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Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834.

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d) Wenn die Form in der Aufstellung der Streitkräfte
von zu großen Nachtheilen begleitet ist.
e) Wenn er überrascht oder gar überfallen wird, also
nicht Zeit hat seine Anordnungen zu treffen, seine
Maßregeln gehörig zu entwickeln.
f) Wenn er gewahr wird daß sein Gegner ihm in der
Zahl zu sehr überlegen ist.
g) Wenn er gewahr wird daß sein Gegner ihm an
moralischen Kräften zu sehr überlegen ist.

5. In allen diesen Fällen kann ein Feldherr vermocht
werden das Gefecht aufzugeben, weil er keine Hoffnung
zur bessern Wendung hat, sondern Schlimmeres befürchtet
als schon eingetreten ist.

6. Ohne einen dieser Gründe wäre ein Rückzug nicht
motivirt, kann also nicht der Entschluß des Feldherrn
oder Befehlshabers sein.

7. Aber der Rückzug kann ohne seinen Willen fak-
tisch geschehen:

a) Wenn die Truppen aus Mangel an Muth oder
gutem Willen davongehen.
b) Wenn der Schrecken sie vertreibt.

8. Unter diesen Umständen kann gegen den Willen
des Befehlshabers und selbst bei vortheilhaften Resultaten,
welche aus den übrigen von a bis f berührten Verhält-
nissen hervorgehen mögen, der Sieg des Gegners aner-
kannt werden.

9. Dieser Fall kann und muß bei kleinen Haufen
oft vorkommen. Die geringe Dauer des ganzen Aktes
läßt da dem Befehlshaber oft kaum Zeit einen Entschluß
zu fassen.

10a. Bei großen Massen aber kann sich dieser Fall
nur bei den Theilen ereignen, nicht wohl beim Ganzen.

d) Wenn die Form in der Aufſtellung der Streitkraͤfte
von zu großen Nachtheilen begleitet iſt.
e) Wenn er uͤberraſcht oder gar uͤberfallen wird, alſo
nicht Zeit hat ſeine Anordnungen zu treffen, ſeine
Maßregeln gehoͤrig zu entwickeln.
f) Wenn er gewahr wird daß ſein Gegner ihm in der
Zahl zu ſehr uͤberlegen iſt.
g) Wenn er gewahr wird daß ſein Gegner ihm an
moraliſchen Kraͤften zu ſehr uͤberlegen iſt.

5. In allen dieſen Faͤllen kann ein Feldherr vermocht
werden das Gefecht aufzugeben, weil er keine Hoffnung
zur beſſern Wendung hat, ſondern Schlimmeres befuͤrchtet
als ſchon eingetreten iſt.

6. Ohne einen dieſer Gruͤnde waͤre ein Ruͤckzug nicht
motivirt, kann alſo nicht der Entſchluß des Feldherrn
oder Befehlshabers ſein.

7. Aber der Ruͤckzug kann ohne ſeinen Willen fak-
tiſch geſchehen:

a) Wenn die Truppen aus Mangel an Muth oder
gutem Willen davongehen.
b) Wenn der Schrecken ſie vertreibt.

8. Unter dieſen Umſtaͤnden kann gegen den Willen
des Befehlshabers und ſelbſt bei vortheilhaften Reſultaten,
welche aus den uͤbrigen von a bis f beruͤhrten Verhaͤlt-
niſſen hervorgehen moͤgen, der Sieg des Gegners aner-
kannt werden.

9. Dieſer Fall kann und muß bei kleinen Haufen
oft vorkommen. Die geringe Dauer des ganzen Aktes
laͤßt da dem Befehlshaber oft kaum Zeit einen Entſchluß
zu faſſen.

10a. Bei großen Maſſen aber kann ſich dieſer Fall
nur bei den Theilen ereignen, nicht wohl beim Ganzen.

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[282/0296] d) Wenn die Form in der Aufſtellung der Streitkraͤfte von zu großen Nachtheilen begleitet iſt. e) Wenn er uͤberraſcht oder gar uͤberfallen wird, alſo nicht Zeit hat ſeine Anordnungen zu treffen, ſeine Maßregeln gehoͤrig zu entwickeln. f) Wenn er gewahr wird daß ſein Gegner ihm in der Zahl zu ſehr uͤberlegen iſt. g) Wenn er gewahr wird daß ſein Gegner ihm an moraliſchen Kraͤften zu ſehr uͤberlegen iſt. 5. In allen dieſen Faͤllen kann ein Feldherr vermocht werden das Gefecht aufzugeben, weil er keine Hoffnung zur beſſern Wendung hat, ſondern Schlimmeres befuͤrchtet als ſchon eingetreten iſt. 6. Ohne einen dieſer Gruͤnde waͤre ein Ruͤckzug nicht motivirt, kann alſo nicht der Entſchluß des Feldherrn oder Befehlshabers ſein. 7. Aber der Ruͤckzug kann ohne ſeinen Willen fak- tiſch geſchehen: a) Wenn die Truppen aus Mangel an Muth oder gutem Willen davongehen. b) Wenn der Schrecken ſie vertreibt. 8. Unter dieſen Umſtaͤnden kann gegen den Willen des Befehlshabers und ſelbſt bei vortheilhaften Reſultaten, welche aus den uͤbrigen von a bis f beruͤhrten Verhaͤlt- niſſen hervorgehen moͤgen, der Sieg des Gegners aner- kannt werden. 9. Dieſer Fall kann und muß bei kleinen Haufen oft vorkommen. Die geringe Dauer des ganzen Aktes laͤßt da dem Befehlshaber oft kaum Zeit einen Entſchluß zu faſſen. 10a. Bei großen Maſſen aber kann ſich dieſer Fall nur bei den Theilen ereignen, nicht wohl beim Ganzen.

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Zitationshilfe: Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clausewitz_krieg03_1834/296>, abgerufen am 16.04.2024.