der weſentliche Zwek der Rechnung eines Kauf-
manns iſt freilich dieſer, daß er ſeine Ausgabe und
Einnahme, ſo oft er will, geſchwind und richtig ver-
gleichen koͤnne. Um ſich dazu in Stand zu ſezen,
muß er ein Verzeichnis aller ſeiner Kaufmaͤnniſchen
Geſchaͤfte, mit Beziehung auf alle Umſtaͤnde, welche
den Geld Belauf in denſelben beſtimmen, zu Pa-
pier bringen, um ſeine Rechnung daraus ziehen zu
koͤnnen.

Dies Verzeichnis hat den Nahmen des Memo-
rials
, und keine Handlung, wie auch Buch in der-
ſelben gehalten werden mag, kann ohne daſſelbe ſein.

§. 3.

Aus dieſem Memorial kann nun auf eine ſehr
einfache Art die Rechnung gezogen werden, wer dem
Eigner der Handlung und, wem er ſelbſt ſchuldig ge-
worden ſei, und zu beſtimmter Zeit, inſonderheit
am Ende eines Jahrs, ob und wie weit Einnahme
und Ausgabe einander uͤberſteigen, wie hoch der
Caſſen-Vorraht ſei, und was an Schulden noch aus-
ſtehe. Eine ſolche Art der Rechnung war vor Alters
allgemein gebraͤuchlich, und fuͤhrt noch den Nahmen
des Deutſchen Buchhaltens. Mit ihr kann
ſich eine ſehr einfache Handlung, die nicht mancherlei

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[132/0140] 4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl. §. 2. Der weſentliche Zwek der Rechnung eines Kauf- manns iſt freilich dieſer, daß er ſeine Ausgabe und Einnahme, ſo oft er will, geſchwind und richtig ver- gleichen koͤnne. Um ſich dazu in Stand zu ſezen, muß er ein Verzeichnis aller ſeiner Kaufmaͤnniſchen Geſchaͤfte, mit Beziehung auf alle Umſtaͤnde, welche den Geld Belauf in denſelben beſtimmen, zu Pa- pier bringen, um ſeine Rechnung daraus ziehen zu koͤnnen. Dies Verzeichnis hat den Nahmen des Memo- rials, und keine Handlung, wie auch Buch in der- ſelben gehalten werden mag, kann ohne daſſelbe ſein. §. 3. Aus dieſem Memorial kann nun auf eine ſehr einfache Art die Rechnung gezogen werden, wer dem Eigner der Handlung und, wem er ſelbſt ſchuldig ge- worden ſei, und zu beſtimmter Zeit, inſonderheit am Ende eines Jahrs, ob und wie weit Einnahme und Ausgabe einander uͤberſteigen, wie hoch der Caſſen-Vorraht ſei, und was an Schulden noch aus- ſtehe. Eine ſolche Art der Rechnung war vor Alters allgemein gebraͤuchlich, und fuͤhrt noch den Nahmen des Deutſchen Buchhaltens. Mit ihr kann ſich eine ſehr einfache Handlung, die nicht mancherlei

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/140>, abgerufen am 28.03.2024.