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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.

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von der Einrichtung des Kirchen-Wesens.
Man sammle in den Kirchen einen Vorrath von
Büchern zu dem Gebrauch der Priester. Und
so ferner.
* in den vortreflichen Anmerkungen zu Herrn von Se-
ckendorfs
teutschen Fürsten-Staat. zum andern
Theil das eilfte Capitel §. 6.
§. 106.

Die dritte Haupt-Regel: Es ist der PoliceyDie britte
Haupt-
Regel.

nüzlich, wenn sich die Lehrer der Kirche fleißig
um den häußlichen Zustand der Jnnwohner des
Staats bekümmern, und sich alsdenn bemühen
die zum Nachtheil der Policey einreißenden
Unordnungen durch vernünftige und gegrün-
dete Zuredungen wiederum zu zernichten.

Dieser Satz wird vielen verdächtig scheinen, den ich
als einen sehr wichtigen Satz, in Absehen auf die
Policey, ansehe. Jene mögen die Gründe ihrer
Gedanken untersuchen, ich will die meinigen angeben.
Vielleicht sind sie vermögend, die Anzahl derer zu
schwächen, die jener Meynung Beyfall geben. Meine
Gründe sind diese: Die Policey erfodert es, daß diesen
Unordnungen vorgebeuget werde, und daß sie alsdenn,
wenn sie bereits eingerissen, wiederum zernichtet wer-
den. Die Absicht der Policey lehret es uns, daß hier
die Rede von denen Unordnungen sey, wodurch die
Nahrung geschwächt und die Armuth befördert wird
(§. 1.). Es erfodert aber auch dieß die Policey, daß
nur alsdenn die Strafen gebraucht werden, wenn keine
andere vorzügliche Mittel da sind, die diesen Endzweck
zu würken vermögend (§. 17. und folg.). Jst die
Kirche der Policey gemäß eingerichtet, so stehet sie
im Ansehen. Sie hat geschickte Lehrer, und die Glie-
der der Kirche haben gegen diese Liebe und Hochach-
tung (§. 101.). Folglich ist das vernünftige Zureden

dieser
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von der Einrichtung des Kirchen-Weſens.
Man ſammle in den Kirchen einen Vorrath von
Buͤchern zu dem Gebrauch der Prieſter. Und
ſo ferner.
* in den vortreflichen Anmerkungen zu Herrn von Se-
ckendorfs
teutſchen Fuͤrſten-Staat. zum andern
Theil das eilfte Capitel §. 6.
§. 106.

Die dritte Haupt-Regel: Es iſt der PoliceyDie britte
Haupt-
Regel.

nuͤzlich, wenn ſich die Lehrer der Kirche fleißig
um den haͤußlichen Zuſtand der Jnnwohner des
Staats bekuͤmmern, und ſich alsdenn bemuͤhen
die zum Nachtheil der Policey einreißenden
Unordnungen durch vernuͤnftige und gegruͤn-
dete Zuredungen wiederum zu zernichten.

Dieſer Satz wird vielen verdaͤchtig ſcheinen, den ich
als einen ſehr wichtigen Satz, in Abſehen auf die
Policey, anſehe. Jene moͤgen die Gruͤnde ihrer
Gedanken unterſuchen, ich will die meinigen angeben.
Vielleicht ſind ſie vermoͤgend, die Anzahl derer zu
ſchwaͤchen, die jener Meynung Beyfall geben. Meine
Gruͤnde ſind dieſe: Die Policey erfodert es, daß dieſen
Unordnungen vorgebeuget werde, und daß ſie alsdenn,
wenn ſie bereits eingeriſſen, wiederum zernichtet wer-
den. Die Abſicht der Policey lehret es uns, daß hier
die Rede von denen Unordnungen ſey, wodurch die
Nahrung geſchwaͤcht und die Armuth befoͤrdert wird
(§. 1.). Es erfodert aber auch dieß die Policey, daß
nur alsdenn die Strafen gebraucht werden, wenn keine
andere vorzuͤgliche Mittel da ſind, die dieſen Endzweck
zu wuͤrken vermoͤgend (§. 17. und folg.). Jſt die
Kirche der Policey gemaͤß eingerichtet, ſo ſtehet ſie
im Anſehen. Sie hat geſchickte Lehrer, und die Glie-
der der Kirche haben gegen dieſe Liebe und Hochach-
tung (§. 101.). Folglich iſt das vernuͤnftige Zureden

dieſer
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[451/0471] von der Einrichtung des Kirchen-Weſens. Man ſammle in den Kirchen einen Vorrath von Buͤchern zu dem Gebrauch der Prieſter. Und ſo ferner. * in den vortreflichen Anmerkungen zu Herrn von Se- ckendorfs teutſchen Fuͤrſten-Staat. zum andern Theil das eilfte Capitel §. 6. §. 106. Die dritte Haupt-Regel: Es iſt der Policey nuͤzlich, wenn ſich die Lehrer der Kirche fleißig um den haͤußlichen Zuſtand der Jnnwohner des Staats bekuͤmmern, und ſich alsdenn bemuͤhen die zum Nachtheil der Policey einreißenden Unordnungen durch vernuͤnftige und gegruͤn- dete Zuredungen wiederum zu zernichten. Dieſer Satz wird vielen verdaͤchtig ſcheinen, den ich als einen ſehr wichtigen Satz, in Abſehen auf die Policey, anſehe. Jene moͤgen die Gruͤnde ihrer Gedanken unterſuchen, ich will die meinigen angeben. Vielleicht ſind ſie vermoͤgend, die Anzahl derer zu ſchwaͤchen, die jener Meynung Beyfall geben. Meine Gruͤnde ſind dieſe: Die Policey erfodert es, daß dieſen Unordnungen vorgebeuget werde, und daß ſie alsdenn, wenn ſie bereits eingeriſſen, wiederum zernichtet wer- den. Die Abſicht der Policey lehret es uns, daß hier die Rede von denen Unordnungen ſey, wodurch die Nahrung geſchwaͤcht und die Armuth befoͤrdert wird (§. 1.). Es erfodert aber auch dieß die Policey, daß nur alsdenn die Strafen gebraucht werden, wenn keine andere vorzuͤgliche Mittel da ſind, die dieſen Endzweck zu wuͤrken vermoͤgend (§. 17. und folg.). Jſt die Kirche der Policey gemaͤß eingerichtet, ſo ſtehet ſie im Anſehen. Sie hat geſchickte Lehrer, und die Glie- der der Kirche haben gegen dieſe Liebe und Hochach- tung (§. 101.). Folglich iſt das vernuͤnftige Zureden dieſer Die britte Haupt- Regel. F f 2

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Zitationshilfe: Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 451. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/471>, abgerufen am 23.04.2024.