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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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Willen des Eigenthums-Herrn / solche Section vorgenommen/ von der hohen Obrigkeit confisciret.

L. 1. C. de Eunuchis.

XXV. Den Juden/ welche die Christen beschnitten/ wurden auch alle Güther genommen/ und sie aus dem Römischen Reich auf ewig verhannisiret.

L. 16. C. de Judaecis, ibi[unleserliches Material] Perez. & in L. 11. ff. ad Leg. Cornel. de Sicar.

Welches ebenmäßig denenjenigen wiederfuhr/ die sich auf solche Jüdische Arth beschneiden liessen.

Finckelthaus/ obs. 84. n. 31.

CAPUT LIV.

Von Abschneidung der Beburths-Glieder.

I.

DIe Nigriten oder schwartze Moren in der Insel Mossambique, welcher man Caffres nennet/ haben einen Gebrauch/ daß wenn sie wieder ihre Feinde zu Felde ziehen / und die Schlacht gewinnen/ derjenige/ so die meisten gefangen bekommt/ oder caputiret/ unter ihnen vor den Vornehmsten/ Grössensten und Mannhafftesten gehalten wird/ und daher vor andern in grossen Ansehen ist. Damit sie nun dessen Zeugnis haben/ wenn sie vor ihren König kommen/ schneiden sie allen / so sie gefangen/ oder ümgebracht haben/ das männliche Glied ab: Die Gefar gene aber lassen sie alsdann/ nach geschehener mutilation, wieder hinlauffen. Solches geschicht darum/ damit dieselben keine Kinder mehr zeugen möchten / welche ihre Feinde seyn/ und ihnen Schaden zufügen könten Dasselbige Glied lassen sie woh/ dörren/ damit es sich halte/ und nicht stincken werde. Wann es nun so fein gedörret ist/ kommen sie für den König mit sonderbahrer Reverenze, in gegenwarth der Vornehmsten und Obersten in selbiger Gegend / nehmen eins nach den andern in den Mund/ spü-

Willen des Eigenthums-Herrn / solche Section vorgenommen/ von der hohen Obrigkeit confisciret.

L. 1. C. de Eunuchis.

XXV. Den Juden/ welche die Christen beschnitten/ wurden auch alle Güther genommen/ und sie aus dem Römischen Reich auf ewig verhannisiret.

L. 16. C. de Judaecis, ibi[unleserliches Material] Perez. & in L. 11. ff. ad Leg. Cornel. de Sicar.

Welches ebenmäßig denenjenigen wiederfuhr/ die sich auf solche Jüdische Arth beschneiden liessen.

Finckelthaus/ obs. 84. n. 31.

CAPUT LIV.

Von Abschneidung der Beburths-Glieder.

I.

DIe Nigriten oder schwartze Moren in der Insel Mossambique, welcher man Caffres nennet/ haben einen Gebrauch/ daß wenn sie wieder ihre Feinde zu Felde ziehen / und die Schlacht gewinnen/ derjenige/ so die meisten gefangen bekommt/ oder caputiret/ unter ihnen vor den Vornehmsten/ Grössensten und Mannhafftesten gehalten wird/ und daher vor andern in grossen Ansehen ist. Damit sie nun dessen Zeugnis haben/ wenn sie vor ihren König kommen/ schneiden sie allen / so sie gefangen/ oder ümgebracht haben/ das männliche Glied ab: Die Gefar gene aber lassen sie alsdann/ nach geschehener mutilation, wieder hinlauffen. Solches geschicht darum/ damit dieselben keine Kinder mehr zeugen möchten / welche ihre Feinde seyn/ und ihnen Schaden zufügen könten Dasselbige Glied lassen sie woh/ dörren/ damit es sich halte/ und nicht stincken werde. Wann es nun so fein gedörret ist/ kommen sie für den König mit sonderbahrer Reverenze, in gegenwarth der Vornehmsten und Obersten in selbiger Gegend / nehmen eins nach den andern in den Mund/ spü-

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[1019/1025] Willen des Eigenthums-Herrn / solche Section vorgenommen/ von der hohen Obrigkeit confisciret. L. 1. C. de Eunuchis. XXV. Den Juden/ welche die Christen beschnitten/ wurden auch alle Güther genommen/ und sie aus dem Römischen Reich auf ewig verhannisiret. L. 16. C. de Judaecis, ibi_ Perez. & in L. 11. ff. ad Leg. Cornel. de Sicar. Welches ebenmäßig denenjenigen wiederfuhr/ die sich auf solche Jüdische Arth beschneiden liessen. Finckelthaus/ obs. 84. n. 31. CAPUT LIV. Von Abschneidung der Beburths-Glieder. I. DIe Nigriten oder schwartze Moren in der Insel Mossambique, welcher man Caffres nennet/ haben einen Gebrauch/ daß wenn sie wieder ihre Feinde zu Felde ziehen / und die Schlacht gewinnen/ derjenige/ so die meisten gefangen bekommt/ oder caputiret/ unter ihnen vor den Vornehmsten/ Grössensten und Mannhafftesten gehalten wird/ und daher vor andern in grossen Ansehen ist. Damit sie nun dessen Zeugnis haben/ wenn sie vor ihren König kommen/ schneiden sie allen / so sie gefangen/ oder ümgebracht haben/ das männliche Glied ab: Die Gefar gene aber lassen sie alsdann/ nach geschehener mutilation, wieder hinlauffen. Solches geschicht darum/ damit dieselben keine Kinder mehr zeugen möchten / welche ihre Feinde seyn/ und ihnen Schaden zufügen könten Dasselbige Glied lassen sie woh/ dörren/ damit es sich halte/ und nicht stincken werde. Wann es nun so fein gedörret ist/ kommen sie für den König mit sonderbahrer Reverenze, in gegenwarth der Vornehmsten und Obersten in selbiger Gegend / nehmen eins nach den andern in den Mund/ spü-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1019. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1025>, abgerufen am 20.04.2024.