Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

Bild:
<< vorherige Seite

Livius, lib. 22.

Dergleichen Lohn bekahmen auch die/ welche die Urbiniam um ihre Ehre brachten / wie bey dem Dionysio Halicarnassaeo lib. 9. Antiq. Rom. zu lesen. Wenn iemand was feindliches wieder das Vaterland vornahm/ und es auskahm/ ward er mit gleichmäßiger Straffe beleget.

Sveton. in Vitellio, c. 17.

Blieb auch nicht darbey/ sondern wenn sie biß auf den Tod gepeitschet und geschlagen waren/ wurf man sie noch darzu [wie bereits gedacht] vom Felsen Tarpe, o herab/ und zog die todte Leichman mit Hacken in die Tiber/ oder Cloacken.

Alex. ab Alex. lib. 3. Gen. dier. c. 5. pag. 291.

VI. Zuweilen musten auch wohl die/ so zum Creutz-Tod verdammet wahren/ solche Furcam biß an den Orth/ wo das Crucile aufgerichtet stund/ tragen.

Kipping. d. tr. exerc. 22. §. 4.

Allwo er auch zugleich §. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Justum Lipsium refutiret / welcher lib. 3. de cruce c. 3. 4. 5. & 6. vorgiebt/ daß die Cruciarii an / oder doch mit solcher Furca ans + geschlagen/ das Contrarium aber und dieses ermeldter Kipping statuiret/ daß wenn die Cruciarii an den Orth der Creutzigung kommen/ ihnen die Furca abgenommen worden.

VII. Heut zu Tage ist bey uns Furca so viel/ als Patibulum, der Galgen/ welcher den alten Griechen und Römern unbekant gewesen: Denn ob sie schon auch theils Ubelthäter mit dem Strange erwürget/ ist es doch nicht so öffentlich an einen dergleichen/ in Form des Griechischen [Greek words] [daher auch adagialiter der Galgen Graecum [Greek words] heisset] gebildeten Holtze/ sondern im Gefängnis geschehen/ ohne Aufhencken/ dergestalt/ daß sie stranguliret / und ihnen die Kehle mit einen Strick und Knebel zugezogen worden/ wie noch heute zu Tage bey den Türcken und andern barbarischen Völckern geschieheute zu Tage bey den Türcken und andern barbarischen Völckern geschiehet. Der Galgen aber/ wie er noch bey uns gebräulich/ ist allererst zu Zeiten Käyser Constantini Magni, nachdem er die Creutzigung abgeschaffet/ aufkommen.

Lipsius. de Cruce, cap. 7. lib. 3. Petr. Faber, lib. 2. Semestr. cap. 7. pag. 93.

Livius, lib. 22.

Dergleichen Lohn bekahmen auch die/ welche die Urbiniam um ihre Ehre brachten / wie bey dem Dionysio Halicarnassaeo lib. 9. Antiq. Rom. zu lesen. Wenn iemand was feindliches wieder das Vaterland vornahm/ und es auskahm/ ward er mit gleichmäßiger Straffe beleget.

Sveton. in Vitellio, c. 17.

Blieb auch nicht darbey/ sondern wenn sie biß auf den Tod gepeitschet und geschlagen waren/ wurf man sie noch darzu [wie bereits gedacht] vom Felsen Tarpe, o herab/ und zog die todte Leichman mit Hacken in die Tiber/ oder Cloacken.

Alex. ab Alex. lib. 3. Gen. dier. c. 5. pag. 291.

VI. Zuweilen musten auch wohl die/ so zum Creutz-Tod verdammet wahren/ solche Furcam biß an den Orth/ wo das Crucile aufgerichtet stund/ tragen.

Kipping. d. tr. exerc. 22. §. 4.

Allwo er auch zugleich §. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Justum Lipsium refutiret / welcher lib. 3. de cruce c. 3. 4. 5. & 6. vorgiebt/ daß die Cruciarii an / oder doch mit solcher Furca ans † geschlagen/ das Contrarium aber und dieses ermeldter Kipping statuiret/ daß wenn die Cruciarii an den Orth der Creutzigung kommen/ ihnen die Furca abgenommen worden.

VII. Heut zu Tage ist bey uns Furca so viel/ als Patibulum, der Galgen/ welcher den alten Griechen und Römern unbekant gewesen: Denn ob sie schon auch theils Ubelthäter mit dem Strange erwürget/ ist es doch nicht so öffentlich an einen dergleichen/ in Form des Griechischen [Greek words] [daher auch adagialiter der Galgen Graecum [Greek words] heisset] gebildeten Holtze/ sondern im Gefängnis geschehen/ ohne Aufhencken/ dergestalt/ daß sie stranguliret / und ihnen die Kehle mit einen Strick und Knebel zugezogen worden/ wie noch heute zu Tage bey den Türcken und andern barbarischen Völckern geschieheute zu Tage bey den Türcken und andern barbarischen Völckern geschiehet. Der Galgen aber/ wie er noch bey uns gebräulich/ ist allererst zu Zeiten Käyser Constantini Magni, nachdem er die Creutzigung abgeschaffet/ aufkommen.

