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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820.

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sind die mineralischen Säuren, und noch mehr die hier ganz
passende Phosphorsäure in Verbindung mit den §. 363. er-
wähnten ableitenden Mitteln in Gebrauch zu ziehen, und
Veranlassungen, durch welche allgemeiner Erethismus unter-
halten wird, wohin auch gastrische Zustände gehören, sind
zu entfernen.

§. 367.

Vorzüglich aber verdient bey dieser Gattung der Me-
trorrhagie der örtliche Zustand des Uterus Berücksichtigung,
und da auch in dieser Hinsicht oft besondere Gelegenheitsur-
sachen einwirken können, so muß auf Entfernung derselben
Bedacht genommen werden, obwohl auch hier oft vorher die
schneller wirkenden blutstillenden Mittel in Anwendung zu
ziehen sind, sobald der Blutfluß Gefahr droht und das erstere
in kurzer Zeit sich nicht ausführen läßt. Zu jenen Gelegen-
heitsursachen gehören aber theils mechanische Ursachen, als
Druck von Pessarien, welche sofort zu entfernen, oder durch
einen in adstringirende, mit Branntwein vermischte Dekokte
getauchten Schwamm zu ersetzen sind, falsche Lagen des Ute-
rus, namentlich Vorfälle, welche zurückzubringen und durch
das vorgenannte Mittel zurückzuhalten sind. Ferner vorzüg-
lich Ausartungen der Uterinsubstanz, namentlich Gebärmutter-
polypen, welche durch die unten zu beschreibende Operation
entfernt werden müssen; eben dasselbe gilt auch von den
Nachgeburtsresten. Krebshafte Zustände des Uterus hingegen
lassen, in sofern sie Hämorrhagien erregen, gewöhnlich nur
die theils oben erwähnte Rücksicht auf Hebung des Erethis-
mus, theils die auf unmittelbare Sistirung der Blutung ge-
richtete Behandlung zu.

§. 368.

Wir gehen daher jetzt die Mittel insbesondre durch,
welche zu schneller Hemmung lebensgefährlicher, vorzüglich
auf Atonie gegründeter Mutterblutflüsse sich immer am hülf-
reichsten bewiesen haben. Wie man indeß am deutlichsten bey
äußerlichen, durch Verletzung entstandenen Blutungen beob-

ſind die mineraliſchen Saͤuren, und noch mehr die hier ganz
paſſende Phosphorſaͤure in Verbindung mit den §. 363. er-
waͤhnten ableitenden Mitteln in Gebrauch zu ziehen, und
Veranlaſſungen, durch welche allgemeiner Erethismus unter-
halten wird, wohin auch gaſtriſche Zuſtaͤnde gehoͤren, ſind
zu entfernen.

§. 367.

Vorzuͤglich aber verdient bey dieſer Gattung der Me-
trorrhagie der oͤrtliche Zuſtand des Uterus Beruͤckſichtigung,
und da auch in dieſer Hinſicht oft beſondere Gelegenheitsur-
ſachen einwirken koͤnnen, ſo muß auf Entfernung derſelben
Bedacht genommen werden, obwohl auch hier oft vorher die
ſchneller wirkenden blutſtillenden Mittel in Anwendung zu
ziehen ſind, ſobald der Blutfluß Gefahr droht und das erſtere
in kurzer Zeit ſich nicht ausfuͤhren laͤßt. Zu jenen Gelegen-
heitsurſachen gehoͤren aber theils mechaniſche Urſachen, als
Druck von Peſſarien, welche ſofort zu entfernen, oder durch
einen in adſtringirende, mit Branntwein vermiſchte Dekokte
getauchten Schwamm zu erſetzen ſind, falſche Lagen des Ute-
rus, namentlich Vorfaͤlle, welche zuruͤckzubringen und durch
das vorgenannte Mittel zuruͤckzuhalten ſind. Ferner vorzuͤg-
lich Ausartungen der Uterinſubſtanz, namentlich Gebaͤrmutter-
polypen, welche durch die unten zu beſchreibende Operation
entfernt werden muͤſſen; eben daſſelbe gilt auch von den
Nachgeburtsreſten. Krebshafte Zuſtaͤnde des Uterus hingegen
laſſen, in ſofern ſie Haͤmorrhagien erregen, gewoͤhnlich nur
die theils oben erwaͤhnte Ruͤckſicht auf Hebung des Erethis-
mus, theils die auf unmittelbare Siſtirung der Blutung ge-
richtete Behandlung zu.

§. 368.

Wir gehen daher jetzt die Mittel insbeſondre durch,
welche zu ſchneller Hemmung lebensgefaͤhrlicher, vorzuͤglich
auf Atonie gegruͤndeter Mutterblutfluͤſſe ſich immer am huͤlf-
reichſten bewieſen haben. Wie man indeß am deutlichſten bey
aͤußerlichen, durch Verletzung entſtandenen Blutungen beob-

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[285/0305] ſind die mineraliſchen Saͤuren, und noch mehr die hier ganz paſſende Phosphorſaͤure in Verbindung mit den §. 363. er- waͤhnten ableitenden Mitteln in Gebrauch zu ziehen, und Veranlaſſungen, durch welche allgemeiner Erethismus unter- halten wird, wohin auch gaſtriſche Zuſtaͤnde gehoͤren, ſind zu entfernen. §. 367. Vorzuͤglich aber verdient bey dieſer Gattung der Me- trorrhagie der oͤrtliche Zuſtand des Uterus Beruͤckſichtigung, und da auch in dieſer Hinſicht oft beſondere Gelegenheitsur- ſachen einwirken koͤnnen, ſo muß auf Entfernung derſelben Bedacht genommen werden, obwohl auch hier oft vorher die ſchneller wirkenden blutſtillenden Mittel in Anwendung zu ziehen ſind, ſobald der Blutfluß Gefahr droht und das erſtere in kurzer Zeit ſich nicht ausfuͤhren laͤßt. Zu jenen Gelegen- heitsurſachen gehoͤren aber theils mechaniſche Urſachen, als Druck von Peſſarien, welche ſofort zu entfernen, oder durch einen in adſtringirende, mit Branntwein vermiſchte Dekokte getauchten Schwamm zu erſetzen ſind, falſche Lagen des Ute- rus, namentlich Vorfaͤlle, welche zuruͤckzubringen und durch das vorgenannte Mittel zuruͤckzuhalten ſind. Ferner vorzuͤg- lich Ausartungen der Uterinſubſtanz, namentlich Gebaͤrmutter- polypen, welche durch die unten zu beſchreibende Operation entfernt werden muͤſſen; eben daſſelbe gilt auch von den Nachgeburtsreſten. Krebshafte Zuſtaͤnde des Uterus hingegen laſſen, in ſofern ſie Haͤmorrhagien erregen, gewoͤhnlich nur die theils oben erwaͤhnte Ruͤckſicht auf Hebung des Erethis- mus, theils die auf unmittelbare Siſtirung der Blutung ge- richtete Behandlung zu. §. 368. Wir gehen daher jetzt die Mittel insbeſondre durch, welche zu ſchneller Hemmung lebensgefaͤhrlicher, vorzuͤglich auf Atonie gegruͤndeter Mutterblutfluͤſſe ſich immer am huͤlf- reichſten bewieſen haben. Wie man indeß am deutlichſten bey aͤußerlichen, durch Verletzung entſtandenen Blutungen beob-

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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 285. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/305>, abgerufen am 25.04.2024.