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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820.

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§. 595.

Die Operation des Skirrhus und Krebses der Brust
(welche zugleich dieselbe ist für anderweitige, früher abgehan-
delte Verhärtungen) wird nun entweder bloß auf das Her-
austrennen der einzelnen skirrhösen Stelle sich beschränken,
oder die ganze Brust hinwegnehmen. Im erstern Falle macht
man entweder durch eine gebildete Falte auf der Verhärtung
einen Längenschnitt, oder wenn letztere sehr groß ist, oder
sehr fest der Haut adhärirt, macht man durch die ange-
spannte Haut einen ovalen Schnitt, indem man die verdor-
bene Hautstelle folglich selbst mit entfernt. Ist nun der
Skirrhus bloß gelegt, so schreitet man zum Ausschälen des-
selben, wobey man theils den Knoten selbst (mittelst des ver-
größerten Bromfield'schen Hakens etwa) aus der Wunde
etwas hervorhebt, und zugleich die Verbindungen desselben
mit den benachbarten Theilen so viel als möglich ohne Bey-
hülfe schneidender Instrumente, mit dem Finger oder einem
stumpfen Messer vom Knochen sorgfältig abtrennt, das Kranke
vollständig entfernt und nur die festern Stellen, z. B. die
Gefäßstämme u. s. w., mit dem Messer durchschneidet.

§. 596.

Während dem nun das Ausschälen des Skirrhus auf
diese Weise verrichtet wird, entstehen öfters nicht unbeträcht-
liche Blutungen aus den gewöhnlich krankhaft erweiterten Ge-
fäßen im Umkreise desselben, und man muß daher einen Schwamm
nebst kaltem Wasser und etwas Weingeist bereit halten, um
dadurch die Blutung zu mindern, oder wenn sie heftiger ist,
durch Zudrücken des blutenden Gefäßes vom Finger eines
Gehülfen, oder durch angelegte Unterbindungsfäden dieselbe
beseitigen.

§. 597.

Ist die Verhärtung gänzlich herausgenommen, so reinigt
man die Wunde und untersucht sie sorgfältig, ob vielleicht

§. 595.

Die Operation des Skirrhus und Krebſes der Bruſt
(welche zugleich dieſelbe iſt fuͤr anderweitige, fruͤher abgehan-
delte Verhaͤrtungen) wird nun entweder bloß auf das Her-
austrennen der einzelnen ſkirrhoͤſen Stelle ſich beſchraͤnken,
oder die ganze Bruſt hinwegnehmen. Im erſtern Falle macht
man entweder durch eine gebildete Falte auf der Verhaͤrtung
einen Laͤngenſchnitt, oder wenn letztere ſehr groß iſt, oder
ſehr feſt der Haut adhaͤrirt, macht man durch die ange-
ſpannte Haut einen ovalen Schnitt, indem man die verdor-
bene Hautſtelle folglich ſelbſt mit entfernt. Iſt nun der
Skirrhus bloß gelegt, ſo ſchreitet man zum Ausſchaͤlen deſ-
ſelben, wobey man theils den Knoten ſelbſt (mittelſt des ver-
groͤßerten Bromfield’ſchen Hakens etwa) aus der Wunde
etwas hervorhebt, und zugleich die Verbindungen deſſelben
mit den benachbarten Theilen ſo viel als moͤglich ohne Bey-
huͤlfe ſchneidender Inſtrumente, mit dem Finger oder einem
ſtumpfen Meſſer vom Knochen ſorgfaͤltig abtrennt, das Kranke
vollſtaͤndig entfernt und nur die feſtern Stellen, z. B. die
Gefaͤßſtaͤmme u. ſ. w., mit dem Meſſer durchſchneidet.

§. 596.

Waͤhrend dem nun das Ausſchaͤlen des Skirrhus auf
dieſe Weiſe verrichtet wird, entſtehen oͤfters nicht unbetraͤcht-
liche Blutungen aus den gewoͤhnlich krankhaft erweiterten Ge-
faͤßen im Umkreiſe deſſelben, und man muß daher einen Schwamm
nebſt kaltem Waſſer und etwas Weingeiſt bereit halten, um
dadurch die Blutung zu mindern, oder wenn ſie heftiger iſt,
durch Zudruͤcken des blutenden Gefaͤßes vom Finger eines
Gehuͤlfen, oder durch angelegte Unterbindungsfaͤden dieſelbe
beſeitigen.

§. 597.

Iſt die Verhaͤrtung gaͤnzlich herausgenommen, ſo reinigt
man die Wunde und unterſucht ſie ſorgfaͤltig, ob vielleicht

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[437/0457] §. 595. Die Operation des Skirrhus und Krebſes der Bruſt (welche zugleich dieſelbe iſt fuͤr anderweitige, fruͤher abgehan- delte Verhaͤrtungen) wird nun entweder bloß auf das Her- austrennen der einzelnen ſkirrhoͤſen Stelle ſich beſchraͤnken, oder die ganze Bruſt hinwegnehmen. Im erſtern Falle macht man entweder durch eine gebildete Falte auf der Verhaͤrtung einen Laͤngenſchnitt, oder wenn letztere ſehr groß iſt, oder ſehr feſt der Haut adhaͤrirt, macht man durch die ange- ſpannte Haut einen ovalen Schnitt, indem man die verdor- bene Hautſtelle folglich ſelbſt mit entfernt. Iſt nun der Skirrhus bloß gelegt, ſo ſchreitet man zum Ausſchaͤlen deſ- ſelben, wobey man theils den Knoten ſelbſt (mittelſt des ver- groͤßerten Bromfield’ſchen Hakens etwa) aus der Wunde etwas hervorhebt, und zugleich die Verbindungen deſſelben mit den benachbarten Theilen ſo viel als moͤglich ohne Bey- huͤlfe ſchneidender Inſtrumente, mit dem Finger oder einem ſtumpfen Meſſer vom Knochen ſorgfaͤltig abtrennt, das Kranke vollſtaͤndig entfernt und nur die feſtern Stellen, z. B. die Gefaͤßſtaͤmme u. ſ. w., mit dem Meſſer durchſchneidet. §. 596. Waͤhrend dem nun das Ausſchaͤlen des Skirrhus auf dieſe Weiſe verrichtet wird, entſtehen oͤfters nicht unbetraͤcht- liche Blutungen aus den gewoͤhnlich krankhaft erweiterten Ge- faͤßen im Umkreiſe deſſelben, und man muß daher einen Schwamm nebſt kaltem Waſſer und etwas Weingeiſt bereit halten, um dadurch die Blutung zu mindern, oder wenn ſie heftiger iſt, durch Zudruͤcken des blutenden Gefaͤßes vom Finger eines Gehuͤlfen, oder durch angelegte Unterbindungsfaͤden dieſelbe beſeitigen. §. 597. Iſt die Verhaͤrtung gaͤnzlich herausgenommen, ſo reinigt man die Wunde und unterſucht ſie ſorgfaͤltig, ob vielleicht

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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 437. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/457>, abgerufen am 29.03.2024.