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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
Die Siben vnd zwentzigste Predig.

Von den grichtsatzungen Gottes.

1414NVn volgend zum letsten in der Tractation der gesatzten Gottes / auch die gerichtlichen ausserlichen gesatzt / von denen ich reden wil auff das kürtzest ich jmmer mag / vnnd so vil mich zuo erbauwung eüwer lieb dienstlich sein beduncken wirt. Vnd wirt dise tractation vnd handlung / ob sie schon ausserlich vnd die ausserlichen recht antrifft / nichtsdestminder nit vnnütz oder vnlieblich sein / dann es sind dise gerichtssatzungen von dem allein guoten vnd weisen Gott / mit wunderbarem fleiß vnd ernst durch Mosen angegeben. Gott eroffnet aber den menschen mitt sölichem fleiß nützit vergebenlich vnd one etwas sonderbarer nutzbarkeyt. Vnd wiewol diser gerichtlichen satzungen wenig sind / so du sie gegen den grossen mächtigen bücheren der keiserlichen küngklichen vnd anderer weisen leüten satzungen vnnd Decreten haltist / so begreiffend sie doch in diser jhrer weitlangenden kürtze / die fürnempsten puncten deß grichts vnd der gerechtikeyt / vnd wirt ja gar nach so vil darinn begriffen / als in allen bücheren der gesatzten vnd ordnungen der Keiserlichen rechten / vnd aller Juristen. Es hat der gütig Gott seinem volck nit wöllen überlägen vnd beschwärlich sein mit lenge vnd vile der gesatzten / so wz es auch nit von nöten eines yeden vnnützen menschen bösen gedancken mitt satzungen auff das gnäwest zuo fürkommen. Das ist allen weisen vnd verständigen völckeren vnd Nationen gnuog / so sie der gesatzten so vil habend / so vil jnen zuo erhaltung fridens / ersamkeyt vnd gemeynes wolstands / gnuogsam ist. Das aber das volck Jsraels so vil gehept / bezeüget die gantz heilig Histori. 1415 Vnd sind dise gesatzt die aller eltesten / vnd als brunnen aller anderer guoten gsatzten die inn der wält ye gewesen. Dann Moses ist vor allen nammhafften gsatzgeberen gewesen / vnder welchen sonst die eltesten gewesen sind Mercurius gnennt Trismegistus / vnd Rhadamantus Licius. Die Egypter habend jren gsatzgeber Mercurium gnennt Thoth / welcher / wie auch Lactantius schreibt / den Argum mit den vil augen vmbbracht hat / vnd in Egypten entrunnen ist. Diser Argus aber vnd Attlas habend geläpt vmb die zeit Cecropis Diphijs. Von Cecrope haltet man / das er zun zeiten Mosis geläpt habe. Rhadamanthum aber achtet man nach den zeiten Josue geläpt haben. Lange zeit aber nach Mose kömmend erst die nammhafftigesten gsatzgeber der grösten vnnd eltesten völckern / nammlich Draco vnd Solon der Athenienseren / Minos der Cretenseren / Charondas der Tyreren / Phoroneus der Arginen / Lycurgus der Lacedemonier / Pythagoras der Jtaliäneren / Romulus vnnd Numa der Römeren. Plato hat von gesatzten geschriben wenig zeit vor dem Reich Philippi deß Macedonischen Künigs / der ein vatter gwesen ist deß grossen Alexanders. So spricht Cicero im ij. buoch de legibus, Jch sich das dises der aller weisesten meinung gewesen ist / das gsatzt weder vß menschlicher vernunfft erdacht noch ein erkantnuß der völckeren sygend / sonder etwas ewigs / das die gantz wält durch weißheit vnd verstand deß gebietens vnd verbietens regieret. Also habend sie die gesatz genennt das höchst vnd öberst gmüt Gottes / der alles mit vernunfft beütet oder verbeütet. Darumb so werdend vns die grichtsgsatzt Gottes nit nur von jr elte / sonder vil mee von Gottes ansehen wegen befolhen.

1416 Richten aber / damitt wir heiter vonn der sach redind / ist an jhm selb ein handlung / vnd so vil den gegenwirtigen handel belanget / ein grichtliche handlung / vnd heißt nammlich entscheiden oder rechtsprächen zwüschend zanckenden

1414 Die gricht satzungen sind nützlich vnd guot.
1415 Welchs die eltesten gesatzt.
1416 Was richten sey / richter / gricht / vnd grichtssatzungen.
Predig.
Die Siben vnd zwentzigste Predig.

Von den grichtsatzungen Gottes.

