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Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800.

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Dritter Theil.
nun einzig und allein das gemeinschaftliche Eigenthum aller
Zweige der Wissenschaften, und ohne sie giebt es gar keine
Wissenschaft, sondern nur Bruchstücke derselben.

§ 583.

Die Heilkunst kann in ihrem Umfange nur durch mög-
lichst vollkommne Menschen realisirt werden, denn sie sucht
durch eine verhältnißmäßige Modification sämmtlicher (nicht
nur der körperlichen, sondern auch der geistigen) Kräfte des
Menschen, einen bestimmten Zweck, (die Genesung) zu er-
reichen: zu einer solchen zweckmäßigen Veränderung einer
Kraft reicht aber eine ihr untergeordnete Kraft nicht hin. Es
wird hierzu im Gegentheile die möglichste Vollkommenheit
erfordert, welche man dadurch erreicht, daß man von der
Philosophie Belehrung über seinen Zweck, Begründung von
Weisheit und Tugend, Harmonie aller seiner Anlagen, und
durch dieß alles ächte Aufklärung erhält.

§ 584.

Was die Heilkunst als Wissenschaft anlangt, so be-
stimmt die Philosophie die Möglichkeit derselben, sie prüft
und läutert ihre Erkenntnißquellen, und leitet aus den all-
gemeinen Gesetzen des Denkens und Erkennens Grundsätze
ab, welche die medicinische Erfahrung oder die Einsicht in
die Erscheinungen am Menschen, welche auf Heilung Bezug
haben, ihrem Caussalzusammenhange nach, begründen.

§ 585.

Sie verweiset die Heilkunst, ohne ihr Hypothesen des
Uebersinnlichen zu erlauben, lediglich an die erkennbaren
Erscheinungen unsers Wesens, lehrt die allgemeinen Gesetze
auffinden, nach welchen dieselben erfolgen, ordnet sie, und

stellt

Dritter Theil.
nun einzig und allein das gemeinſchaftliche Eigenthum aller
Zweige der Wiſſenſchaften, und ohne ſie giebt es gar keine
Wiſſenſchaft, ſondern nur Bruchſtuͤcke derſelben.

§ 583.

Die Heilkunſt kann in ihrem Umfange nur durch moͤg-
lichſt vollkommne Menſchen realiſirt werden, denn ſie ſucht
durch eine verhaͤltnißmaͤßige Modification ſaͤmmtlicher (nicht
nur der koͤrperlichen, ſondern auch der geiſtigen) Kraͤfte des
Menſchen, einen beſtimmten Zweck, (die Geneſung) zu er-
reichen: zu einer ſolchen zweckmaͤßigen Veraͤnderung einer
Kraft reicht aber eine ihr untergeordnete Kraft nicht hin. Es
wird hierzu im Gegentheile die moͤglichſte Vollkommenheit
erfordert, welche man dadurch erreicht, daß man von der
Philoſophie Belehrung uͤber ſeinen Zweck, Begruͤndung von
Weisheit und Tugend, Harmonie aller ſeiner Anlagen, und
durch dieß alles aͤchte Aufklaͤrung erhaͤlt.

§ 584.

Was die Heilkunſt als Wiſſenſchaft anlangt, ſo be-
ſtimmt die Philoſophie die Moͤglichkeit derſelben, ſie pruͤft
und laͤutert ihre Erkenntnißquellen, und leitet aus den all-
gemeinen Geſetzen des Denkens und Erkennens Grundſaͤtze
ab, welche die mediciniſche Erfahrung oder die Einſicht in
die Erſcheinungen am Menſchen, welche auf Heilung Bezug
haben, ihrem Cauſſalzuſammenhange nach, begruͤnden.

§ 585.

Sie verweiſet die Heilkunſt, ohne ihr Hypotheſen des
Ueberſinnlichen zu erlauben, lediglich an die erkennbaren
Erſcheinungen unſers Weſens, lehrt die allgemeinen Geſetze
auffinden, nach welchen dieſelben erfolgen, ordnet ſie, und

ſtellt
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[180/0198] Dritter Theil. nun einzig und allein das gemeinſchaftliche Eigenthum aller Zweige der Wiſſenſchaften, und ohne ſie giebt es gar keine Wiſſenſchaft, ſondern nur Bruchſtuͤcke derſelben. § 583. Die Heilkunſt kann in ihrem Umfange nur durch moͤg- lichſt vollkommne Menſchen realiſirt werden, denn ſie ſucht durch eine verhaͤltnißmaͤßige Modification ſaͤmmtlicher (nicht nur der koͤrperlichen, ſondern auch der geiſtigen) Kraͤfte des Menſchen, einen beſtimmten Zweck, (die Geneſung) zu er- reichen: zu einer ſolchen zweckmaͤßigen Veraͤnderung einer Kraft reicht aber eine ihr untergeordnete Kraft nicht hin. Es wird hierzu im Gegentheile die moͤglichſte Vollkommenheit erfordert, welche man dadurch erreicht, daß man von der Philoſophie Belehrung uͤber ſeinen Zweck, Begruͤndung von Weisheit und Tugend, Harmonie aller ſeiner Anlagen, und durch dieß alles aͤchte Aufklaͤrung erhaͤlt. § 584. Was die Heilkunſt als Wiſſenſchaft anlangt, ſo be- ſtimmt die Philoſophie die Moͤglichkeit derſelben, ſie pruͤft und laͤutert ihre Erkenntnißquellen, und leitet aus den all- gemeinen Geſetzen des Denkens und Erkennens Grundſaͤtze ab, welche die mediciniſche Erfahrung oder die Einſicht in die Erſcheinungen am Menſchen, welche auf Heilung Bezug haben, ihrem Cauſſalzuſammenhange nach, begruͤnden. § 585. Sie verweiſet die Heilkunſt, ohne ihr Hypotheſen des Ueberſinnlichen zu erlauben, lediglich an die erkennbaren Erſcheinungen unſers Weſens, lehrt die allgemeinen Geſetze auffinden, nach welchen dieſelben erfolgen, ordnet ſie, und ſtellt

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Zitationshilfe: Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/burdach_propaedeutik_1800/198>, abgerufen am 19.04.2024.