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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874.

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2. Der mir Weisheit zu einer heilsamen Erziehung
schenken wolle.

3. Der mich vor unzeitiger Nachsicht und vor allem auf-
gebrachten Wesen bewahren wolle.

4. Der mir Eifer und Ausdauer für die gute Erziehung
meiner Kinder schenken wolle.

5. Der meine Bemühungen für meine Kinder segnen wolle.

II. Für die Kinder.

1. Der meine Kinder in allen Gefahren Leibes und der
Seele beschützen wolle.

2. Der meine Kinder von ihren bösen Neigungen*) be-
freien wolle.

3. Der meinen Kindern den Geist der Gottesfurcht und
Frömmigkeit**) geben und vermehren wolle.

4. Der meinen Kindern den Segen des vierten Gebotes
vermitteln wolle.***)

5. Der meine Kinder vor dem Unglücke der Todsünde
bewahren wolle.+)

*) Oder nach Umständen nehme man für "von ihren bösen Neigungen":
"von ihrer Neigung zum Lügen", - "zum Naschen" - "von ihrem
Eigensinn und Ungehorsam"
- "von ihrer Trägheit und Nachlässig-
keit im Lernen"
- "von ihrer Ausgelassenheit" - "von ihrer Un-
vertragsamkeit"
- "von ihrem Leichtsinn" - "von dem Geiste der
Unlauterkeit"
- "von ihrem Hange nach sinnlichem Vergnügen" -
"von ihrer Gleichgültigkeit gegen Gott und Religion u. s. w."
**) Oder nach Umständen statt "den Geist der Gottesfurcht und Fröm-
migkeit"
: "die Gnade des Glaubens" - "die Gnade der göttlichen
Liebe"
- "die Gnade des Eifers zu Gebet und Gottesdienst" - "die
Gnade der Demuth und Bescheidenheit"
- "die Gnade der Mäßig-
keit"
- "die Gnade einer wahren Nächstenliebe" - "die Gnade der
Barmherzigkeit gegen die Armen."
***) Das will sagen: Der meine Kinder zur treuen Erfüllung ihrer
Pflichten gegen die Eltern erwecken und begnadigen wolle, damit der
Segen des vierten Gebotes ihnen zu Theile werde. Diese Pflichten
sind ja für die Kinder die allerwichtigsten, in ihrer Erfüllung ist
für sie alles Gute begriffen; so vollkommen sie diese Pflichten der
Hochachtung, der Liebe und des Gehorsams gegen die Eltern erfüllen,
so gut sind sie jetzt vor Gott, so begründet ist die Hoffnung daß
sie auch in ihren übrigen und in den späteren Lebensbeziehungen gut
sein werden, so viel wird der Segen wahrer christlicher Tugend-
haftigkeit überhaupt über sie kommen. Was könnte also die Mutter
Kostbareres für ihre Kinder erflehen, als die Gnade, das vierte Ge-
bot treu und vollkommen zu erfüllen? Ohne die Gnade Gottes
können ja die Kinder es nicht erfüllen.
+) Zur Abwechselung oder bei besondern Anlässen, z. B. wenn die Kin-
der zur h. Beicht gehen sollen: "Der meinem Sohn (meiner Tochter)
die Gnade der Buße (einer wahren Reue) und einer würdigen Beichte
verleihen wolle."
- Zur Zeit des Communion-Unterrichtes: "Der
meinen Sohn (m. T.) zur heilsamen Erlernung der h. Religion er-
wecken und erleuchten wolle;"
"der m. S. (m. T.) die Gnade einer
würdigen Vorbereitung zur ersten h. Communion verleihen wolle."

- In den Tagen vor der ersten h. Communion: "Der das Herz
meines Sohnes (meiner Tochter) durch Seine Gnade zu einer wür-
digen Wohnung für Sich zubereiten wolle."
- Bei Entlassung eines
Sohnes, einer Tochter aus dem elterlichen Hause (in die Fremde
u. s. w.): Der meinen Sohn (m. T.) in der Obhut Seines Schutzes
und Seiner Gnade unverletzt erhalten wolle."
- In Betreff der
Standeswahl: "Der meinem Sohn (m. Tochter) durch das Licht
und den Beistand Seiner Gnade zu seinem (ihrem) wahren Berufe
verhelfen wolle"
, u. s. w.

