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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
einzuoweihen. Welches gwüßlich von Gott nit vergebenlich / sonder nutzlich vnnd von notwendigen vrsachen wegen befolhen vnd eingesetzt ist worden. Was aber weiter von der Oberkeit zereden ist / wöllend wir sparen biß morn / yetz aber den Herren loben / vnd anrüffen. Jm sey lob vnd ehr in ewigkeit / Amen.

Die Sibentzehende Predig.

Von dem ampt der Oberkeyt / was jhren zuostande zuo ordnen. Ob sie sich der Reli-
gion anzuonemmen vnd inn der selbigen etwas zuo ordnen gewallt habe. Demnach auch
von jhren Satzungen.

GEster habend wir geredt von dem / was die Oberkeyt sey / wie mancherley gestalten der Oberkeyten vnd regierungen sygind / Wohar auch die Oberkeyt jren vrsprung hab / vnd von wz vrsachen wegen die selbig verordnet vnd eingesetzt sey / Deßgleich wie man die Oberen erwöllen / wer auch zuo disem ampt sölle erwölt vnd berüfft werden. Darauff wir nun yetz auch anzeigen wöllend / worinn eigentlich das ampt der Oberkeit stande / dann das dz gröst vnd höchst in der Oberkeit ist / dz stat inn der betrachtung jres ampts.

743 So mag nun das gantz ampt der Oberkeit in drü stuck geteylt werden / dann es stat in denen dreyen dingen / das sie ordne / richte vnd straffe. Von denen stucken wöllend wir einander nach reden. So vil das ordnen der Oberkeit belanget / so ist dasselbig nichts anders / dann ein ordnung vnnd anrichtung / dardurch die Religion / auch ehrsamkeit gerechtigkeyt vnd gemeyner frid erhalten werde. Vnd stat deßhalb das ordnen in zweyen dingen / Namlich / das die Religion vnd der gottsdienst recht geordnet vnd angericht werde / demnach auch gemeyner friden / ersamkeyt vnnd gerechtigkeyt. Ee wir aber von der ordnung vnnd anrichtung der Religion redind / so wöllend wir kurtz besehen dise frag / da man fraget / ob die religion auch die Oberkeyt antreff oder nit / das ist / ob ein Oberkeyt in religions sachen etwas zuohandlen habe oder nit. Dann ich gsich das vil deß sinns sind / das sie meynend / die religions sachen vnd ordnungen gehörind allein den Bischoffen zuo / vnnd nicht auch den Künigen Fürsten vnd anderen Oberkeiten.

744 Da leert vns aber die waar allgemeyn waarheyt / das die religions sachen sonderlich der Oberkeit zuogehörind / vnd das die selbige nicht nur mag sonder auch sol vnd schuldig ist die religion anzuorichten vnnd zuo fürderen. Dann bey den alten / warend die Künig zuomal auch Priester / vnd vorstender der religion. Es wirt inn der heiligen geschrifft geprisen der fromm weiß vnd Gottsälig Fürst vnd Künig der Chananeer Melchisedeck / welcher auch vnserem Herren Jesu Christo ein vorbild vortragen hat / Diser was mitt einanderen Künig vnnd auch Priester. Also im vierdten buoch Mosis / als Josue yetz erwölt vnd verordnet was zuo einem Oberen deß volcks / da werdend gleich darauff gsatzte geben / die religion beträffend. So habend auch die Künig Juda / vnd die oberen deß volcks Gottes / grosses lob erlanget durch das ordnen vnd anrichten der religion / wie ich söllichs bald hernach mit vilen exemplen erleüteren wil. Dargegen müssend alle die da faul vnd hinläßig gewesen sind im fürderen vnd anrichten der religion / vnnd sich der selben nichts beladen habend / ewigklich deß in schmach vnd schand haben. Darzuo so ist nieman / der nit wüsse / das daß der Oberkeyt höchstes vnd fürnemstes ampt ist / das sie das gemeyn regiment in gemeynem vnd guoten wolstand erhalte. Söllichs mag aber nit sein / wenn sie nit verschaffet / das den jren das wort Gottes verkündet / vnd waarer gottsdienst bey jhnen angerichtet werde / vnnd sie also / als vil als ein dienere der waaren

743 Worinn dz ampt der Oberkeit stande.
744 Ob der oberkeit zuostande etwas in religions sachen zuohandlen oder nit.

Predig.
einzuͦweihen. Welches gwüßlich von Gott nit vergebenlich / sonder nutzlich vnnd von notwendigen vrsachen wegen befolhen vnd eingesetzt ist worden. Was aber weiter von der Oberkeit zereden ist / woͤllend wir sparen biß morn / yetz aber den Herren loben / vnd anruͤffen. Jm sey lob vnd ehr in ewigkeit / Amen.

