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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Vier vnd zwentzigste
wäg der dapfferkeyt / deß fridens vnd der gerächtigkeyt. Es setze jm hierin ein yeder für das exempel vnnsers Herren Meysters vnnd Heylands Jesu Christi / der sein leiden auch im gebätt anhuob. Dann er gieng auff den ölberg vnnd bättet da zuo seinem Vatter / vnnd das mitt höchstem ernst. Er wideräferet auch sein gebätt etliche mal / vnnd hielt also dem Vatter mitt seinem gebätt sträng an / Doch also / das er es alles seinem willen vnnderwarff. Das wöllind auch wir thon / damitt wir der gegenwirtigen hilff vnnsers Vatters / auch seines krefftigen trosts in vnseren hertzen empfindind / vnnd also sein güte lobind vnd preysind jmmer vnnd ewigklich. Amen.

Die Vier vnd zwentzigste Predig.

Von dem fünfften / deßgleich auch von dem sechßten gebott der anderen Tafel / wel-
che in der ordnung der Zehen gebotten / die zwey letsten / namlich das neündt vnnd
zehend sind / vnd also lautend Du solt nicht falsche zeugknuß geben wider deinen näch-
sten. Jtem / Du solt nit begären das hauß deines nächsten / etc.

1201NVn kömmend wir auff die außlegung der zweyen letsten gebotten in den Zehen gebotten Gottes / Da das Neündte also lautet. Du solt nitt falsche zeügknuß reden wider deinen nächsten. Mit welchem gebott glaub vnd treüw in allerley händlen vnd Contracten zuo brauchen befolhen / die zung deß menschen eingezöumpt / die waarheyt / die die Kron aller tugenden ist / deßgleich auch frombkeyt vnd auffrechte in worten vnd wercken / geprisen vnd geleert wirt. Dann bißhar habend wir in den gebotten Gottes noch nichts gehört von der zungen / dann allein ein wenig im dritten gebott. Da aber vß der zungen vil guots vnd auch vil übels in dem läben deß menschens entstat. Dann die zung / wie der heilig Apostel Jacobus sagt 1202 / ist ein klein glid / vnd richtet grosse ding an. Sihe ein klein feür / wie es ein wald anzündt / vnd die zung ist auch ein feür / ein wält voll vngerächtigkeyt / Also ist die zung vnder vnseren glideren / vnd befleckt den gantzen leib / vnd zündt an allen vnseren wandel / wenn sie von der hellen entzündet ist. Dann alle natur der thieren / vnd der vöglen / vnd der schlangen / vnd der Meerthieren / werdend gezämet / vnnd sind gezämet von der menschlichen natur / aber die zung mag kein mensch zämen / dz vnrüwig übel / voll tödlichs giffts. Durch sie lobend wir Gott den vatter / vnd durch sie verflüchend wir die menschen / die nach der gleichnuß Gottes gemacht. Auß einem mund gat loben vnd fluochen. Darumb so ist es recht / notwendig / vnd nutzlich / das in disem neündten gebott deß menschen zung informiert wirt. Es begreifft aber dises gebott / vnd gebeüt in einer summ / das wir die zung recht vnd wol brauchind. Das wir weder heimlich noch offenlich vnserem nächsten damit schadind / weder an seinem leib / noch an seinen ehren / noch an seim guot / weder mit worten / noch mit gschrifften / noch mit gmälden / mit gleißnen oder einigen weiß vnnd pärden. Vnnd wirt hiemit alles das der waarheyt vnd ersamkeyt zuo wider ist verbotten. Dargegen wirt aber von vnser yedem einfalte / auffrechte / redligkeyt vnd frombkeyt erforderet. Jn summa vns wirt gebotten / das wir alle die waarheit mit vnd vnder einanderen brauchind. Dann Exo. xviij.läsend wir auch dz der Herr gebotten / Biß ferr von allen falschen sachen. Vnnd Leuit. am xix. cap. Jr söllend nit stälen / noch liegen / noch falschlich handlen einer mit dem anderen. Vnd Sanct Jacob / gleich auff das er geredt von dem übel das auß der zungen entspringt / besonders das auß einem mund guotes vnd böses herfür kömme / setzt er weiter vnd spricht. Es sol nit /

1201 Das neünte gebott.
1202 Jac.3. Von der zungen.

Die Vier vnd zwentzigste
waͤg der dapfferkeyt / deß fridens vnd der geraͤchtigkeyt. Es setze jm hierin ein yeder für das exempel vnnsers Herren Meysters vnnd Heylands Jesu Christi / der sein leiden auch im gebaͤtt anhuͦb. Dann er gieng auff den oͤlberg vnnd baͤttet da zuͦ seinem Vatter / vnnd das mitt hoͤchstem ernst. Er wideraͤferet auch sein gebaͤtt etliche mal / vnnd hielt also dem Vatter mitt seinem gebaͤtt straͤng an / Doch also / das er es alles seinem willen vnnderwarff. Das woͤllind auch wir thon / damitt wir der gegenwirtigen hilff vnnsers Vatters / auch seines krefftigen trosts in vnseren hertzen empfindind / vnnd also sein guͤte lobind vnd preysind jmmer vnnd ewigklich. Amen.