2. Der mir Weisheit zu einer heilsamen Erziehung
schenken wolle.

3. Der mich vor unzeitiger Nachsicht und vor allem auf-
gebrachten Wesen bewahren wolle.

4. Der mir Eifer und Ausdauer für die gute Erziehung
meiner Kinder schenken wolle.

5. Der meine Bemühungen für meine Kinder segnen wolle.

II. Für die Kinder.

1. Der meine Kinder in allen Gefahren Leibes und der
Seele beschützen wolle.

2. Der meine Kinder von ihren bösen Neigungen*) be-
freien wolle.

3. Der meinen Kindern den Geist der Gottesfurcht und
Frömmigkeit**) geben und vermehren wolle.

4. Der meinen Kindern den Segen des vierten Gebotes
vermitteln wolle.***)

5. Der meine Kinder vor dem Unglücke der Todsünde
bewahren wolle.†)

*) Oder nach Umständen nehme man für „von ihren bösen Neigungen“:
„von ihrer Neigung zum Lügen“, – „zum Naschen“„von ihrem
Eigensinn und Ungehorsam“
„von ihrer Trägheit und Nachlässig-
keit im Lernen“
„von ihrer Ausgelassenheit“„von ihrer Un-
vertragsamkeit“
„von ihrem Leichtsinn“„von dem Geiste der
Unlauterkeit“
„von ihrem Hange nach sinnlichem Vergnügen“ -
„von ihrer Gleichgültigkeit gegen Gott und Religion u. s. w.“
**) Oder nach Umständen statt „den Geist der Gottesfurcht und Fröm-
migkeit“
: „die Gnade des Glaubens“„die Gnade der göttlichen
Liebe“
„die Gnade des Eifers zu Gebet und Gottesdienst“„die
Gnade der Demuth und Bescheidenheit“
„die Gnade der Mäßig-
keit“
„die Gnade einer wahren Nächstenliebe“„die Gnade der
Barmherzigkeit gegen die Armen.“
***) Das will sagen: Der meine Kinder zur treuen Erfüllung ihrer
Pflichten gegen die Eltern erwecken und begnadigen wolle, damit der
Segen des vierten Gebotes ihnen zu Theile werde. Diese Pflichten
sind ja für die Kinder die allerwichtigsten, in ihrer Erfüllung ist
für sie alles Gute begriffen; so vollkommen sie diese Pflichten der
Hochachtung, der Liebe und des Gehorsams gegen die Eltern erfüllen,
so gut sind sie jetzt vor Gott, so begründet ist die Hoffnung daß
sie auch in ihren übrigen und in den späteren Lebensbeziehungen gut
sein werden, so viel wird der Segen wahrer christlicher Tugend-
haftigkeit überhaupt über sie kommen. Was könnte also die Mutter
Kostbareres für ihre Kinder erflehen, als die Gnade, das vierte Ge-
bot treu und vollkommen zu erfüllen? Ohne die Gnade Gottes
können ja die Kinder es nicht erfüllen.
†) Zur Abwechselung oder bei besondern Anlässen, z. B. wenn die Kin-
der zur h. Beicht gehen sollen: „Der meinem Sohn (meiner Tochter)
die Gnade der Buße (einer wahren Reue) und einer würdigen Beichte
verleihen wolle.“
– Zur Zeit des Communion-Unterrichtes: „Der
meinen Sohn (m. T.) zur heilsamen Erlernung der h. Religion er-
wecken und erleuchten wolle;“
„der m. S. (m. T.) die Gnade einer
würdigen Vorbereitung zur ersten h. Communion verleihen wolle.“