Die Sibentzehende Predig.

Von dem ampt der Oberkeyt / was jhren zuͦstande zuͦ ordnen. Ob sie sich der Reli-
gion anzuͦnemmen vnd inn der selbigen etwas zuͦ ordnen gewallt habe. Demnach auch
von jhren Satzungen.

GEster habend wir geredt von dem / was die Oberkeyt sey / wie mancherley gestalten der Oberkeyten vnd regierungen sygind / Wohar auch die Oberkeyt jren vrsprung hab / vnd von wz vrsachen wegen die selbig verordnet vnd eingesetzt sey / Deßgleich wie man die Oberen erwoͤllen / wer auch zuͦ disem ampt soͤlle erwoͤlt vnd beruͤfft werden. Darauff wir nun yetz auch anzeigen woͤllend / worinn eigentlich das ampt der Oberkeit stande / dann das dz groͤst vnd hoͤchst in der Oberkeit ist / dz stat inn der betrachtung jres ampts.

743 So mag nun das gantz ampt der Oberkeit in drü stuck geteylt werden / dann es stat in denen dreyen dingen / das sie ordne / richte vnd straffe. Von denen stucken woͤllend wir einander nach reden. So vil das ordnen der Oberkeit belanget / so ist dasselbig nichts anders / dann ein ordnung vnnd anrichtung / dardurch die Religion / auch ehrsamkeit gerechtigkeyt vnd gemeyner frid erhalten werde. Vnd stat deßhalb das ordnen in zweyen dingen / Namlich / das die Religion vnd der gottsdienst recht geordnet vnd angericht werde / demnach auch gemeyner friden / ersamkeyt vnnd gerechtigkeyt. Ee wir aber von der ordnung vnnd anrichtung der Religion redind / so woͤllend wir kurtz besehen dise frag / da man fraget / ob die religion auch die Oberkeyt antreff oder nit / das ist / ob ein Oberkeyt in religions sachen etwas zuͦhandlen habe oder nit. Dann ich gsich das vil deß sinns sind / das sie meynend / die religions sachen vnd ordnungen gehoͤrind allein den Bischoffen zuͦ / vnnd nicht auch den Künigen Fürsten vnd anderen Oberkeiten.

744 Da leert vns aber die waar allgemeyn waarheyt / das die religions sachen sonderlich der Oberkeit zuͦgehoͤrind / vnd das die selbige nicht nur mag sonder auch sol vnd schuldig ist die religion anzuͦrichten vnnd zuͦ fürderen. Dann bey den alten / warend die Künig zuͦmal auch Priester / vnd vorstender der religion. Es wirt inn der heiligen geschrifft geprisen der fromm weiß vnd Gottsaͤlig Fürst vnd Künig der Chananeer Melchisedeck / welcher auch vnserem Herren Jesu Christo ein vorbild vortragen hat / Diser was mitt einanderen Künig vnnd auch Priester. Also im vierdten buͦch Mosis / als Josue yetz erwoͤlt vnd verordnet was zuͦ einem Oberen deß volcks / da werdend gleich darauff gsatzte geben / die religion betraͤffend. So habend auch die Künig Juda / vnd die oberen deß volcks Gottes / grosses lob erlanget durch das ordnen vnd anrichten der religion / wie ich soͤllichs bald hernach mit vilen exemplen erleüteren wil. Dargegen muͤssend alle die da faul vnd hinlaͤßig gewesen sind im fürderen vnd anrichten der religion / vnnd sich der selben nichts beladen habend / ewigklich deß in schmach vnd schand haben. Darzuͦ so ist nieman / der nit wüsse / das daß der Oberkeyt hoͤchstes vnd fürnemstes ampt ist / das sie das gemeyn regiment in gemeynem vnd guͦten wolstand erhalte. Soͤllichs mag aber nit sein / wenn sie nit verschaffet / das den jren das wort Gottes verkündet / vnd waarer gottsdienst bey jhnen angerichtet werde / vnnd sie also / als vil als ein dienere der waaren

