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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820.

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§. 1168.

Was hingegen die Wendung auf die Füße betrifft,
so wird diese durch keine auch noch so abweichende Lage des
Kindes unmöglich, das Herabführen der Füße selbst, ist bei
geschickter Ausführung für das Kind mit keiner Gefahr ver-
bunden, und aus diesen Gründen wird diese Art seit Celsus
am allerhäufigsten, ja von Vielen (welches jedoch nicht zu bil-
ligen) ganz ausschließend ausgeübt. Man hat übrigens hier-
bei noch zu unterscheiden, ob beide Füße zugleich in das Bek-
ken herabgeführt werden, oder ob nur einer herabgeleitet, der
andere aber am Leibe heraufgeschlagen gelassen wird, endlich ob
man die untere Extremität des Rumpfs vom Kinde mit herauf-
geschlagenen beiden Füßen in das Becken herableitet. Bei der
Wendung überhaupt aber ist zu unterscheiden, ob dieselbe durch
die in den Uterus eingebrachte Hand, (und zwar durch diese
allein, oder durch Beihülfe von Wendungsstäbchen und Schlin-
gen) oder ob sie durch äußere Manipulation, gewiße angeord-
nete Lagen der Kreisenden u. s. w. bewerkstelligt werde. --
Wir sprechen zuerst von der am häufigsten vorkommenden

a. Wendung auf die Füße.
§. 1169.

Die nähere Bestimmung der Fälle, wo das Unterneh-
men der Wendung auf die Füße angezeigt ist, bleibt der spe-
ciellen geburtshülflichen Pathologie und Therapie überlaßen;
hier sind nur einige der allgemeingültigsten Anzeigen und Ge-
genanzeigen zu erwähnen. Zu den Anzeigen für die Wendung
auf die Füße gehört aber 1) jede von den oben betrach-
teten sechs natürlichen Geburtslagen des Kindes
bedeutend abweichende Lage
, in sofern nämlich das
Kind vollkommen oder wenigstens viel über die Hälfte ausge-
tragen ist (indem Embryonen in jeder Lage durch das Becken
getrieben werden), und nicht etwa leichter und vortheilhafter

§. 1168.

Was hingegen die Wendung auf die Fuͤße betrifft,
ſo wird dieſe durch keine auch noch ſo abweichende Lage des
Kindes unmoͤglich, das Herabfuͤhren der Fuͤße ſelbſt, iſt bei
geſchickter Ausfuͤhrung fuͤr das Kind mit keiner Gefahr ver-
bunden, und aus dieſen Gruͤnden wird dieſe Art ſeit Celsus
am allerhaͤufigſten, ja von Vielen (welches jedoch nicht zu bil-
ligen) ganz ausſchließend ausgeuͤbt. Man hat uͤbrigens hier-
bei noch zu unterſcheiden, ob beide Fuͤße zugleich in das Bek-
ken herabgefuͤhrt werden, oder ob nur einer herabgeleitet, der
andere aber am Leibe heraufgeſchlagen gelaſſen wird, endlich ob
man die untere Extremitaͤt des Rumpfs vom Kinde mit herauf-
geſchlagenen beiden Fuͤßen in das Becken herableitet. Bei der
Wendung uͤberhaupt aber iſt zu unterſcheiden, ob dieſelbe durch
die in den Uterus eingebrachte Hand, (und zwar durch dieſe
allein, oder durch Beihuͤlfe von Wendungsſtaͤbchen und Schlin-
gen) oder ob ſie durch aͤußere Manipulation, gewiße angeord-
nete Lagen der Kreiſenden u. ſ. w. bewerkſtelligt werde. —
Wir ſprechen zuerſt von der am haͤufigſten vorkommenden

a. Wendung auf die Fuͤße.
§. 1169.

Die naͤhere Beſtimmung der Faͤlle, wo das Unterneh-
men der Wendung auf die Fuͤße angezeigt iſt, bleibt der ſpe-
ciellen geburtshuͤlflichen Pathologie und Therapie uͤberlaßen;
hier ſind nur einige der allgemeinguͤltigſten Anzeigen und Ge-
genanzeigen zu erwaͤhnen. Zu den Anzeigen fuͤr die Wendung
auf die Fuͤße gehoͤrt aber 1) jede von den oben betrach-
teten ſechs natuͤrlichen Geburtslagen des Kindes
bedeutend abweichende Lage
, in ſofern naͤmlich das
Kind vollkommen oder wenigſtens viel uͤber die Haͤlfte ausge-
tragen iſt (indem Embryonen in jeder Lage durch das Becken
getrieben werden), und nicht etwa leichter und vortheilhafter

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[310/0334] §. 1168. Was hingegen die Wendung auf die Fuͤße betrifft, ſo wird dieſe durch keine auch noch ſo abweichende Lage des Kindes unmoͤglich, das Herabfuͤhren der Fuͤße ſelbſt, iſt bei geſchickter Ausfuͤhrung fuͤr das Kind mit keiner Gefahr ver- bunden, und aus dieſen Gruͤnden wird dieſe Art ſeit Celsus am allerhaͤufigſten, ja von Vielen (welches jedoch nicht zu bil- ligen) ganz ausſchließend ausgeuͤbt. Man hat uͤbrigens hier- bei noch zu unterſcheiden, ob beide Fuͤße zugleich in das Bek- ken herabgefuͤhrt werden, oder ob nur einer herabgeleitet, der andere aber am Leibe heraufgeſchlagen gelaſſen wird, endlich ob man die untere Extremitaͤt des Rumpfs vom Kinde mit herauf- geſchlagenen beiden Fuͤßen in das Becken herableitet. Bei der Wendung uͤberhaupt aber iſt zu unterſcheiden, ob dieſelbe durch die in den Uterus eingebrachte Hand, (und zwar durch dieſe allein, oder durch Beihuͤlfe von Wendungsſtaͤbchen und Schlin- gen) oder ob ſie durch aͤußere Manipulation, gewiße angeord- nete Lagen der Kreiſenden u. ſ. w. bewerkſtelligt werde. — Wir ſprechen zuerſt von der am haͤufigſten vorkommenden a. Wendung auf die Fuͤße. §. 1169. Die naͤhere Beſtimmung der Faͤlle, wo das Unterneh- men der Wendung auf die Fuͤße angezeigt iſt, bleibt der ſpe- ciellen geburtshuͤlflichen Pathologie und Therapie uͤberlaßen; hier ſind nur einige der allgemeinguͤltigſten Anzeigen und Ge- genanzeigen zu erwaͤhnen. Zu den Anzeigen fuͤr die Wendung auf die Fuͤße gehoͤrt aber 1) jede von den oben betrach- teten ſechs natuͤrlichen Geburtslagen des Kindes bedeutend abweichende Lage, in ſofern naͤmlich das Kind vollkommen oder wenigſtens viel uͤber die Haͤlfte ausge- tragen iſt (indem Embryonen in jeder Lage durch das Becken getrieben werden), und nicht etwa leichter und vortheilhafter

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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 310. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/334>, abgerufen am 25.04.2024.