1414NVn volgend zum letsten in der Tractation der gesatzten Gottes / auch die gerichtlichen ausserlichen gesatzt / von denen ich reden wil auff das kürtzest ich jmmer mag / vnnd so vil mich zuͦ erbauwung eüwer lieb dienstlich sein beduncken wirt. Vnd wirt dise tractation vnd handlung / ob sie schon ausserlich vnd die ausserlichen recht antrifft / nichtsdestminder nit vnnütz oder vnlieblich sein / dann es sind dise gerichtssatzungen von dem allein guͦten vnd weisen Gott / mit wunderbarem fleiß vnd ernst durch Mosen angegeben. Gott eroffnet aber den menschen mitt soͤlichem fleiß nützit vergebenlich vnd one etwas sonderbarer nutzbarkeyt. Vnd wiewol diser gerichtlichen satzungen wenig sind / so du sie gegen den grossen maͤchtigen buͤcheren der keiserlichen küngklichen vnd anderer weisen leüten satzungen vnnd Decreten haltist / so begreiffend sie doch in diser jhrer weitlangenden kürtze / die fürnempsten puncten deß grichts vnd der gerechtikeyt / vnd wirt ja gar nach so vil darinn begriffen / als in allen buͤcheren der gesatzten vnd ordnungen der Keiserlichen rechten / vnd aller Juristen. Es hat der guͤtig Gott seinem volck nit woͤllen überlaͤgen vnd beschwaͤrlich sein mit lenge vnd vile der gesatzten / so wz es auch nit von noͤten eines yeden vnnützen menschen boͤsen gedancken mitt satzungen auff das gnaͤwest zuͦ fürkommen. Das ist allen weisen vnd verstaͤndigen voͤlckeren vnd Nationen gnuͦg / so sie der gesatzten so vil habend / so vil jnen zuͦ erhaltung fridens / ersamkeyt vnd gemeynes wolstands / gnuͦgsam ist. Das aber das volck Jsraels so vil gehept / bezeüget die gantz heilig Histori. 1415 Vnd sind dise gesatzt die aller eltesten / vnd als brunnen aller anderer guͦten gsatzten die inn der waͤlt ye gewesen. Dann Moses ist vor allen nammhafften gsatzgeberen gewesen / vnder welchen sonst die eltesten gewesen sind Mercurius gnennt Trismegistus / vnd Rhadamantus Licius. Die Egypter habend jren gsatzgeber Mercurium gnennt Thoth / welcher / wie auch Lactantius schreibt / den Argum mit den vil augen vmbbracht hat / vnd in Egypten entrunnen ist. Diser Argus aber vnd Attlas habend gelaͤpt vmb die zeit Cecropis Diphijs. Von Cecrope haltet man / das er zun zeiten Mosis gelaͤpt habe. Rhadamanthum aber achtet man nach den zeiten Josue gelaͤpt haben. Lange zeit aber nach Mose koͤmmend erst die nammhafftigesten gsatzgeber der groͤsten vnnd eltesten voͤlckern / nammlich Draco vnd Solon der Athenienseren / Minos der Cretenseren / Charondas der Tyreren / Phoroneus der Arginen / Lycurgus der Lacedemonier / Pythagoras der Jtaliaͤneren / Romulus vnnd Numa der Roͤmeren. Plato hat von gesatzten geschriben wenig zeit vor dem Reich Philippi deß Macedonischen Künigs / der ein vatter gwesen ist deß grossen Alexanders. So spricht Cicero im ij. buͦch de legibus, Jch sich das dises der aller weisesten meinung gewesen ist / das gsatzt weder vß menschlicher vernunfft erdacht noch ein erkantnuß der voͤlckeren sygend / sonder etwas ewigs / das die gantz waͤlt durch weißheit vnd verstand deß gebietens vnd verbietens regieret. Also habend sie die gesatz genennt das hoͤchst vnd oͤberst gmuͤt Gottes / der alles mit vernunfft beütet oder verbeütet. Darumb so werdend vns die grichtsgsatzt Gottes nit nur von jr elte / sonder vil mee von Gottes ansehen wegen befolhen.

