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Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896.

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Arbeit des Gatten und Vaters zu thun übrig geblieben ist.
Jndessen immer nur dort, wo ein Familienhaushalt begründet
ist. Da, wo ein Weib in dessen Bereich keinen Platz findet,
wo sie ihn noch nicht oder nicht mehr findet, da ist jenes Jdeal
für sie ein abstractes Ziel, welches für sie zunächst oder über-
haupt unfruchtbar ist. Der gleiche Fall liegt dann vor, wenn
der Erwerb des Mannes dem Familienhaushalt nicht die zu-
reichenden Unterhaltsmittel zuzuführen vermag. Hier wird die
ergänzende Erwerbsthätigkeit der Frau, der Töchter helfen
müssen, und die abstracte Vorstellung, daß diese weibliche Er-
werbsthätigkeit mittelbar der Familiengründung anderer Männer
entgegenwirke, kann sie nicht entschädigen für die concreten
Mittel des unmittelbaren Lebensbedarfes.

Es ist die gleiche Frage, welche durch die große Masse der
längst - und leider! - gewohnheitsmäßigen Frauenarbeit
niederer Art hindurchgeht. Die Erscheinungen dieser Kategorie
sind viel beklagenswerther, als jene anderen; und dennoch kann
ihnen, um jenes abstracten Jdeals willen, nicht entgegengetreten
werden. Das, was thatsächlich die reformirende Gesetzgebung
thut, beschränkt sich auf die Beseitigung gewisser Auswüchse,
übermäßiger Arbeitsdauer, Nachtarbeit u. dgl. - Der Kern
des Zustandes bleibt unangetastet, weil es vernünftigerweise un-
möglich ist, ihn aufzuheben.

VI.

Man hat neuerdings, sei es um zu zeigen, was bereits
vorhanden ist, sei es um zu lehren oder zu warnen, Ueberschau

Arbeit des Gatten und Vaters zu thun übrig geblieben ist.
Jndessen immer nur dort, wo ein Familienhaushalt begründet
ist. Da, wo ein Weib in dessen Bereich keinen Platz findet,
wo sie ihn noch nicht oder nicht mehr findet, da ist jenes Jdeal
für sie ein abstractes Ziel, welches für sie zunächst oder über-
haupt unfruchtbar ist. Der gleiche Fall liegt dann vor, wenn
der Erwerb des Mannes dem Familienhaushalt nicht die zu-
reichenden Unterhaltsmittel zuzuführen vermag. Hier wird die
ergänzende Erwerbsthätigkeit der Frau, der Töchter helfen
müssen, und die abstracte Vorstellung, daß diese weibliche Er-
werbsthätigkeit mittelbar der Familiengründung anderer Männer
entgegenwirke, kann sie nicht entschädigen für die concreten
Mittel des unmittelbaren Lebensbedarfes.

Es ist die gleiche Frage, welche durch die große Masse der
längst – und leider! – gewohnheitsmäßigen Frauenarbeit
niederer Art hindurchgeht. Die Erscheinungen dieser Kategorie
sind viel beklagenswerther, als jene anderen; und dennoch kann
ihnen, um jenes abstracten Jdeals willen, nicht entgegengetreten
werden. Das, was thatsächlich die reformirende Gesetzgebung
thut, beschränkt sich auf die Beseitigung gewisser Auswüchse,
übermäßiger Arbeitsdauer, Nachtarbeit u. dgl. – Der Kern
des Zustandes bleibt unangetastet, weil es vernünftigerweise un-
möglich ist, ihn aufzuheben.

VI.

Man hat neuerdings, sei es um zu zeigen, was bereits
vorhanden ist, sei es um zu lehren oder zu warnen, Ueberschau

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[158/0174] Arbeit des Gatten und Vaters zu thun übrig geblieben ist. Jndessen immer nur dort, wo ein Familienhaushalt begründet ist. Da, wo ein Weib in dessen Bereich keinen Platz findet, wo sie ihn noch nicht oder nicht mehr findet, da ist jenes Jdeal für sie ein abstractes Ziel, welches für sie zunächst oder über- haupt unfruchtbar ist. Der gleiche Fall liegt dann vor, wenn der Erwerb des Mannes dem Familienhaushalt nicht die zu- reichenden Unterhaltsmittel zuzuführen vermag. Hier wird die ergänzende Erwerbsthätigkeit der Frau, der Töchter helfen müssen, und die abstracte Vorstellung, daß diese weibliche Er- werbsthätigkeit mittelbar der Familiengründung anderer Männer entgegenwirke, kann sie nicht entschädigen für die concreten Mittel des unmittelbaren Lebensbedarfes. Es ist die gleiche Frage, welche durch die große Masse der längst – und leider! – gewohnheitsmäßigen Frauenarbeit niederer Art hindurchgeht. Die Erscheinungen dieser Kategorie sind viel beklagenswerther, als jene anderen; und dennoch kann ihnen, um jenes abstracten Jdeals willen, nicht entgegengetreten werden. Das, was thatsächlich die reformirende Gesetzgebung thut, beschränkt sich auf die Beseitigung gewisser Auswüchse, übermäßiger Arbeitsdauer, Nachtarbeit u. dgl. – Der Kern des Zustandes bleibt unangetastet, weil es vernünftigerweise un- möglich ist, ihn aufzuheben. VI. Man hat neuerdings, sei es um zu zeigen, was bereits vorhanden ist, sei es um zu lehren oder zu warnen, Ueberschau

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Zitationshilfe: Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cohn_frauenbewegung_1896/174>, abgerufen am 29.03.2024.