Die Vier vnd zwentzigste Predig.

Von dem fünfften / deßgleich auch von dem sechßten gebott der anderen Tafel / wel-
che in der ordnung der Zehen gebotten / die zwey letsten / namlich das neündt vnnd
zehend sind / vnd also lautend Du solt nicht falsche zeugknuß geben wider deinen naͤch-
sten. Jtem / Du solt nit begaͤren das hauß deines naͤchsten / ꝛc.

1201NVn koͤmmend wir auff die außlegung der zweyen letsten gebotten in den Zehen gebotten Gottes / Da das Neündte also lautet. Du solt nitt falsche zeügknuß reden wider deinen naͤchsten. Mit welchem gebott glaub vnd treüw in allerley haͤndlen vnd Contracten zuͦ brauchen befolhen / die zung deß menschen eingezoͤumpt / die waarheyt / die die Kron aller tugenden ist / deßgleich auch frombkeyt vnd auffrechte in worten vnd wercken / geprisen vnd geleert wirt. Dann bißhar habend wir in den gebotten Gottes noch nichts gehoͤrt von der zungen / dann allein ein wenig im dritten gebott. Da aber vß der zungen vil guͦts vnd auch vil übels in dem laͤben deß menschens entstat. Dann die zung / wie der heilig Apostel Jacobus sagt 1202 / ist ein klein glid / vnd richtet grosse ding an. Sihe ein klein feür / wie es ein wald anzündt / vnd die zung ist auch ein feür / ein waͤlt voll vngeraͤchtigkeyt / Also ist die zung vnder vnseren glideren / vnd befleckt den gantzen leib / vnd zündt an allen vnseren wandel / wenn sie von der hellen entzündet ist. Dann alle natur der thieren / vnd der voͤglen / vnd der schlangen / vnd der Meerthieren / werdend gezaͤmet / vnnd sind gezaͤmet von der menschlichen natur / aber die zung mag kein mensch zaͤmen / dz vnruͤwig übel / voll toͤdlichs giffts. Durch sie lobend wir Gott den vatter / vnd durch sie verfluͤchend wir die menschen / die nach der gleichnuß Gottes gemacht. Auß einem mund gat loben vnd fluͦchen. Darumb so ist es recht / notwendig / vnd nutzlich / das in disem neündten gebott deß menschen zung informiert wirt. Es begreifft aber dises gebott / vnd gebeüt in einer summ / das wir die zung recht vnd wol brauchind. Das wir weder heimlich noch offenlich vnserem naͤchsten damit schadind / weder an seinem leib / noch an seinen ehren / noch an seim guͦt / weder mit worten / noch mit gschrifften / noch mit gmaͤlden / mit gleißnen oder einigen weiß vnnd paͤrden. Vnnd wirt hiemit alles das der waarheyt vnd ersamkeyt zuͦ wider ist verbotten. Dargegen wirt aber von vnser yedem einfalte / auffrechte / redligkeyt vnd frombkeyt erforderet. Jn summa vns wirt gebotten / das wir alle die waarheit mit vnd vnder einanderen brauchind. Dann Exo. xviij.laͤsend wir auch dz der Herr gebotten / Biß ferr von allen falschen sachen. Vnnd Leuit. am xix. cap. Jr soͤllend nit staͤlen / noch liegen / noch falschlich handlen einer mit dem anderen. Vnd Sanct Jacob / gleich auff das er geredt von dem übel das auß der zungen entspringt / besonders das auß einem mund guͦtes vnd boͤses herfür koͤmme / setzt er weiter vnd spricht. Es sol nit /

