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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820.

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cesses oft zu einer nachtheiligen Behandlung verleitet, in-
dem man den Reichthum an einem nahrhaftern Blute in
Schwangern für krankhaft hielt, und deßhalb solche Ausleerun-
gen für nöthig erachtete. -- Der würdige Boer *) sagt
aber in dieser Hinsicht schon: "Wahre und gesunde Vollblü-
tigkeit gehört mit zur Idiosynkrasie der Schwangern. Alles
was diese Vollblütigkeit ohne gegründete Ursache unter den
natürlichen Standpunkt setzt, verursacht in dem Organismus
Nachtheil. Reichthum an gutem Blute macht weder abor-
tiren, noch erregt es sonsten unangenehme Zufälle." --
Alle diese ausleerenden und andere Mittel müssen daher bei
Schwangern für wirklich krankhafte Zustände aufgespart
bleiben.

§. 894.

Obwohl nun also die Schwangerschaft kein krankhafter
Zustand ist, so muß doch auch nicht übersehen werden, daß
sie gleich jeder andern Entwickelungsperiode ein ungewöhn-
licher
Zustand sey, daß der Körper eben dadurch für
krankhafte Einflüsse jeder Art empfänglicher werde, und daß
folglich, da Störungen des Wohlbefindens hier auch für
das Kind nachtheilig werden können, ein besonders vorsichti-
ges Verhalten um so nothwendiger sey. Wir gehen deshalb
die einzelnen Regeln welche die Schwangere, sowohl rück-
sichtlich ihres allgemeinen Befindens, als rücksichtlich der
Veränderungen welche das Geschlechtssystem erleidet, zu
befolgen hat, der Reihe nach durch.

§. 895.

Allgemeines Verhalten. Jeder Schwangern ist
zu empfehlen, daß sie von ihrer früher gewohnten Lebens-
ordnung sich nicht zu plötzlich entferne, nicht etwa aus ge-
wohnter Thätigkeit zu müßiger Ruhe übergehe u. s. w. --

*) Abhandlungen und Versuche. I. Bd. -- Von der Gesundheit
der Schwangern. S. 56.

ceſſes oft zu einer nachtheiligen Behandlung verleitet, in-
dem man den Reichthum an einem nahrhaftern Blute in
Schwangern fuͤr krankhaft hielt, und deßhalb ſolche Ausleerun-
gen fuͤr noͤthig erachtete. — Der wuͤrdige Boër *) ſagt
aber in dieſer Hinſicht ſchon: „Wahre und geſunde Vollbluͤ-
tigkeit gehoͤrt mit zur Idioſynkraſie der Schwangern. Alles
was dieſe Vollbluͤtigkeit ohne gegruͤndete Urſache unter den
natuͤrlichen Standpunkt ſetzt, verurſacht in dem Organismus
Nachtheil. Reichthum an gutem Blute macht weder abor-
tiren, noch erregt es ſonſten unangenehme Zufaͤlle.“ —
Alle dieſe ausleerenden und andere Mittel muͤſſen daher bei
Schwangern fuͤr wirklich krankhafte Zuſtaͤnde aufgeſpart
bleiben.

§. 894.

Obwohl nun alſo die Schwangerſchaft kein krankhafter
Zuſtand iſt, ſo muß doch auch nicht uͤberſehen werden, daß
ſie gleich jeder andern Entwickelungsperiode ein ungewoͤhn-
licher
Zuſtand ſey, daß der Koͤrper eben dadurch fuͤr
krankhafte Einfluͤſſe jeder Art empfaͤnglicher werde, und daß
folglich, da Stoͤrungen des Wohlbefindens hier auch fuͤr
das Kind nachtheilig werden koͤnnen, ein beſonders vorſichti-
ges Verhalten um ſo nothwendiger ſey. Wir gehen deshalb
die einzelnen Regeln welche die Schwangere, ſowohl ruͤck-
ſichtlich ihres allgemeinen Befindens, als ruͤckſichtlich der
Veraͤnderungen welche das Geſchlechtsſyſtem erleidet, zu
befolgen hat, der Reihe nach durch.

§. 895.

Allgemeines Verhalten. Jeder Schwangern iſt
zu empfehlen, daß ſie von ihrer fruͤher gewohnten Lebens-
ordnung ſich nicht zu ploͤtzlich entferne, nicht etwa aus ge-
wohnter Thaͤtigkeit zu muͤßiger Ruhe uͤbergehe u. ſ. w. —

*) Abhandlungen und Verſuche. I. Bd. — Von der Geſundheit
der Schwangern. S. 56.
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[153/0177] ceſſes oft zu einer nachtheiligen Behandlung verleitet, in- dem man den Reichthum an einem nahrhaftern Blute in Schwangern fuͤr krankhaft hielt, und deßhalb ſolche Ausleerun- gen fuͤr noͤthig erachtete. — Der wuͤrdige Boër *) ſagt aber in dieſer Hinſicht ſchon: „Wahre und geſunde Vollbluͤ- tigkeit gehoͤrt mit zur Idioſynkraſie der Schwangern. Alles was dieſe Vollbluͤtigkeit ohne gegruͤndete Urſache unter den natuͤrlichen Standpunkt ſetzt, verurſacht in dem Organismus Nachtheil. Reichthum an gutem Blute macht weder abor- tiren, noch erregt es ſonſten unangenehme Zufaͤlle.“ — Alle dieſe ausleerenden und andere Mittel muͤſſen daher bei Schwangern fuͤr wirklich krankhafte Zuſtaͤnde aufgeſpart bleiben. §. 894. Obwohl nun alſo die Schwangerſchaft kein krankhafter Zuſtand iſt, ſo muß doch auch nicht uͤberſehen werden, daß ſie gleich jeder andern Entwickelungsperiode ein ungewoͤhn- licher Zuſtand ſey, daß der Koͤrper eben dadurch fuͤr krankhafte Einfluͤſſe jeder Art empfaͤnglicher werde, und daß folglich, da Stoͤrungen des Wohlbefindens hier auch fuͤr das Kind nachtheilig werden koͤnnen, ein beſonders vorſichti- ges Verhalten um ſo nothwendiger ſey. Wir gehen deshalb die einzelnen Regeln welche die Schwangere, ſowohl ruͤck- ſichtlich ihres allgemeinen Befindens, als ruͤckſichtlich der Veraͤnderungen welche das Geſchlechtsſyſtem erleidet, zu befolgen hat, der Reihe nach durch. §. 895. Allgemeines Verhalten. Jeder Schwangern iſt zu empfehlen, daß ſie von ihrer fruͤher gewohnten Lebens- ordnung ſich nicht zu ploͤtzlich entferne, nicht etwa aus ge- wohnter Thaͤtigkeit zu muͤßiger Ruhe uͤbergehe u. ſ. w. — *) Abhandlungen und Verſuche. I. Bd. — Von der Geſundheit der Schwangern. S. 56.

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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/177>, abgerufen am 18.04.2024.