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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820.

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dem in den vorigen §§ beschriebenen vorzüglich dadurch, daß
selten hier die Frucht ihre völlige Reife erreicht, sondern
meistentheils durch Zerreißung des abnormen Fruchthälters die
Schwangerschaft schon im zweiten, dritten oder vierten Monat
geendigt wird. Demungeachtet ist das Austragen des Kindes
auch hier nicht unmöglich, da z. B. von J. S. Saxtorph
bei einer tödtlich abgelaufenen Muttertrompetenschwangerschaft
ein reifes Kind in der Tuba gefunden wurde *); eben so
wie andern Theils auch bei Bauchhöhlenschwangerschaften es
nicht selten vorgekommen ist, daß die Ernährung des Kindes
schon in frühern Monaten unterbrochen wurde.

§. 1440.

Die Zufälle welche den mütterlichen Körper im Laufe
einer solchen Schwangerschaft betreffen, sind insgemein stür-
mischer als in den Bauchhöhlenschwangerschaften; die Un-
terleibsschmerzen treten früher und heftiger ein, sind hier
nach Heim **) oft mit einem eigenthümlichen Klagegeschrei
verbunden, obwohl die Erscheinungen auch hier sich keinesweges
gleich bleiben und unter gewissen Umständen die Schmerzen
allerdings minder beträchtlich seyn können ***). Die ungleiche
Anschwellung des Leibes ferner, und die unvollkommenen Entwick-
lungsvorgänge im Uterus (§. 1437) hat diese Schwangerschaft
ganz mit der Bauchschwangerschaft gemein. Zuweilen will man,
insbesondre bei der Muttertrompetenschwangerschaft, den Abgang
eines schwärzlichen Blutes bemerkt haben. Daß sich übrigens
Verwachsungen des abnormen Fruchthälters mit andern Organen,
weitere Ausbildung desselben (wobei die Muttertrompete z. B.
eine mehr dem Uterus ähnliche Struktur annimmt), Entzün-
dungen, ja brandiger Zustand desselben entwickeln können, hat die
Erfahrung mehreremale bewiesen.


*) Acta Reg. Societat. med. Havniens. Vol. V.
**) s. Horn's Archiv für medicinische Erfahrung 1812. 1. Hft.
***) In einem von mir beobachteten Falle einer nach 6 wöchentlicher
Dauer durch Ruptur geendigten Graviditas tubaria hatte die Frau
durchaus bis zur Zerreißung keine besondern Zufälle erlitten.

dem in den vorigen §§ beſchriebenen vorzuͤglich dadurch, daß
ſelten hier die Frucht ihre voͤllige Reife erreicht, ſondern
meiſtentheils durch Zerreißung des abnormen Fruchthaͤlters die
Schwangerſchaft ſchon im zweiten, dritten oder vierten Monat
geendigt wird. Demungeachtet iſt das Austragen des Kindes
auch hier nicht unmoͤglich, da z. B. von J. S. Saxtorph
bei einer toͤdtlich abgelaufenen Muttertrompetenſchwangerſchaft
ein reifes Kind in der Tuba gefunden wurde *); eben ſo
wie andern Theils auch bei Bauchhoͤhlenſchwangerſchaften es
nicht ſelten vorgekommen iſt, daß die Ernaͤhrung des Kindes
ſchon in fruͤhern Monaten unterbrochen wurde.

§. 1440.

