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Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834.

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b) Indem sie in allen diesen Punkten Vortheile erhal-
ten die sie benutzen wollen.

111. Die Folge ist daß oft unwillkührlich oft mehr
oder weniger absichtlich ein Feuergefecht in ein Handge-
fecht und umgekehrt das letztere in das erstere überge-
hen wird.

112. Die Aufgabe ist dann diese Veränderungen in
den Plan des Ganzen einzupassen, indem sie:

a) im Fall des Nachtheils auf eine oder die andere
Weise gut gemacht;
b) im Fall des Vortheils so weit benutzt werden als
ohne Gefahr eines Umschlagens geschehen kann.

113. Es ist also die absichtliche und unabsichtliche
Vereinzelung des Gesammtgefechts in mehr oder weniger
selbstständige Theilgefechte, welche einen Wechsel der Ge-
fechtsformen, sowohl von Handgefecht und Feuergefecht,
als von Angriff und Vertheidigung innerhalb des Ge-
sammtgefechts hervorbringt.

114. Jetzt bleibt in dieser Beziehung noch das
Ganze zu betrachten.

Das Gefecht besteht aus zwei Akten, dem Zerstörungs- und
dem Entscheidungsakt
.

115 a. Aus dem Feuergefecht mit seinem Zerstörungs-
prinzip und aus dem Handgefecht mit seinem Vertrei-
bungsprinzip gehen nach Nr. 36. für das partielle Ge-
fecht zwei verschiedene Akte hervor: ein Zerstörungsakt
und ein Entscheidungsakt.

115 b. Je kleiner die Massen sind, um so mehr wer-
den diese beiden Akte aus einem einfachen Feuergefecht und
einem einfachen Handgefecht bestehen.

116. Je größer die Massen werden, um so mehr

b) Indem ſie in allen dieſen Punkten Vortheile erhal-
ten die ſie benutzen wollen.

111. Die Folge iſt daß oft unwillkuͤhrlich oft mehr
oder weniger abſichtlich ein Feuergefecht in ein Handge-
fecht und umgekehrt das letztere in das erſtere uͤberge-
hen wird.

112. Die Aufgabe iſt dann dieſe Veraͤnderungen in
den Plan des Ganzen einzupaſſen, indem ſie:

a) im Fall des Nachtheils auf eine oder die andere
Weiſe gut gemacht;
b) im Fall des Vortheils ſo weit benutzt werden als
ohne Gefahr eines Umſchlagens geſchehen kann.

113. Es iſt alſo die abſichtliche und unabſichtliche
Vereinzelung des Geſammtgefechts in mehr oder weniger
ſelbſtſtaͤndige Theilgefechte, welche einen Wechſel der Ge-
fechtsformen, ſowohl von Handgefecht und Feuergefecht,
als von Angriff und Vertheidigung innerhalb des Ge-
ſammtgefechts hervorbringt.

114. Jetzt bleibt in dieſer Beziehung noch das
Ganze zu betrachten.

Das Gefecht beſteht aus zwei Akten, dem Zerſtörungs- und
dem Entſcheidungsakt
.

115 a. Aus dem Feuergefecht mit ſeinem Zerſtoͤrungs-
prinzip und aus dem Handgefecht mit ſeinem Vertrei-
bungsprinzip gehen nach Nr. 36. fuͤr das partielle Ge-
fecht zwei verſchiedene Akte hervor: ein Zerſtoͤrungsakt
und ein Entſcheidungsakt.

115 b. Je kleiner die Maſſen ſind, um ſo mehr wer-
den dieſe beiden Akte aus einem einfachen Feuergefecht und
einem einfachen Handgefecht beſtehen.

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[301/0315] b) Indem ſie in allen dieſen Punkten Vortheile erhal- ten die ſie benutzen wollen. 111. Die Folge iſt daß oft unwillkuͤhrlich oft mehr oder weniger abſichtlich ein Feuergefecht in ein Handge- fecht und umgekehrt das letztere in das erſtere uͤberge- hen wird. 112. Die Aufgabe iſt dann dieſe Veraͤnderungen in den Plan des Ganzen einzupaſſen, indem ſie: a) im Fall des Nachtheils auf eine oder die andere Weiſe gut gemacht; b) im Fall des Vortheils ſo weit benutzt werden als ohne Gefahr eines Umſchlagens geſchehen kann. 113. Es iſt alſo die abſichtliche und unabſichtliche Vereinzelung des Geſammtgefechts in mehr oder weniger ſelbſtſtaͤndige Theilgefechte, welche einen Wechſel der Ge- fechtsformen, ſowohl von Handgefecht und Feuergefecht, als von Angriff und Vertheidigung innerhalb des Ge- ſammtgefechts hervorbringt. 114. Jetzt bleibt in dieſer Beziehung noch das Ganze zu betrachten. Das Gefecht beſteht aus zwei Akten, dem Zerſtörungs- und dem Entſcheidungsakt. 115 a. Aus dem Feuergefecht mit ſeinem Zerſtoͤrungs- prinzip und aus dem Handgefecht mit ſeinem Vertrei- bungsprinzip gehen nach Nr. 36. fuͤr das partielle Ge- fecht zwei verſchiedene Akte hervor: ein Zerſtoͤrungsakt und ein Entſcheidungsakt. 115 b. Je kleiner die Maſſen ſind, um ſo mehr wer- den dieſe beiden Akte aus einem einfachen Feuergefecht und einem einfachen Handgefecht beſtehen. 116. Je groͤßer die Maſſen werden, um ſo mehr

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Zitationshilfe: Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834, S. 301. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clausewitz_krieg03_1834/315>, abgerufen am 29.03.2024.