743 Worinn dz ampt der Oberkeit stande.
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[LXXX./0251] Predig. einzuͦweihen. Welches gwüßlich von Gott nit vergebenlich / sonder nutzlich vnnd von notwendigen vrsachen wegen befolhen vnd eingesetzt ist worden. Was aber weiter von der Oberkeit zereden ist / woͤllend wir sparen biß morn / yetz aber den Herren loben / vnd anruͤffen. Jm sey lob vnd ehr in ewigkeit / Amen. Die Sibentzehende Predig. Von dem ampt der Oberkeyt / was jhren zuͦstande zuͦ ordnen. Ob sie sich der Reli- gion anzuͦnemmen vnd inn der selbigen etwas zuͦ ordnen gewallt habe. Demnach auch von jhren Satzungen. GEster habend wir geredt von dem / was die Oberkeyt sey / wie mancherley gestalten der Oberkeyten vnd regierungen sygind / Wohar auch die Oberkeyt jren vrsprung hab / vnd von wz vrsachen wegen die selbig verordnet vnd eingesetzt sey / Deßgleich wie man die Oberen erwoͤllen / wer auch zuͦ disem ampt soͤlle erwoͤlt vnd beruͤfft werden. Darauff wir nun yetz auch anzeigen woͤllend / worinn eigentlich das ampt der Oberkeit stande / dann das dz groͤst vnd hoͤchst in der Oberkeit ist / dz stat inn der betrachtung jres ampts. 743 So mag nun das gantz ampt der Oberkeit in drü stuck geteylt werden / dann es stat in denen dreyen dingen / das sie ordne / richte vnd straffe. Von denen stucken woͤllend wir einander nach reden. So vil das ordnen der Oberkeit belanget / so ist dasselbig nichts anders / dann ein ordnung vnnd anrichtung / dardurch die Religion / auch ehrsamkeit gerechtigkeyt vnd gemeyner frid erhalten werde. Vnd stat deßhalb das ordnen in zweyen dingen / Namlich / das die Religion vnd der gottsdienst recht geordnet vnd angericht werde / demnach auch gemeyner friden / ersamkeyt vnnd gerechtigkeyt. Ee wir aber von der ordnung vnnd anrichtung der Religion redind / so woͤllend wir kurtz besehen dise frag / da man fraget / ob die religion auch die Oberkeyt antreff oder nit / das ist / ob ein Oberkeyt in religions sachen etwas zuͦhandlen habe oder nit. Dann ich gsich das vil deß sinns sind / das sie meynend / die religions sachen vnd ordnungen gehoͤrind allein den Bischoffen zuͦ / vnnd nicht auch den Künigen Fürsten vnd anderen Oberkeiten. 744 Da leert vns aber die waar allgemeyn waarheyt / das die religions sachen sonderlich der Oberkeit zuͦgehoͤrind / vnd das die selbige nicht nur mag sonder auch sol vnd schuldig ist die religion anzuͦrichten vnnd zuͦ fürderen. Dann bey den alten / warend die Künig zuͦmal auch Priester / vnd vorstender der religion. Es wirt inn der heiligen geschrifft geprisen der fromm weiß vnd Gottsaͤlig Fürst vnd Künig der Chananeer Melchisedeck / welcher auch vnserem Herren Jesu Christo ein vorbild vortragen hat / Diser was mitt einanderen Künig vnnd auch Priester. Also im vierdten buͦch Mosis / als Josue yetz erwoͤlt vnd verordnet was zuͦ einem Oberen deß volcks / da werdend gleich darauff gsatzte geben / die religion betraͤffend. So habend auch die Künig Juda / vnd die oberen deß volcks Gottes / grosses lob erlanget durch das ordnen vnd anrichten der religion / wie ich soͤllichs bald hernach mit vilen exemplen erleüteren wil. Dargegen muͤssend alle die da faul vnd hinlaͤßig gewesen sind im fürderen vnd anrichten der religion / vnnd sich der selben nichts beladen habend / ewigklich deß in schmach vnd schand haben. Darzuͦ so ist nieman / der nit wüsse / das daß der Oberkeyt hoͤchstes vnd fürnemstes ampt ist / das sie das gemeyn regiment in gemeynem vnd guͦten wolstand erhalte. Soͤllichs mag aber nit sein / wenn sie nit verschaffet / das den jren das wort Gottes verkündet / vnd waarer gottsdienst bey jhnen angerichtet werde / vnnd sie also / als vil als ein dienere der waaren 743 Worinn dz ampt der Oberkeit stande. 744 Ob der oberkeit zuͦstande etwas in religions sachen zuͦhandlen oder nit.

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. LXXX.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/251>, abgerufen am 24.04.2024.