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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752.

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v. d. Begebenheiten der moral. Dinge.
geschiehet, wenn der Menschen, die ihr Wille
vereiniget hatte, weniger werden. Hievon aber
ist die Verbesserung und Verschlimmerung
der Dinge wohl zu unterscheiden; denn es folgt
eben nicht, daß wenn eine Sache sich ausbreitet,
daß sie darum besser wird, oder daß die Abnah-
me derer, die daran Theil nehmen, allemahl die
Sache verschlimmere. Meistens werden Kün-
ste,
wenn sie allgemein werden, durch Stümper,
Betrüger, und andere Fehler eintzelner Menschen,
theils verächtlich, theils verfälscht, und verfallen
wohl gar durch die Menge.

§. 15.
Auf sichern Fusse stehen.

Eine Sache kommt zu ihrer Consistentz, oder
wird auf einen sichern Fuß gesetzet, wenn die
Unternehmung gewisser Personen einige gerechte
Macht bekommt; denn ohne Macht kan es mit
jeder Sache täglich und stündlich aus werden.
Dahingegen Dinge, welche Fürsten anfangen,
gar bald zur Consistentz kommen, und auf einen
sichern Fuß pflegen gesetzt zu werden; bey Unter-
nehmungen der Privatleute hat es Noth, daß et-
was jemahls auf einen sichern Fuß gesetzt wird,
wo nicht die Macht des Landes, oder des Landes-
herrn, darzu kommt, welches durch so genannte
Privilegia und Stifftungen geschiehet. Das
Wort gerechte Macht nehmen wir hier nicht
eben so genau, sondern so wie es im gemeinen
Leben genommen wird, da nur erfodert wird, daß
keine offenbare Ungerechtigkeit und Gewaltthätig-

keit
E 3

v. d. Begebenheiten der moral. Dinge.
geſchiehet, wenn der Menſchen, die ihr Wille
vereiniget hatte, weniger werden. Hievon aber
iſt die Verbeſſerung und Verſchlimmerung
der Dinge wohl zu unterſcheiden; denn es folgt
eben nicht, daß wenn eine Sache ſich ausbreitet,
daß ſie darum beſſer wird, oder daß die Abnah-
me derer, die daran Theil nehmen, allemahl die
Sache verſchlimmere. Meiſtens werden Kuͤn-
ſte,
wenn ſie allgemein werden, durch Stuͤmper,
Betruͤger, und andere Fehler eintzelner Menſchen,
theils veraͤchtlich, theils verfaͤlſcht, und verfallen
wohl gar durch die Menge.

§. 15.
Auf ſichern Fuſſe ſtehen.

Eine Sache kommt zu ihrer Conſiſtentz, oder
wird auf einen ſichern Fuß geſetzet, wenn die
Unternehmung gewiſſer Perſonen einige gerechte
Macht bekommt; denn ohne Macht kan es mit
jeder Sache taͤglich und ſtuͤndlich aus werden.
Dahingegen Dinge, welche Fuͤrſten anfangen,
gar bald zur Conſiſtentz kommen, und auf einen
ſichern Fuß pflegen geſetzt zu werden; bey Unter-
nehmungen der Privatleute hat es Noth, daß et-
was jemahls auf einen ſichern Fuß geſetzt wird,
wo nicht die Macht des Landes, oder des Landes-
herrn, darzu kommt, welches durch ſo genannte
Privilegia und Stifftungen geſchiehet. Das
Wort gerechte Macht nehmen wir hier nicht
eben ſo genau, ſondern ſo wie es im gemeinen
Leben genommen wird, da nur erfodert wird, daß
keine offenbare Ungerechtigkeit und Gewaltthaͤtig-

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[69/0105] v. d. Begebenheiten der moral. Dinge. geſchiehet, wenn der Menſchen, die ihr Wille vereiniget hatte, weniger werden. Hievon aber iſt die Verbeſſerung und Verſchlimmerung der Dinge wohl zu unterſcheiden; denn es folgt eben nicht, daß wenn eine Sache ſich ausbreitet, daß ſie darum beſſer wird, oder daß die Abnah- me derer, die daran Theil nehmen, allemahl die Sache verſchlimmere. Meiſtens werden Kuͤn- ſte, wenn ſie allgemein werden, durch Stuͤmper, Betruͤger, und andere Fehler eintzelner Menſchen, theils veraͤchtlich, theils verfaͤlſcht, und verfallen wohl gar durch die Menge. §. 15. Auf ſichern Fuſſe ſtehen. Eine Sache kommt zu ihrer Conſiſtentz, oder wird auf einen ſichern Fuß geſetzet, wenn die Unternehmung gewiſſer Perſonen einige gerechte Macht bekommt; denn ohne Macht kan es mit jeder Sache taͤglich und ſtuͤndlich aus werden. Dahingegen Dinge, welche Fuͤrſten anfangen, gar bald zur Conſiſtentz kommen, und auf einen ſichern Fuß pflegen geſetzt zu werden; bey Unter- nehmungen der Privatleute hat es Noth, daß et- was jemahls auf einen ſichern Fuß geſetzt wird, wo nicht die Macht des Landes, oder des Landes- herrn, darzu kommt, welches durch ſo genannte Privilegia und Stifftungen geſchiehet. Das Wort gerechte Macht nehmen wir hier nicht eben ſo genau, ſondern ſo wie es im gemeinen Leben genommen wird, da nur erfodert wird, daß keine offenbare Ungerechtigkeit und Gewaltthaͤtig- keit E 3

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Zitationshilfe: Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/105>, abgerufen am 24.04.2024.