Die Zufaͤlle welche den muͤtterlichen Koͤrper im Laufe
einer ſolchen Schwangerſchaft betreffen, ſind insgemein ſtuͤr-
miſcher als in den Bauchhoͤhlenſchwangerſchaften; die Un-
terleibsſchmerzen treten fruͤher und heftiger ein, ſind hier
nach Heim **) oft mit einem eigenthuͤmlichen Klagegeſchrei
verbunden, obwohl die Erſcheinungen auch hier ſich keinesweges
gleich bleiben und unter gewiſſen Umſtaͤnden die Schmerzen
allerdings minder betraͤchtlich ſeyn koͤnnen ***). Die ungleiche
Anſchwellung des Leibes ferner, und die unvollkommenen Entwick-
lungsvorgaͤnge im Uterus (§. 1437) hat dieſe Schwangerſchaft
ganz mit der Bauchſchwangerſchaft gemein. Zuweilen will man,
insbeſondre bei der Muttertrompetenſchwangerſchaft, den Abgang
eines ſchwaͤrzlichen Blutes bemerkt haben. Daß ſich uͤbrigens
Verwachſungen des abnormen Fruchthaͤlters mit andern Organen,
weitere Ausbildung deſſelben (wobei die Muttertrompete z. B.
eine mehr dem Uterus aͤhnliche Struktur annimmt), Entzuͤn-
dungen, ja brandiger Zuſtand deſſelben entwickeln koͤnnen, hat die
Erfahrung mehreremale bewieſen.


*) Acta Reg. Societat. med. Havniens. Vol. V.
**) ſ. Horn’s Archiv fuͤr mediciniſche Erfahrung 1812. 1. Hft.
***) In einem von mir beobachteten Falle einer nach 6 woͤchentlicher
Dauer durch Ruptur geendigten Graviditas tubaria hatte die Frau
durchaus bis zur Zerreißung keine beſondern Zufaͤlle erlitten.
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[470/0496] dem in den vorigen §§ beſchriebenen vorzuͤglich dadurch, daß ſelten hier die Frucht ihre voͤllige Reife erreicht, ſondern meiſtentheils durch Zerreißung des abnormen Fruchthaͤlters die Schwangerſchaft ſchon im zweiten, dritten oder vierten Monat geendigt wird. Demungeachtet iſt das Austragen des Kindes auch hier nicht unmoͤglich, da z. B. von J. S. Saxtorph bei einer toͤdtlich abgelaufenen Muttertrompetenſchwangerſchaft ein reifes Kind in der Tuba gefunden wurde *); eben ſo wie andern Theils auch bei Bauchhoͤhlenſchwangerſchaften es nicht ſelten vorgekommen iſt, daß die Ernaͤhrung des Kindes ſchon in fruͤhern Monaten unterbrochen wurde. §. 1440. Die Zufaͤlle welche den muͤtterlichen Koͤrper im Laufe einer ſolchen Schwangerſchaft betreffen, ſind insgemein ſtuͤr- miſcher als in den Bauchhoͤhlenſchwangerſchaften; die Un- terleibsſchmerzen treten fruͤher und heftiger ein, ſind hier nach Heim **) oft mit einem eigenthuͤmlichen Klagegeſchrei verbunden, obwohl die Erſcheinungen auch hier ſich keinesweges gleich bleiben und unter gewiſſen Umſtaͤnden die Schmerzen allerdings minder betraͤchtlich ſeyn koͤnnen ***). Die ungleiche Anſchwellung des Leibes ferner, und die unvollkommenen Entwick- lungsvorgaͤnge im Uterus (§. 1437) hat dieſe Schwangerſchaft ganz mit der Bauchſchwangerſchaft gemein. Zuweilen will man, insbeſondre bei der Muttertrompetenſchwangerſchaft, den Abgang eines ſchwaͤrzlichen Blutes bemerkt haben. Daß ſich uͤbrigens Verwachſungen des abnormen Fruchthaͤlters mit andern Organen, weitere Ausbildung deſſelben (wobei die Muttertrompete z. B. eine mehr dem Uterus aͤhnliche Struktur annimmt), Entzuͤn- dungen, ja brandiger Zuſtand deſſelben entwickeln koͤnnen, hat die Erfahrung mehreremale bewieſen. *) Acta Reg. Societat. med. Havniens. Vol. V. **) ſ. Horn’s Archiv fuͤr mediciniſche Erfahrung 1812. 1. Hft. ***) In einem von mir beobachteten Falle einer nach 6 woͤchentlicher Dauer durch Ruptur geendigten Graviditas tubaria hatte die Frau durchaus bis zur Zerreißung keine beſondern Zufaͤlle erlitten.

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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 470. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/496>, abgerufen am 19.04.2024.