1416 Richten aber / damitt wir heiter vonn der sach redind / ist an jhm selb ein handlung / vnd so vil den gegenwirtigen handel belanget / ein grichtliche handlung / vnd heißt nammlich entscheiden oder rechtspraͤchen zwüschend zanckenden

1414 Die gricht satzungen sind nützlich vnd guͦt.
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[CLXIII./0417] Predig. Die Siben vnd zwentzigste Predig. Von den grichtsatzungen Gottes. 1414NVn volgend zum letsten in der Tractation der gesatzten Gottes / auch die gerichtlichen ausserlichen gesatzt / von denen ich reden wil auff das kürtzest ich jmmer mag / vnnd so vil mich zuͦ erbauwung eüwer lieb dienstlich sein beduncken wirt. Vnd wirt dise tractation vnd handlung / ob sie schon ausserlich vnd die ausserlichen recht antrifft / nichtsdestminder nit vnnütz oder vnlieblich sein / dann es sind dise gerichtssatzungen von dem allein guͦten vnd weisen Gott / mit wunderbarem fleiß vnd ernst durch Mosen angegeben. Gott eroffnet aber den menschen mitt soͤlichem fleiß nützit vergebenlich vnd one etwas sonderbarer nutzbarkeyt. Vnd wiewol diser gerichtlichen satzungen wenig sind / so du sie gegen den grossen maͤchtigen buͤcheren der keiserlichen küngklichen vnd anderer weisen leüten satzungen vnnd Decreten haltist / so begreiffend sie doch in diser jhrer weitlangenden kürtze / die fürnempsten puncten deß grichts vnd der gerechtikeyt / vnd wirt ja gar nach so vil darinn begriffen / als in allen buͤcheren der gesatzten vnd ordnungen der Keiserlichen rechten / vnd aller Juristen. Es hat der guͤtig Gott seinem volck nit woͤllen überlaͤgen vnd beschwaͤrlich sein mit lenge vnd vile der gesatzten / so wz es auch nit von noͤten eines yeden vnnützen menschen boͤsen gedancken mitt satzungen auff das gnaͤwest zuͦ fürkommen. Das ist allen weisen vnd verstaͤndigen voͤlckeren vnd Nationen gnuͦg / so sie der gesatzten so vil habend / so vil jnen zuͦ erhaltung fridens / ersamkeyt vnd gemeynes wolstands / gnuͦgsam ist. Das aber das volck Jsraels so vil gehept / bezeüget die gantz heilig Histori. 1415 Vnd sind dise gesatzt die aller eltesten / vnd als brunnen aller anderer guͦten gsatzten die inn der waͤlt ye gewesen. Dann Moses ist vor allen nammhafften gsatzgeberen gewesen / vnder welchen sonst die eltesten gewesen sind Mercurius gnennt Trismegistus / vnd Rhadamantus Licius. Die Egypter habend jren gsatzgeber Mercurium gnennt Thoth / welcher / wie auch Lactantius schreibt / den Argum mit den vil augen vmbbracht hat / vnd in Egypten entrunnen ist. Diser Argus aber vnd Attlas habend gelaͤpt vmb die zeit Cecropis Diphijs. Von Cecrope haltet man / das er zun zeiten Mosis gelaͤpt habe. Rhadamanthum aber achtet man nach den zeiten Josue gelaͤpt haben. Lange zeit aber nach Mose koͤmmend erst die nammhafftigesten gsatzgeber der groͤsten vnnd eltesten voͤlckern / nammlich Draco vnd Solon der Athenienseren / Minos der Cretenseren / Charondas der Tyreren / Phoroneus der Arginen / Lycurgus der Lacedemonier / Pythagoras der Jtaliaͤneren / Romulus vnnd Numa der Roͤmeren. Plato hat von gesatzten geschriben wenig zeit vor dem Reich Philippi deß Macedonischen Künigs / der ein vatter gwesen ist deß grossen Alexanders. So spricht Cicero im ij. buͦch de legibus, Jch sich das dises der aller weisesten meinung gewesen ist / das gsatzt weder vß menschlicher vernunfft erdacht noch ein erkantnuß der voͤlckeren sygend / sonder etwas ewigs / das die gantz waͤlt durch weißheit vnd verstand deß gebietens vnd verbietens regieret. Also habend sie die gesatz genennt das hoͤchst vnd oͤberst gmuͤt Gottes / der alles mit vernunfft beütet oder verbeütet. Darumb so werdend vns die grichtsgsatzt Gottes nit nur von jr elte / sonder vil mee von Gottes ansehen wegen befolhen. 1416 Richten aber / damitt wir heiter vonn der sach redind / ist an jhm selb ein handlung / vnd so vil den gegenwirtigen handel belanget / ein grichtliche handlung / vnd heißt nammlich entscheiden oder rechtspraͤchen zwüschend zanckenden 1414 Die gricht satzungen sind nützlich vnd guͦt. 1415 Welchs die eltesten gesatzt. 1416 Was richten sey / richter / gricht / vnd grichtssatzungen.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CLXIII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/417>, abgerufen am 29.03.2024.