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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804.

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Offenbarung im weitern Sinne, eine Offenbarung Gottes p1c_XVII.002
als eines gesetzlichen Urwesens, die in unserm p1c_XVII.003
Gemüthe geschieht. Alles was nun nothwendig aus p1c_XVII.004
dem evidenten Daseyn eines solchen gesetzlichen Urwesens p1c_XVII.005
folgt, heißt ideales Wissen, und kann einen Jmperativ p1c_XVII.006
oder Gewissenssatz als Hauptaxiom an der Spitze haben. p1c_XVII.007
So folgt aus der Evidenz, daß uns ein absolutnothwendiges p1c_XVII.008
Wesen in seine Einheit aufnehmen und durch p1c_XVII.009
uns gesetzmäßige Erscheinungen hervorbringen will, um uns p1c_XVII.010
zum Bewußtseyn des gesetzlichen Daseyns zu erheben: 1) p1c_XVII.011
Daß Gott eine Erscheinungswelt wolle, die seiner Jdealität p1c_XVII.012
gemäß sey. 2) Daß es ihm möglich sey, sie hervorzubringen. p1c_XVII.013
Denn was absolutnothwendig gefordert p1c_XVII.014
wird, muß möglich seyn. 3) Daß es uns möglich, und p1c_XVII.015
für uns Bedürfniß seyn müsse, uns des gesetzlichen Daseyns p1c_XVII.016
oder der Jdealität mittelst der Erscheinungen bewußt p1c_XVII.017
zu werden, d. h. das göttliche in der objektiven Erscheinungswelt p1c_XVII.018
anzuschaun. Kurz der höhere Zweck unsers p1c_XVII.019
Handelns und Seyns, Anschauung des Göttlichen muß p1c_XVII.020
möglich seyn. Hierzu bedarf es keines sogenannten Vernunftglaubens, p1c_XVII.021
das wissen wir. Weil nun die p1c_XVII.022
Jdealität oder gesetzliche Form kein innerhalb der p1c_XVII.023
Sphäre von Begriffen vollendbarer Gegenstand seyn kann,

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Offenbarung im weitern Sinne, eine Offenbarung Gottes p1c_XVII.002
als eines gesetzlichen Urwesens, die in unserm p1c_XVII.003
Gemüthe geschieht. Alles was nun nothwendig aus p1c_XVII.004
dem evidenten Daseyn eines solchen gesetzlichen Urwesens p1c_XVII.005
folgt, heißt ideales Wissen, und kann einen Jmperativ p1c_XVII.006
oder Gewissenssatz als Hauptaxiom an der Spitze haben. p1c_XVII.007
So folgt aus der Evidenz, daß uns ein absolutnothwendiges p1c_XVII.008
Wesen in seine Einheit aufnehmen und durch p1c_XVII.009
uns gesetzmäßige Erscheinungen hervorbringen will, um uns p1c_XVII.010
zum Bewußtseyn des gesetzlichen Daseyns zu erheben: 1) p1c_XVII.011
Daß Gott eine Erscheinungswelt wolle, die seiner Jdealität p1c_XVII.012
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Denn was absolutnothwendig gefordert p1c_XVII.014
wird, muß möglich seyn. 3) Daß es uns möglich, und p1c_XVII.015
für uns Bedürfniß seyn müsse, uns des gesetzlichen Daseyns p1c_XVII.016
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Handelns und Seyns, Anschauung des Göttlichen muß p1c_XVII.020
möglich seyn. Hierzu bedarf es keines sogenannten Vernunftglaubens, p1c_XVII.021
das wissen wir. Weil nun die p1c_XVII.022
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[RXVII/0021] p1c_XVII.001 Offenbarung im weitern Sinne, eine Offenbarung Gottes p1c_XVII.002 als eines gesetzlichen Urwesens, die in unserm p1c_XVII.003 Gemüthe geschieht. Alles was nun nothwendig aus p1c_XVII.004 dem evidenten Daseyn eines solchen gesetzlichen Urwesens p1c_XVII.005 folgt, heißt ideales Wissen, und kann einen Jmperativ p1c_XVII.006 oder Gewissenssatz als Hauptaxiom an der Spitze haben. p1c_XVII.007 So folgt aus der Evidenz, daß uns ein absolutnothwendiges p1c_XVII.008 Wesen in seine Einheit aufnehmen und durch p1c_XVII.009 uns gesetzmäßige Erscheinungen hervorbringen will, um uns p1c_XVII.010 zum Bewußtseyn des gesetzlichen Daseyns zu erheben: 1) p1c_XVII.011 Daß Gott eine Erscheinungswelt wolle, die seiner Jdealität p1c_XVII.012 gemäß sey. 2) Daß es ihm möglich sey, sie hervorzubringen. p1c_XVII.013 Denn was absolutnothwendig gefordert p1c_XVII.014 wird, muß möglich seyn. 3) Daß es uns möglich, und p1c_XVII.015 für uns Bedürfniß seyn müsse, uns des gesetzlichen Daseyns p1c_XVII.016 oder der Jdealität mittelst der Erscheinungen bewußt p1c_XVII.017 zu werden, d. h. das göttliche in der objektiven Erscheinungswelt p1c_XVII.018 anzuschaun. Kurz der höhere Zweck unsers p1c_XVII.019 Handelns und Seyns, Anschauung des Göttlichen muß p1c_XVII.020 möglich seyn. Hierzu bedarf es keines sogenannten Vernunftglaubens, p1c_XVII.021 das wissen wir. Weil nun die p1c_XVII.022 Jdealität oder gesetzliche Form kein innerhalb der p1c_XVII.023 Sphäre von Begriffen vollendbarer Gegenstand seyn kann,

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Zitationshilfe: Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804, S. RXVII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik01_1804/21>, abgerufen am 25.04.2024.