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Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800.

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Erster Theil.
§ 465.

Die Angehörigen des Kranken müssen ebenfalls die Er-
kenntniß und Heilung der Krankheit, soviel als von ihrer
Seite möglich ist, zu unterstützen suchen: sie müssen dem
Arzte genaue und sichere Berichte abstatten, auf die Befol-
gung seiner Vorschriften achten, und durch ihre Gewalt über
den Kranken auch nach dem Rathe des Arztes auf sein Ge-
müth zu würken suchen.

Elsner über die Verhältnisse zwischen dem Arzte, den Kran-
ken und dessen Angehörigen. Königsb. 794. 8.
§ 466.

Diejenigen, welche die Heilkunst oder einzelne Zwei-
ge derselben nur wissenschaftlich bearbeiten, ohne diese
Kenntnisse zu Heilung der Krankheiten anzuwenden, werden
theoretische Aerzte genannt; welche aber von diesen Kennt-
nissen zur Beseitigung von Krankheiten Gebrauch machen,
werden ausübende oder praktische Aerzte genannt.

§ 467.

Der Stand des Arztes ist mit vielen Annehmlichkeiten
verbunden, welche theils unmittelbar auf seine Beschäftigun-
gen, theils auf der Erreichung seines Zwecks durch dieselben
beruhen.

§ 468.

Zuerst nämlich gewährt es jedem unverdorbenen Men-
schen das reinste Vergnügen, die Natur zu kennen und zu
beobachten. Hierinne besteht aber das Geschäft des Arztes,
theils bey dem Studium seiner Wissenschaft, theils bey der
Ausübung seiner Kunst. Er ist keinen Menschensatzungen
unterworfen, an keine Norm gebunden, welche durch ihr

Alter-
Erſter Theil.
§ 465.

Die Angehoͤrigen des Kranken muͤſſen ebenfalls die Er-
kenntniß und Heilung der Krankheit, ſoviel als von ihrer
Seite moͤglich iſt, zu unterſtuͤtzen ſuchen: ſie muͤſſen dem
Arzte genaue und ſichere Berichte abſtatten, auf die Befol-
gung ſeiner Vorſchriften achten, und durch ihre Gewalt uͤber
den Kranken auch nach dem Rathe des Arztes auf ſein Ge-
muͤth zu wuͤrken ſuchen.

Elsner uͤber die Verhaͤltniſſe zwiſchen dem Arzte, den Kran-
ken und deſſen Angehoͤrigen. Koͤnigsb. 794. 8.
§ 466.

Diejenigen, welche die Heilkunſt oder einzelne Zwei-
ge derſelben nur wiſſenſchaftlich bearbeiten, ohne dieſe
Kenntniſſe zu Heilung der Krankheiten anzuwenden, werden
theoretiſche Aerzte genannt; welche aber von dieſen Kennt-
niſſen zur Beſeitigung von Krankheiten Gebrauch machen,
werden ausuͤbende oder praktiſche Aerzte genannt.

§ 467.

Der Stand des Arztes iſt mit vielen Annehmlichkeiten
verbunden, welche theils unmittelbar auf ſeine Beſchaͤftigun-
gen, theils auf der Erreichung ſeines Zwecks durch dieſelben
beruhen.

§ 468.

Zuerſt naͤmlich gewaͤhrt es jedem unverdorbenen Men-
ſchen das reinſte Vergnuͤgen, die Natur zu kennen und zu
beobachten. Hierinne beſteht aber das Geſchaͤft des Arztes,
theils bey dem Studium ſeiner Wiſſenſchaft, theils bey der
Ausuͤbung ſeiner Kunſt. Er iſt keinen Menſchenſatzungen
unterworfen, an keine Norm gebunden, welche durch ihr

Alter-
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[140/0158] Erſter Theil. § 465. Die Angehoͤrigen des Kranken muͤſſen ebenfalls die Er- kenntniß und Heilung der Krankheit, ſoviel als von ihrer Seite moͤglich iſt, zu unterſtuͤtzen ſuchen: ſie muͤſſen dem Arzte genaue und ſichere Berichte abſtatten, auf die Befol- gung ſeiner Vorſchriften achten, und durch ihre Gewalt uͤber den Kranken auch nach dem Rathe des Arztes auf ſein Ge- muͤth zu wuͤrken ſuchen. Elsner uͤber die Verhaͤltniſſe zwiſchen dem Arzte, den Kran- ken und deſſen Angehoͤrigen. Koͤnigsb. 794. 8. § 466. Diejenigen, welche die Heilkunſt oder einzelne Zwei- ge derſelben nur wiſſenſchaftlich bearbeiten, ohne dieſe Kenntniſſe zu Heilung der Krankheiten anzuwenden, werden theoretiſche Aerzte genannt; welche aber von dieſen Kennt- niſſen zur Beſeitigung von Krankheiten Gebrauch machen, werden ausuͤbende oder praktiſche Aerzte genannt. § 467. Der Stand des Arztes iſt mit vielen Annehmlichkeiten verbunden, welche theils unmittelbar auf ſeine Beſchaͤftigun- gen, theils auf der Erreichung ſeines Zwecks durch dieſelben beruhen. § 468. Zuerſt naͤmlich gewaͤhrt es jedem unverdorbenen Men- ſchen das reinſte Vergnuͤgen, die Natur zu kennen und zu beobachten. Hierinne beſteht aber das Geſchaͤft des Arztes, theils bey dem Studium ſeiner Wiſſenſchaft, theils bey der Ausuͤbung ſeiner Kunſt. Er iſt keinen Menſchenſatzungen unterworfen, an keine Norm gebunden, welche durch ihr Alter-

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Zitationshilfe: Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800, S. 140. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/burdach_propaedeutik_1800/158>, abgerufen am 25.04.2024.