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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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4. Buch. Von Hülfsgeschäften der Handl.
Wehrt von der übrigen Seide, 5000 Duc., die Seide
selbst und das Gewinn- und Verlustkonto 500 Duc.

Wirkliche Personen, mit welchen Cosmus seine
Umsäze machte, mußten jeder ihre besondere Rech-
nung bekommen, und standen in denselben als wirk-
liche Gläubiger oder Schuldner in dem gewöhnlichen
Sinne des Wortes. Als Gläubiger, so lange die
aus dem mit ihnen betriebenen Handelsgeschäfte ent-
standene Foderung noch nicht berichtigt war; als
Schuldner, so lange eine an sie verkaufte Waare oder
eine unter andern Veranlassungen ihnen creditirte
Summe noch unbezahlt stand. In den Büchern
selbst aber machte es keinen Unterschied, ob die Rech-
nung eine wirkliche Person oder ein personificirtes
Conto betraf.

§. 9.

Ueberhaupt aber kömmt es für Personen und
für die personificirten Cassen und Rechnungen darauf
hinaus, daß eine jede als Debitor für dasjenige an-
gesehen wird, was sie hatte, und als Creditor
für dasjenige, was sie weggegeben hat, oder
in einer andern Rechnung nachweisen kann. So
wird ein jeder Posten, der in einem Conto als Cre-
ditor oder Debitor steht, in einer andern sich darauf
beziehenden Rechnung unter der entgegengesezten Be-

4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
Wehrt von der uͤbrigen Seide, 5000 Duc., die Seide
ſelbſt und das Gewinn- und Verluſtkonto 500 Duc.

Wirkliche Perſonen, mit welchen Coſmus ſeine
Umſaͤze machte, mußten jeder ihre beſondere Rech-
nung bekommen, und ſtanden in denſelben als wirk-
liche Glaͤubiger oder Schuldner in dem gewoͤhnlichen
Sinne des Wortes. Als Glaͤubiger, ſo lange die
aus dem mit ihnen betriebenen Handelsgeſchaͤfte ent-
ſtandene Foderung noch nicht berichtigt war; als
Schuldner, ſo lange eine an ſie verkaufte Waare oder
eine unter andern Veranlaſſungen ihnen creditirte
Summe noch unbezahlt ſtand. In den Buͤchern
ſelbſt aber machte es keinen Unterſchied, ob die Rech-
nung eine wirkliche Perſon oder ein perſonificirtes
Conto betraf.

§. 9.

Ueberhaupt aber koͤmmt es fuͤr Perſonen und
fuͤr die perſonificirten Caſſen und Rechnungen darauf
hinaus, daß eine jede als Debitor fuͤr dasjenige an-
geſehen wird, was ſie hatte, und als Creditor
fuͤr dasjenige, was ſie weggegeben hat, oder
in einer andern Rechnung nachweiſen kann. So
wird ein jeder Poſten, der in einem Conto als Cre-
ditor oder Debitor ſteht, in einer andern ſich darauf
beziehenden Rechnung unter der entgegengeſezten Be-

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[142/0150] 4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl. Wehrt von der uͤbrigen Seide, 5000 Duc., die Seide ſelbſt und das Gewinn- und Verluſtkonto 500 Duc. Wirkliche Perſonen, mit welchen Coſmus ſeine Umſaͤze machte, mußten jeder ihre beſondere Rech- nung bekommen, und ſtanden in denſelben als wirk- liche Glaͤubiger oder Schuldner in dem gewoͤhnlichen Sinne des Wortes. Als Glaͤubiger, ſo lange die aus dem mit ihnen betriebenen Handelsgeſchaͤfte ent- ſtandene Foderung noch nicht berichtigt war; als Schuldner, ſo lange eine an ſie verkaufte Waare oder eine unter andern Veranlaſſungen ihnen creditirte Summe noch unbezahlt ſtand. In den Buͤchern ſelbſt aber machte es keinen Unterſchied, ob die Rech- nung eine wirkliche Perſon oder ein perſonificirtes Conto betraf. §. 9. Ueberhaupt aber koͤmmt es fuͤr Perſonen und fuͤr die perſonificirten Caſſen und Rechnungen darauf hinaus, daß eine jede als Debitor fuͤr dasjenige an- geſehen wird, was ſie hatte, und als Creditor fuͤr dasjenige, was ſie weggegeben hat, oder in einer andern Rechnung nachweiſen kann. So wird ein jeder Poſten, der in einem Conto als Cre- ditor oder Debitor ſteht, in einer andern ſich darauf beziehenden Rechnung unter der entgegengeſezten Be-

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/150>, abgerufen am 23.04.2024.