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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820.

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V.
Regelwidrigkeiten am Kinde.
1.
Von der regelwidrigen Bildung desselben.
§. 1522.

Es gehört hierher zuvörderst bei übrigens regelmäßiger
Bildung die zu beträchtliche oder die zu geringe
Größe des Kindes
. Was die erstere betrifft, so wird
sie die Folge entweder ungewöhnlich reichlicher Ernährung in
der gewöhnlichen Schwangerschaftszeit seyn, oder bei Spätge-
burten bemerkt werden. In jedem Falle kann dadurch ein
Mißverhältniß zum Becken entstehen, wodurch letzteres relativ
zu enge erscheint, folglich die bei engem Becken gewöhnlich
vorkommende schwere Geburt eintreten kann, und dann die-
selben Hülfsmittel der Kunst, wie beim engen Becken, eintre-
ten müssen. Es sind deßhalb nur die Zeichen eines sehr
großen Kindes hier noch zu erwähnen: -- Es gehört dahin:
der sehr stark ausgedehnte Unterleib ohne Zeichen des vielen
Fruchtwassers oder von Zwillingen, der sehr fest und schwer
auf dem Becken aufliegende Kopf, oder die Größe anderer
innerlich fühlbaren Kindestheile, die verknöcherten Näthe und
Fontanellen, und die besondere Festigkeit der Kopfknochen.

§. 1523.

Die abnorme Kleinheit des Kindes, eine Folge nicht
beendigter Schwangerschaftszeit, oder zu dürftiger Ernährung
des Fetus, wird einen sehr raschen Geburtsverlauf, und so-
mit manche der beim zu weiten Becken namhaft gemachten
Nachtheile veranlassen können. Die Zeichen eines zu klei-
nen Kindes werden aus dem geringern Umfange des Leibes,
den kleinen etwa fühlbaren Gliedern des Kindes, dem wenn
auch schon im Becken stehenden, dennoch beweglich bleibenden

V.
Regelwidrigkeiten am Kinde.
1.
Von der regelwidrigen Bildung deſſelben.
§. 1522.

Es gehoͤrt hierher zuvoͤrderſt bei uͤbrigens regelmaͤßiger
Bildung die zu betraͤchtliche oder die zu geringe
Groͤße des Kindes
. Was die erſtere betrifft, ſo wird
ſie die Folge entweder ungewoͤhnlich reichlicher Ernaͤhrung in
der gewoͤhnlichen Schwangerſchaftszeit ſeyn, oder bei Spaͤtge-
burten bemerkt werden. In jedem Falle kann dadurch ein
Mißverhaͤltniß zum Becken entſtehen, wodurch letzteres relativ
zu enge erſcheint, folglich die bei engem Becken gewoͤhnlich
vorkommende ſchwere Geburt eintreten kann, und dann die-
ſelben Huͤlfsmittel der Kunſt, wie beim engen Becken, eintre-
ten muͤſſen. Es ſind deßhalb nur die Zeichen eines ſehr
großen Kindes hier noch zu erwaͤhnen: — Es gehoͤrt dahin:
der ſehr ſtark ausgedehnte Unterleib ohne Zeichen des vielen
Fruchtwaſſers oder von Zwillingen, der ſehr feſt und ſchwer
auf dem Becken aufliegende Kopf, oder die Groͤße anderer
innerlich fuͤhlbaren Kindestheile, die verknoͤcherten Naͤthe und
Fontanellen, und die beſondere Feſtigkeit der Kopfknochen.

§. 1523.

Die abnorme Kleinheit des Kindes, eine Folge nicht
beendigter Schwangerſchaftszeit, oder zu duͤrftiger Ernaͤhrung
des Fetus, wird einen ſehr raſchen Geburtsverlauf, und ſo-
mit manche der beim zu weiten Becken namhaft gemachten
Nachtheile veranlaſſen koͤnnen. Die Zeichen eines zu klei-
nen Kindes werden aus dem geringern Umfange des Leibes,
den kleinen etwa fuͤhlbaren Gliedern des Kindes, dem wenn
auch ſchon im Becken ſtehenden, dennoch beweglich bleibenden

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[520/0546] V. Regelwidrigkeiten am Kinde. 1. Von der regelwidrigen Bildung deſſelben. §. 1522. Es gehoͤrt hierher zuvoͤrderſt bei uͤbrigens regelmaͤßiger Bildung die zu betraͤchtliche oder die zu geringe Groͤße des Kindes. Was die erſtere betrifft, ſo wird ſie die Folge entweder ungewoͤhnlich reichlicher Ernaͤhrung in der gewoͤhnlichen Schwangerſchaftszeit ſeyn, oder bei Spaͤtge- burten bemerkt werden. In jedem Falle kann dadurch ein Mißverhaͤltniß zum Becken entſtehen, wodurch letzteres relativ zu enge erſcheint, folglich die bei engem Becken gewoͤhnlich vorkommende ſchwere Geburt eintreten kann, und dann die- ſelben Huͤlfsmittel der Kunſt, wie beim engen Becken, eintre- ten muͤſſen. Es ſind deßhalb nur die Zeichen eines ſehr großen Kindes hier noch zu erwaͤhnen: — Es gehoͤrt dahin: der ſehr ſtark ausgedehnte Unterleib ohne Zeichen des vielen Fruchtwaſſers oder von Zwillingen, der ſehr feſt und ſchwer auf dem Becken aufliegende Kopf, oder die Groͤße anderer innerlich fuͤhlbaren Kindestheile, die verknoͤcherten Naͤthe und Fontanellen, und die beſondere Feſtigkeit der Kopfknochen. §. 1523. Die abnorme Kleinheit des Kindes, eine Folge nicht beendigter Schwangerſchaftszeit, oder zu duͤrftiger Ernaͤhrung des Fetus, wird einen ſehr raſchen Geburtsverlauf, und ſo- mit manche der beim zu weiten Becken namhaft gemachten Nachtheile veranlaſſen koͤnnen. Die Zeichen eines zu klei- nen Kindes werden aus dem geringern Umfange des Leibes, den kleinen etwa fuͤhlbaren Gliedern des Kindes, dem wenn auch ſchon im Becken ſtehenden, dennoch beweglich bleibenden

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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 520. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/546>, abgerufen am 25.04.2024.