– In den Tagen vor der ersten h. Communion: „Der das Herz
meines Sohnes (meiner Tochter) durch Seine Gnade zu einer wür-
digen Wohnung für Sich zubereiten wolle.“
– Bei Entlassung eines
Sohnes, einer Tochter aus dem elterlichen Hause (in die Fremde
u. s. w.): Der meinen Sohn (m. T.) in der Obhut Seines Schutzes
und Seiner Gnade unverletzt erhalten wolle.“
– In Betreff der
Standeswahl: „Der meinem Sohn (m. Tochter) durch das Licht
und den Beistand Seiner Gnade zu seinem (ihrem) wahren Berufe
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, u. s. w.
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[180/0391] 2. Der mir Weisheit zu einer heilsamen Erziehung schenken wolle. 3. Der mich vor unzeitiger Nachsicht und vor allem auf- gebrachten Wesen bewahren wolle. 4. Der mir Eifer und Ausdauer für die gute Erziehung meiner Kinder schenken wolle. 5. Der meine Bemühungen für meine Kinder segnen wolle. II. Für die Kinder. 1. Der meine Kinder in allen Gefahren Leibes und der Seele beschützen wolle. 2. Der meine Kinder von ihren bösen Neigungen *) be- freien wolle. 3. Der meinen Kindern den Geist der Gottesfurcht und Frömmigkeit **) geben und vermehren wolle. 4. Der meinen Kindern den Segen des vierten Gebotes vermitteln wolle. ***) 5. Der meine Kinder vor dem Unglücke der Todsünde bewahren wolle. †) *) Oder nach Umständen nehme man für „von ihren bösen Neigungen“: „von ihrer Neigung zum Lügen“, – „zum Naschen“ – „von ihrem Eigensinn und Ungehorsam“ – „von ihrer Trägheit und Nachlässig- keit im Lernen“ – „von ihrer Ausgelassenheit“ – „von ihrer Un- vertragsamkeit“ – „von ihrem Leichtsinn“ – „von dem Geiste der Unlauterkeit“ – „von ihrem Hange nach sinnlichem Vergnügen“ - „von ihrer Gleichgültigkeit gegen Gott und Religion u. s. w.“ **) Oder nach Umständen statt „den Geist der Gottesfurcht und Fröm- migkeit“: „die Gnade des Glaubens“ – „die Gnade der göttlichen Liebe“ – „die Gnade des Eifers zu Gebet und Gottesdienst“ – „die Gnade der Demuth und Bescheidenheit“ – „die Gnade der Mäßig- keit“ – „die Gnade einer wahren Nächstenliebe“ – „die Gnade der Barmherzigkeit gegen die Armen.“ ***) Das will sagen: Der meine Kinder zur treuen Erfüllung ihrer Pflichten gegen die Eltern erwecken und begnadigen wolle, damit der Segen des vierten Gebotes ihnen zu Theile werde. Diese Pflichten sind ja für die Kinder die allerwichtigsten, in ihrer Erfüllung ist für sie alles Gute begriffen; so vollkommen sie diese Pflichten der Hochachtung, der Liebe und des Gehorsams gegen die Eltern erfüllen, so gut sind sie jetzt vor Gott, so begründet ist die Hoffnung daß sie auch in ihren übrigen und in den späteren Lebensbeziehungen gut sein werden, so viel wird der Segen wahrer christlicher Tugend- haftigkeit überhaupt über sie kommen. Was könnte also die Mutter Kostbareres für ihre Kinder erflehen, als die Gnade, das vierte Ge- bot treu und vollkommen zu erfüllen? Ohne die Gnade Gottes können ja die Kinder es nicht erfüllen. †) Zur Abwechselung oder bei besondern Anlässen, z. B. wenn die Kin- der zur h. Beicht gehen sollen: „Der meinem Sohn (meiner Tochter) die Gnade der Buße (einer wahren Reue) und einer würdigen Beichte verleihen wolle.“ – Zur Zeit des Communion-Unterrichtes: „Der meinen Sohn (m. T.) zur heilsamen Erlernung der h. Religion er- wecken und erleuchten wolle;“ „der m. S. (m. T.) die Gnade einer würdigen Vorbereitung zur ersten h. Communion verleihen wolle.“ – In den Tagen vor der ersten h. Communion: „Der das Herz meines Sohnes (meiner Tochter) durch Seine Gnade zu einer wür- digen Wohnung für Sich zubereiten wolle.“ – Bei Entlassung eines Sohnes, einer Tochter aus dem elterlichen Hause (in die Fremde u. s. w.): Der meinen Sohn (m. T.) in der Obhut Seines Schutzes und Seiner Gnade unverletzt erhalten wolle.“ – In Betreff der Standeswahl: „Der meinem Sohn (m. Tochter) durch das Licht und den Beistand Seiner Gnade zu seinem (ihrem) wahren Berufe verhelfen wolle“, u. s. w.

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Zitationshilfe: Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/391>, abgerufen am 19.03.2024.