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                   nutzlich / das in disem neündten gebott deß menschen zung informiert
                   wirt. Es begreifft aber dises gebott / vnd gebeüt in einer summ / das wir die zung
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                   damit schadind / weder an seinem leib / noch an seinen ehren / noch an seim gu&#x0366;t /
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                   einanderen brauchind. Dann Exo. xviij.la&#x0364;send wir auch dz der Herr gebotten /
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[[134]/0360] Die Vier vnd zwentzigste waͤg der dapfferkeyt / deß fridens vnd der geraͤchtigkeyt. Es setze jm hierin ein yeder für das exempel vnnsers Herren Meysters vnnd Heylands Jesu Christi / der sein leiden auch im gebaͤtt anhuͦb. Dann er gieng auff den oͤlberg vnnd baͤttet da zuͦ seinem Vatter / vnnd das mitt hoͤchstem ernst. Er wideraͤferet auch sein gebaͤtt etliche mal / vnnd hielt also dem Vatter mitt seinem gebaͤtt straͤng an / Doch also / das er es alles seinem willen vnnderwarff. Das woͤllind auch wir thon / damitt wir der gegenwirtigen hilff vnnsers Vatters / auch seines krefftigen trosts in vnseren hertzen empfindind / vnnd also sein guͤte lobind vnd preysind jmmer vnnd ewigklich. Amen. Die Vier vnd zwentzigste Predig. Von dem fünfften / deßgleich auch von dem sechßten gebott der anderen Tafel / wel- che in der ordnung der Zehen gebotten / die zwey letsten / namlich das neündt vnnd zehend sind / vnd also lautend Du solt nicht falsche zeugknuß geben wider deinen naͤch- sten. Jtem / Du solt nit begaͤren das hauß deines naͤchsten / ꝛc. 1201NVn koͤmmend wir auff die außlegung der zweyen letsten gebotten in den Zehen gebotten Gottes / Da das Neündte also lautet. Du solt nitt falsche zeügknuß reden wider deinen naͤchsten. Mit welchem gebott glaub vnd treüw in allerley haͤndlen vnd Contracten zuͦ brauchen befolhen / die zung deß menschen eingezoͤumpt / die waarheyt / die die Kron aller tugenden ist / deßgleich auch frombkeyt vnd auffrechte in worten vnd wercken / geprisen vnd geleert wirt. Dann bißhar habend wir in den gebotten Gottes noch nichts gehoͤrt von der zungen / dann allein ein wenig im dritten gebott. Da aber vß der zungen vil guͦts vnd auch vil übels in dem laͤben deß menschens entstat. Dann die zung / wie der heilig Apostel Jacobus sagt 1202 / ist ein klein glid / vnd richtet grosse ding an. Sihe ein klein feür / wie es ein wald anzündt / vnd die zung ist auch ein feür / ein waͤlt voll vngeraͤchtigkeyt / Also ist die zung vnder vnseren glideren / vnd befleckt den gantzen leib / vnd zündt an allen vnseren wandel / wenn sie von der hellen entzündet ist. Dann alle natur der thieren / vnd der voͤglen / vnd der schlangen / vnd der Meerthieren / werdend gezaͤmet / vnnd sind gezaͤmet von der menschlichen natur / aber die zung mag kein mensch zaͤmen / dz vnruͤwig übel / voll toͤdlichs giffts. Durch sie lobend wir Gott den vatter / vnd durch sie verfluͤchend wir die menschen / die nach der gleichnuß Gottes gemacht. Auß einem mund gat loben vnd fluͦchen. Darumb so ist es recht / notwendig / vnd nutzlich / das in disem neündten gebott deß menschen zung informiert wirt. Es begreifft aber dises gebott / vnd gebeüt in einer summ / das wir die zung recht vnd wol brauchind. Das wir weder heimlich noch offenlich vnserem naͤchsten damit schadind / weder an seinem leib / noch an seinen ehren / noch an seim guͦt / weder mit worten / noch mit gschrifften / noch mit gmaͤlden / mit gleißnen oder einigen weiß vnnd paͤrden. Vnnd wirt hiemit alles das der waarheyt vnd ersamkeyt zuͦ wider ist verbotten. Dargegen wirt aber von vnser yedem einfalte / auffrechte / redligkeyt vnd frombkeyt erforderet. Jn summa vns wirt gebotten / das wir alle die waarheit mit vnd vnder einanderen brauchind. Dann Exo. xviij.laͤsend wir auch dz der Herr gebotten / Biß ferr von allen falschen sachen. Vnnd Leuit. am xix. cap. Jr soͤllend nit staͤlen / noch liegen / noch falschlich handlen einer mit dem anderen. Vnd Sanct Jacob / gleich auff das er geredt von dem übel das auß der zungen entspringt / besonders das auß einem mund guͦtes vnd boͤses herfür koͤmme / setzt er weiter vnd spricht. Es sol nit / 1201 Das neünte gebott. 1202 Jac.3. Von der zungen.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [134]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/360>, abgerufen am 19.04.2024.