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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.

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Der Policey-Wissenschaft 2 Abschnitt,
ihr von dem Manne ein Capital von 2000. Thalern
wäre zurück gelassen worden. Folglich ist dieß mit
ein Stück, worauf der Mann bey seiner Besoldung
zu sehen hat.

§. 87.
Besonderer
Vorschlag
zu diesem.

Was ist ein Wittwen-Fiscus? und wie kann dieser,
ohne dem Staate eine Last zu machen, angeleget wer-
den? die Beschreibung des ersten ist leicht: es ist ein
Capital, von dem die Wittwen einer bestimten Art
die Jnteressen heben. Wir wollen auch die andere
Frage beantworten. Wir wollen einen Endwurf von
einer solchen Anlage machen, um zu zeigen, wie sie
möglich sey. Soll ein solcher Fiscus vollkommen wer-
den, so ist die Hebung der Jnteressen in den ersten
Jahren der Anlage nicht leicht möglich. Sie müssen
in einer gewissen Reihe der Jahre mit zum Capital
geschlagen werden, wenn in der Folge der Zeit der
Fiscus vollkommen werden soll. Wir wollen eine
Reihe von zehn Jahren annehmen. Jst das Besol-
dungs-Capital in Richtigkeit, so können die Quellen,
woraus dieß ist geschöpfet worden (§. 82.), auch das
Capital zu diesem Fisco geben. Man schlage, in der
angenommenen Zeit, die Jnteressen mit zum Capital,
und man wird seine Absicht erreichen. Gesezt, es
könnten obige Quellen hiezu noch nicht gebraucht
werden: so können

Einmahl, die Lehrer ermuntert werden, jährlich
etwas zu dem zukünftigen Gebrauch ihrer Witt-
wen zusammen zu legen.
Fürs andere: Angehende Lehrer nach Veschaffen-
heit ihres Vermögens und der zu hoffenden Be-
soldung dieß Capital vermehren.
Fürs

Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
ihr von dem Manne ein Capital von 2000. Thalern
waͤre zuruͤck gelaſſen worden. Folglich iſt dieß mit
ein Stuͤck, worauf der Mann bey ſeiner Beſoldung
zu ſehen hat.

§. 87.
Beſonderer
Vorſchlag
zu dieſem.

Was iſt ein Wittwen-Fiſcus? und wie kann dieſer,
ohne dem Staate eine Laſt zu machen, angeleget wer-
den? die Beſchreibung des erſten iſt leicht: es iſt ein
Capital, von dem die Wittwen einer beſtimten Art
die Jntereſſen heben. Wir wollen auch die andere
Frage beantworten. Wir wollen einen Endwurf von
einer ſolchen Anlage machen, um zu zeigen, wie ſie
moͤglich ſey. Soll ein ſolcher Fiſcus vollkommen wer-
den, ſo iſt die Hebung der Jntereſſen in den erſten
Jahren der Anlage nicht leicht moͤglich. Sie muͤſſen
in einer gewiſſen Reihe der Jahre mit zum Capital
geſchlagen werden, wenn in der Folge der Zeit der
Fiſcus vollkommen werden ſoll. Wir wollen eine
Reihe von zehn Jahren annehmen. Jſt das Beſol-
dungs-Capital in Richtigkeit, ſo koͤnnen die Quellen,
woraus dieß iſt geſchoͤpfet worden (§. 82.), auch das
Capital zu dieſem Fiſco geben. Man ſchlage, in der
angenommenen Zeit, die Jntereſſen mit zum Capital,
und man wird ſeine Abſicht erreichen. Geſezt, es
koͤnnten obige Quellen hiezu noch nicht gebraucht
werden: ſo koͤnnen

Einmahl, die Lehrer ermuntert werden, jaͤhrlich
etwas zu dem zukuͤnftigen Gebrauch ihrer Witt-
wen zuſammen zu legen.
Fuͤrs andere: Angehende Lehrer nach Veſchaffen-
heit ihres Vermoͤgens und der zu hoffenden Be-
ſoldung dieß Capital vermehren.
Fuͤrs
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[440/0460] Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt, ihr von dem Manne ein Capital von 2000. Thalern waͤre zuruͤck gelaſſen worden. Folglich iſt dieß mit ein Stuͤck, worauf der Mann bey ſeiner Beſoldung zu ſehen hat. §. 87. Was iſt ein Wittwen-Fiſcus? und wie kann dieſer, ohne dem Staate eine Laſt zu machen, angeleget wer- den? die Beſchreibung des erſten iſt leicht: es iſt ein Capital, von dem die Wittwen einer beſtimten Art die Jntereſſen heben. Wir wollen auch die andere Frage beantworten. Wir wollen einen Endwurf von einer ſolchen Anlage machen, um zu zeigen, wie ſie moͤglich ſey. Soll ein ſolcher Fiſcus vollkommen wer- den, ſo iſt die Hebung der Jntereſſen in den erſten Jahren der Anlage nicht leicht moͤglich. Sie muͤſſen in einer gewiſſen Reihe der Jahre mit zum Capital geſchlagen werden, wenn in der Folge der Zeit der Fiſcus vollkommen werden ſoll. Wir wollen eine Reihe von zehn Jahren annehmen. Jſt das Beſol- dungs-Capital in Richtigkeit, ſo koͤnnen die Quellen, woraus dieß iſt geſchoͤpfet worden (§. 82.), auch das Capital zu dieſem Fiſco geben. Man ſchlage, in der angenommenen Zeit, die Jntereſſen mit zum Capital, und man wird ſeine Abſicht erreichen. Geſezt, es koͤnnten obige Quellen hiezu noch nicht gebraucht werden: ſo koͤnnen Einmahl, die Lehrer ermuntert werden, jaͤhrlich etwas zu dem zukuͤnftigen Gebrauch ihrer Witt- wen zuſammen zu legen. Fuͤrs andere: Angehende Lehrer nach Veſchaffen- heit ihres Vermoͤgens und der zu hoffenden Be- ſoldung dieß Capital vermehren. Fuͤrs

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Zitationshilfe: Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 440. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/460>, abgerufen am 25.04.2024.