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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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Cap. 3. Von den Assecuranzen.
den Effect, welchen man aus der Benennung abneh-
men mögte, daß, wenn die Waare wolbehalten an-
gekommen wäre, aber nur zu 10000 Mk. verkauft
werden könnte, der Versicherer dem Versicherten
jene 2000 Mk. voll bezahlen müßte.

§. 23.

Die so allgemein gewordene Assecuranz hat in
dem Gange der Handlung überhaupt grosse Verände-
rungen gemacht, die teils als vorteilhaft, teils als
nachteilig angesehen werden können.

a) Vorteilhaft ist es unstreitig, daß nun das
Glük eines über See handelnden Kaufmanns nicht
mehr so von ungefähren Zufällen der Natur abhängt,
als ehemals. Manche Handlungen würden wegen
Mißlichkeit der Seefahrt gar nicht betrieben werden
können. Ohne diese Versicherung müßte ein vorsich-
tiger Kaufmann einen grossen Teil seines Vermögens
bei Seite legen, um in dem Fall, da er ein Schiff
ganz verliert, noch seine Handlung fortsetzen zu kön-
nen. Jezt aber kann ein jeder, auch der schwäch-
ste, sein ganzes Vermögen in einer Seehandlung
wagen, und darf nur dahinaussehen, daß er es bei
Unglüksfällen aushalten könne, bis der Versiche-
rer ihm einen Teil des entschiedenen Schadens und
nach aufgemachter Dispasche das Ganze bezahlt.

Cap. 3. Von den Aſſecuranzen.
den Effect, welchen man aus der Benennung abneh-
men moͤgte, daß, wenn die Waare wolbehalten an-
gekommen waͤre, aber nur zu 10000 Mk. verkauft
werden koͤnnte, der Verſicherer dem Verſicherten
jene 2000 Mk. voll bezahlen muͤßte.

§. 23.

Die ſo allgemein gewordene Aſſecuranz hat in
dem Gange der Handlung uͤberhaupt groſſe Veraͤnde-
rungen gemacht, die teils als vorteilhaft, teils als
nachteilig angeſehen werden koͤnnen.

a) Vorteilhaft iſt es unſtreitig, daß nun das
Gluͤk eines uͤber See handelnden Kaufmanns nicht
mehr ſo von ungefaͤhren Zufaͤllen der Natur abhaͤngt,
als ehemals. Manche Handlungen wuͤrden wegen
Mißlichkeit der Seefahrt gar nicht betrieben werden
koͤnnen. Ohne dieſe Verſicherung muͤßte ein vorſich-
tiger Kaufmann einen groſſen Teil ſeines Vermoͤgens
bei Seite legen, um in dem Fall, da er ein Schiff
ganz verliert, noch ſeine Handlung fortſetzen zu koͤn-
nen. Jezt aber kann ein jeder, auch der ſchwaͤch-
ſte, ſein ganzes Vermoͤgen in einer Seehandlung
wagen, und darf nur dahinausſehen, daß er es bei
Ungluͤksfaͤllen aushalten koͤnne, bis der Verſiche-
rer ihm einen Teil des entſchiedenen Schadens und
nach aufgemachter Diſpaſche das Ganze bezahlt.

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[87/0095] Cap. 3. Von den Aſſecuranzen. den Effect, welchen man aus der Benennung abneh- men moͤgte, daß, wenn die Waare wolbehalten an- gekommen waͤre, aber nur zu 10000 Mk. verkauft werden koͤnnte, der Verſicherer dem Verſicherten jene 2000 Mk. voll bezahlen muͤßte. §. 23. Die ſo allgemein gewordene Aſſecuranz hat in dem Gange der Handlung uͤberhaupt groſſe Veraͤnde- rungen gemacht, die teils als vorteilhaft, teils als nachteilig angeſehen werden koͤnnen. a) Vorteilhaft iſt es unſtreitig, daß nun das Gluͤk eines uͤber See handelnden Kaufmanns nicht mehr ſo von ungefaͤhren Zufaͤllen der Natur abhaͤngt, als ehemals. Manche Handlungen wuͤrden wegen Mißlichkeit der Seefahrt gar nicht betrieben werden koͤnnen. Ohne dieſe Verſicherung muͤßte ein vorſich- tiger Kaufmann einen groſſen Teil ſeines Vermoͤgens bei Seite legen, um in dem Fall, da er ein Schiff ganz verliert, noch ſeine Handlung fortſetzen zu koͤn- nen. Jezt aber kann ein jeder, auch der ſchwaͤch- ſte, ſein ganzes Vermoͤgen in einer Seehandlung wagen, und darf nur dahinausſehen, daß er es bei Ungluͤksfaͤllen aushalten koͤnne, bis der Verſiche- rer ihm einen Teil des entſchiedenen Schadens und nach aufgemachter Diſpaſche das Ganze bezahlt.

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/95>, abgerufen am 25.04.2024.