Lipsius. de Cruce, cap. 7. lib. 3. Petr. Faber, lib. 2. Semestr. cap. 7. pag. 93.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0770" n="754"/>
        <p>Livius, lib. 22.</p>
        <p>Dergleichen Lohn bekahmen auch die/ welche die Urbiniam um ihre Ehre brachten /                      wie bey dem Dionysio Halicarnassaeo lib. 9. Antiq. Rom. zu lesen. Wenn iemand                      was feindliches wieder das Vaterland vornahm/ und es auskahm/ ward er mit                      gleichmäßiger Straffe beleget.</p>
        <p>Sveton. in Vitellio, c. 17.</p>
        <p>Blieb auch nicht darbey/ sondern wenn sie biß auf den Tod gepeitschet und                      geschlagen waren/ wurf man sie noch darzu [wie bereits gedacht] vom Felsen                      Tarpe, o herab/ und zog die todte Leichman mit Hacken in die Tiber/ oder                      Cloacken.</p>
        <p>Alex. ab Alex. lib. 3. Gen. dier. c. 5. pag. 291.</p>
        <p>VI. Zuweilen musten auch wohl die/ so zum Creutz-Tod verdammet wahren/ solche                      Furcam biß an den Orth/ wo das Crucile aufgerichtet stund/ tragen.</p>
        <p>Kipping. d. tr. exerc. 22. §. 4.</p>
        <p>Allwo er auch zugleich §. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Justum Lipsium refutiret /                      welcher lib. 3. de cruce c. 3. 4. 5. &amp; 6. vorgiebt/ daß die Cruciarii an /                      oder doch mit solcher Furca ans &#x2020; geschlagen/ das Contrarium aber und dieses                      ermeldter Kipping statuiret/ daß wenn die Cruciarii an den Orth der Creutzigung                      kommen/ ihnen die Furca abgenommen worden.</p>
        <p>VII. Heut zu Tage ist bey uns Furca so viel/ als Patibulum, der Galgen/ welcher                      den alten Griechen und Römern unbekant gewesen: Denn ob sie schon auch theils                      Ubelthäter mit dem Strange erwürget/ ist es doch nicht so öffentlich an einen                      dergleichen/ in Form des Griechischen <foreign xml:lang="el">[Greek                          words]</foreign> [daher auch adagialiter der Galgen Graecum <foreign xml:lang="el">[Greek words]</foreign> heisset] gebildeten Holtze/ sondern                      im Gefängnis geschehen/ ohne Aufhencken/ dergestalt/ daß sie stranguliret /                      und ihnen die Kehle mit einen Strick und Knebel zugezogen worden/ wie noch                      heute zu Tage bey den Türcken und andern barbarischen Völckern geschieheute zu                      Tage bey den Türcken und andern barbarischen Völckern geschiehet. Der Galgen                      aber/ wie er noch bey uns gebräulich/ ist allererst zu Zeiten Käyser                      Constantini Magni, nachdem er die Creutzigung abgeschaffet/ aufkommen.</p>
        <p>Lipsius. de Cruce, cap. 7. lib. 3. Petr. Faber, lib. 2. Semestr. cap. 7. pag.                      93.</p>
      </div>
      <div>
</div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[754/0770] Livius, lib. 22. Dergleichen Lohn bekahmen auch die/ welche die Urbiniam um ihre Ehre brachten / wie bey dem Dionysio Halicarnassaeo lib. 9. Antiq. Rom. zu lesen. Wenn iemand was feindliches wieder das Vaterland vornahm/ und es auskahm/ ward er mit gleichmäßiger Straffe beleget. Sveton. in Vitellio, c. 17. Blieb auch nicht darbey/ sondern wenn sie biß auf den Tod gepeitschet und geschlagen waren/ wurf man sie noch darzu [wie bereits gedacht] vom Felsen Tarpe, o herab/ und zog die todte Leichman mit Hacken in die Tiber/ oder Cloacken. Alex. ab Alex. lib. 3. Gen. dier. c. 5. pag. 291. VI. Zuweilen musten auch wohl die/ so zum Creutz-Tod verdammet wahren/ solche Furcam biß an den Orth/ wo das Crucile aufgerichtet stund/ tragen. Kipping. d. tr. exerc. 22. §. 4. Allwo er auch zugleich §. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Justum Lipsium refutiret / welcher lib. 3. de cruce c. 3. 4. 5. & 6. vorgiebt/ daß die Cruciarii an / oder doch mit solcher Furca ans † geschlagen/ das Contrarium aber und dieses ermeldter Kipping statuiret/ daß wenn die Cruciarii an den Orth der Creutzigung kommen/ ihnen die Furca abgenommen worden. VII. Heut zu Tage ist bey uns Furca so viel/ als Patibulum, der Galgen/ welcher den alten Griechen und Römern unbekant gewesen: Denn ob sie schon auch theils Ubelthäter mit dem Strange erwürget/ ist es doch nicht so öffentlich an einen dergleichen/ in Form des Griechischen [Greek words] [daher auch adagialiter der Galgen Graecum [Greek words] heisset] gebildeten Holtze/ sondern im Gefängnis geschehen/ ohne Aufhencken/ dergestalt/ daß sie stranguliret / und ihnen die Kehle mit einen Strick und Knebel zugezogen worden/ wie noch heute zu Tage bey den Türcken und andern barbarischen Völckern geschieheute zu Tage bey den Türcken und andern barbarischen Völckern geschiehet. Der Galgen aber/ wie er noch bey uns gebräulich/ ist allererst zu Zeiten Käyser Constantini Magni, nachdem er die Creutzigung abgeschaffet/ aufkommen. Lipsius. de Cruce, cap. 7. lib. 3. Petr. Faber, lib. 2. Semestr. cap. 7. pag. 93.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/770
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 754. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/770>, abgerufen am 24.04.2024.